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Notifizierte Stellen dürfen Zertifikate nach der Richtlinie 2014/34/EU nur mit einem Gültigkeitsdatum ab dem 20. April 2016 ausstellen. Weiterhin gilbt es folgende allgemeine Informationen zum Thema:BAM-Fachinformation vom 20. August 2014Neue Europäische Richtlinie für den ExplosionsschutzFür Geräte und Schutzsysteme, die bestimmungsgemäß in explosionsgefährdeten Bereichen verwendet werden, gilt ...
Stand: 24.09.2014
Dialog: 21999
Die Richtlinie 2014/29/EU über die Bereitstellung einfacher Druckbehälter auf dem Markt, welche mittels der 14. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (14. ProdSV) in deutsches Recht umgesetzt wurde, gilt nicht für Druckgeräte mit einem Unterdruck (siehe § 1 Abs.1 i.V.m. § 2 Nr.2 der 14. ProdSV).Es gelten also nur die üblichen Grundanforderungen an Geräte und ggfs. andere Richtlinien, z.B ...
Stand: 23.07.2024
Dialog: 24763
In der 14. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Druckgeräteverordnung - 14. ProdSV) ist im Abschnitt 3 "Konformitätsbewertung" unter § 12 "Einstufung von Druckgeräten" folgendes festgelegt:"Die in Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie 2014/68/EU aufgeführten Druckgeräte sind vom Hersteller nach zunehmendem Gefahrenpotential in Kategorien einzustufen. Die Einstufung erfolgt nach Artikel 13 ...
Stand: 05.02.2021
Dialog: 25442
Da der maximal zulässige Druck PS mehr als 0,5 bar beträgt, fällt ein Warmwassererzeuger zunächst grundsätzlich unter die Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU.Aufgrund der genannten Parameter (PS 3 bar und V = 50 l) gilt für den Druckkörper Art. 4 Abs. 1 Buchstabe a) Ziffer ii 2. Gedankenstrich. Dies führt für diesen theoretisch zur einer Einstufung in die sogenannte gute Ingenieurpraxis gem. Abs. 3 ...
Stand: 14.11.2023
Dialog: 43845
ständig erreicht werden kann."In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) steht in Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 2 Buchstabe a folgendes:"Aufzugsanlagen im Sinne von Nummer 1 sind:a)Aufzugsanlagen im Sinne der Richtlinie 2014/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Aufzüge und Sicherheitsbauteile für Aufzüge ...
Stand: 10.09.2020
Dialog: 43178
Gemäß Artikel 1 Abs. 2 s) der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU gilt diese Richtlinie nicht für von der Richtlinie 2008/68/EG und der Richtlinie 2010/35/EU sowie vom Internationalen Code für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen und vom Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt erfasste Geräte.Wenn ein Hersteller jedoch ein Produkt zur Verwendung unter beiden Richtlinien ...
Stand: 27.02.2020
Dialog: 43061
Nein, ein Schild mit dem Hinweis „nicht mit dem Aufzug mitfahren“ ist nicht ausreichend.Nach § 24 Abs. 2 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) müssen seit dem 01.01.2021 alle Aufzugsanlagen, die nach der Aufzugsrichtlinie (RICHTLINIE 2014/33/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. Februar 2014) oder nach der Maschinenrichtlinie (RICHTLINIE 2006/42/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS ...
Stand: 22.11.2023
Dialog: 43844
Die Druckbehälter sind Druckgeräte im Sinne der Richtlinie 2014/68/EU (Druckgeräte-Richtlinie). Unter Berücksichtigung der Fluidgruppe 2 sind diese Druckgeräte nach Diagramm 4 Anhang II der Richtlinie 2014/68/EU zu bewerten. (Art. 4 Abs. 1 a) ii zweiter Spiegelstrich). Unterstellt wird hierbei, dass keine Stoffeigenschaften nach Art. 13 Abs. 1a) der Richtlinie 2014/68/EU zu berücksichtigen ...
Stand: 07.03.2017
Dialog: 28729
werden, wenn sie den Bestimmungen europäischer Verordnungen entsprechen.[...]Regelungen zu Aufzügen sind sowohl in der Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU als auch in der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG enthalten. Bitte prüfen Sie, welche Richtlinie auf Ihr konkretes Produkt anzuwenden ist.Die Zwölfte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Aufzugsverordnung - 12. ProdSV) setzt die europäische Richtlinie 2014/33/EU (Aufzugsrichtlinie ...
Stand: 20.01.2024
Dialog: 43876
Die Richtlinie 2014/34/EU ist ein Rechtsakt der Europäischen Union und als solcher Teil des sekundären Unionsrechts. Sie wird national durch die Elfte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Explosionsschutzprodukteverordnung - 11. ProdSV) umgesetzt. In Deutschland ist dementsprechend die 11. ProdSV anzuwenden. Diese Verordnung ist ausschließlich auf neue Produkte, die auf dem Markt ...
Stand: 17.08.2017
Dialog: 30037
im Sinne von Nummer 1 sind: a)Aufzugsanlagen im Sinne der Richtlinie 2014/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Aufzüge und Sicherheitsbauteile für Aufzüge (ABl. L 96 vom 29.3.2014, S. 251),"Das bedeutet, dass für alle dort genannten Aufzugsanlagen ein Notfallplan zu erstellen ist. In der Richtlinie 2014/33/EU ...
Stand: 23.01.2024
Dialog: 25679
In der Richtlinie 2014/33/EU ist folgendes nachzulesen:"(1) Diese Richtlinie gilt für Aufzüge, die Gebäude und Bauten dauerhaft bedienen und bestimmt sind a) zur Personenbeförderung; b) zur Personen- und Güterbeförderung; c) nur zur Güterbeförderung, sofern der Lastträger betretbar ist, d. h. wenn eine Person ohne Schwierigkeit in den Lastträger einsteigen kann, und über Steuereinrichtungen ...
Stand: 08.08.2018
Dialog: 42357
Die Richtlinie 2014/34/EU definiert in Artikel 2 Nr. 2:„Schutzsysteme“: alle Vorrichtungen mit Ausnahme der Komponenten von Geräten, die anlaufende Explosionen umgehend stoppen und/oder den von einer Explosion betroffenen Bereich begrenzen sollen und als autonome Sys teme gesondert auf dem Markt bereitgestellt werden; Die Absaugung kann folglich kein "Schutzsystem" sein. Das wäre beispielsweise ...
Stand: 30.09.2016
Dialog: 27574
, cc) Land-, Wasser- oder Luftfahrzeuge mit Gasen zur Verwendung als Treib- oder Brennstoffsind gemäß Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 2.1 c) BetrSichV Druckanlagen.Druckanlagen müssen zugleich sein oder enthalten:a) Druckgeräte im Sinne der Richtlinie 2014/68/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung ...
Stand: 07.08.2019
Dialog: 42784
, wenn die Anlage Druckgeräte im Sinne der Richtlinie 2014/68/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Druckgeräten auf dem Markt (ABl. L 189 vom 27.6.2014, S. 164; L 157 vom 23.6.2015, S. 112), mit Ausnahme der Druckgeräte im Sinne des Artikels 4 Absatz 3 dieser Richtlinie,ortsbewegliche Druckgeräte ...
Stand: 14.10.2019
Dialog: 27429
Ob die Gasfackel der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU (DGRL) bzw. Druckgeräteverordnung (14. ProdSV) unterfällt und deshalb eine CE-Kennzeichnung tragen muss, kann auf Grundlage der Anfrage ohne detaillierte Kenntnis der Fackel nicht abschließend beurteilt werden. Folgendes ist zu betrachten:Die Druckgeräterichtlinie gilt für Druckgeräte und Baugruppen mit einem maximal zulässigen Druck (PS ...
Stand: 23.01.2020
Dialog: 43011
in der jeweiligen offiziellen Landessprache verlangen können, ist es ratsam, diese Sprachfassung mit zu berücksichtigen.Die EU-Konformitätserklärung für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungs-gemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen entspricht in ihrem Aufbau und Inhalt dem Muster in Anhang X der der RL 2014/34/EU.Die Richtlinie ist auf Geräte anzuwenden, die „eigene potentielle Zündquellen ...
Stand: 07.01.2021
Dialog: 27247
Millimeter dicke Staubschicht bei entsprechender Verwirbelung und gleichzeitigem Auftreten eines Zündfunkens zu einer Staubexplosion führen kann.Die Häufigkeit der Reinigungsintervalle hängt von der Art der Stäube bzw. der jeweiligen Staubexplosionsklasse gemäß der ATEX-Produktrichtlinie 2014/34/EU nach Art der Explosions- und Zündfähigkeit (KSt-Wert) und der Intensität der Staubkontamination ab ...
Stand: 20.06.2018
Dialog: 42331
und/oder Betriebsweisen entsprechend dem "Stand der Technik" nach § 2 (10) BetrSichV nicht sicher zu verhindern ist, erfolgt die Umsetzung des intergierten Explosionsschutzkonzepts mit Zoneneinteilung und Einsatz von elektrischen und nichtelektrischen Arbeitsmitteln mit Eignung für den Einsatz in geA (2014/34/EU bzw. ex 94/9/EG).Die erforderlichen Prüfungen sind in der BetrSichV verblieben. Die Betriebsmittel nach 2014 ...
Stand: 24.09.2015
Dialog: 24829
oder wirtschaftlichen Zwecken (§ 2 ÜAnlG) dienen und nach der Richtlinie 2014/33/EU (Aufzugsrichtlinie), oder als Maschinen im Sinne des Anhangs IV Ziffer 17 (Maschinen zum Heben von Personen oder von Personen und Gütern, bei denen die Gefährdung eines Absturzes aus einer Höhe von mehr als 3 m besteht) Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) in Verkehr gebracht worden sein (Anhang 2, Abschnitt 2, Nr. 2 BetrSichV ...
Stand: 14.08.2024
Dialog: 43987