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Im Inneren eines Behälters wird über eine entsprechende Pumpe ein Vakuum erzeugt. Fällt dieser Behälter unter den Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/29/EU?
KomNet Dialog 24763
Stand: 23.07.2024
Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Druckbehälter > Rechts- und Auslegungsfragen, Sonstiges (1.1.4)
Frage:
Im Inneren eines Behälters wird über eine entsprechende Pumpe ein Vakuum erzeugt. Fällt dieser Behälter unter den Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/29/EU?
Antwort:
Die Richtlinie 2014/29/EU über die Bereitstellung einfacher Druckbehälter auf dem Markt, welche mittels der 14. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (14. ProdSV) in deutsches Recht umgesetzt wurde, gilt nicht für Druckgeräte mit einem Unterdruck (siehe § 1 Abs.1 i.V.m. § 2 Nr.2 der 14. ProdSV).
Es gelten also nur die üblichen Grundanforderungen an Geräte und ggfs. andere Richtlinien, z.B. wenn diese Druckgeräte der 9. ProdSV (Maschinenverordnung) i.V.m. der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) unterliegen. Dies trifft z. B. auf elektrisch angetriebene Vakuumpumpen zu.
Beim Betrieb solcher (Unter-) Druckgeräte gelten die Anforderungen des 2. Abschnitts der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).