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Gibt es für Bereiche mit Gefährdung durch Staubexplosionen Vorgaben bzw. Empfehlungen zu Reinigungsplänen?

KomNet Dialog 42331

Stand: 20.06.2018

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Explosionsschutz, Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen

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Frage:

Ich möchte gerne wissen, ob es für Bereiche mit Gefährdung durch Staubexplosionen Vorgaben bzw. Empfehlungen zu Reinigungsplänen gibt. In meinem Beispiel ist es der Fall, dass der Austritt explosionsfähiger Stäube aus der Anlage nicht zu 100 % zu verhindert werden kann. Von daher wäre es interessant, ob es Empfehlungen bspw. zur Häufigkeit des Reinigungsintervalls bzw. Reinigung bis zu einer nachgewiesenen maximalen Staubkonzentration im Raum gibt?

Antwort:

Geeignete Vorsorgemaßnahmen gegen anlagentechnisch nicht zu verhindernde Staubablagerungen bestehen in der regelmäßigen Kontrolle der betroffenen Anlagen und/oder Betriebsteile, wie z. B. die regelmäßigen Überprüfung der elektrischen Geräte, die Erdung statisch aufladbarer Gegenstände oder Anlagenteile und die Einhaltung der notwendigen Sauberkeit. Das ist besonders wichtig, da schon eine wenige Millimeter dicke Staubschicht bei entsprechender Verwirbelung und gleichzeitigem Auftreten eines Zündfunkens zu einer Staubexplosion führen kann.

Die Häufigkeit der Reinigungsintervalle hängt von der Art der Stäube bzw. der jeweiligen Staubexplosionsklasse gemäß der ATEX-Produktrichtlinie 2014/34/EU nach Art der Explosions- und Zündfähigkeit (KSt-Wert) und der Intensität der Staubkontamination ab. Allgemeine Standardempfehlungen zur Häufigkeit der Reinigungsintervalle bis zu einer nachgewiesenen Staubkonzentration im Raum sind z. Z. nicht bekannt und auch nicht zielführend, da in der Regel jeder Betrieb und jede Anlage bezüglich der Explosionsgefährdung individuell zu bewerten ist. Zur Bewertung der Explosionsgefährdung durch Staub hat der „Arbeitgeber“ durch eine Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) bzw. § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu ermitteln durch welche Maßnahmen gefährliche Staubablagerungen oder Staubkonzentrationen in der Umgebungsluft zu verhindern sind. Je nach Ergebnis der v. g. Gefährdungsermittlung ist für den Anlagenbereich ggf. eine Ex-Zone nach ATEX-Produktrichtlinie 2014/34/EU festzulegen. Neben technischen Schutzmaßnahmen zur Vermeidung eine gefährlichen Ex-Atmosphäre sind vom Arbeitgeber, wenn nicht anders möglich, auch organisatorische Maßnahmen zum Ex-Schutz festzulegen. Dazu gehört auch die Festlegung von Reinigungsintervallen, z.B. durch eine Betriebsanweisung, die auf Basis der Gefährdungsbeurteilung zu erstellen ist.