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Ist ein Schild "Nicht mit dem Aufzug mitfahren" ausreichend, um bei einem Lastenaufzug mit innenliegendem Bedientableau auf ein Notrufsystem zu verzichten?

KomNet Dialog 43844

Stand: 22.11.2023

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Aufzugsanlagen

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Frage:

Ist ein Schild "Nicht mit dem Aufzug mitfahren" ausreichend, um bei einem Lastenaufzug mit innenliegendem Bedientableau auf ein Notrufsystem zu verzichten? Oder ist das Mitfahren ein vom Hersteller vernünftigerweise vorhersehbarer Missbrauch und ein Notrufsystem damit Pflicht?

Antwort:

Nein, ein Schild mit dem Hinweis „nicht mit dem Aufzug mitfahren“ ist nicht ausreichend.

Nach § 24 Abs. 2 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) müssen seit dem 01.01.2021 alle Aufzugsanlagen, die nach der Aufzugsrichtlinie (RICHTLINIE 2014/33/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. Februar 2014) oder nach der Maschinenrichtlinie (RICHTLINIE 2006/42/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. Mai 2006) zur Verfügung gestellt wurden, mit einem wirksamen Zweiwege-Kommunikationssystem (Notrufsystem) ausgerüstet sein. Dazu zählen auch die Lastenaufzüge.