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Sind für nicht zum Personentransport bestimmte Aufzugsanlagen Zweiwege-Notrufeinrichtungen vorgeschrieben?

KomNet Dialog 43178

Stand: 10.09.2020

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Aufzugsanlagen

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Frage:

Sind für nicht zum Personentransport bestimmte Aufzugsanlagen Zwei-Wege-Notrufeinrichtungen vorgeschrieben ?

Antwort:

In der TRBS 3121 "Betrieb von Aufzugsanlagen" ist unter der Nummer 3.4.3 Absatz 1 folgendes nachzulesen:


"Gemäß Anhang 1 Nummer 4.1 Satz 1 BetrSichV hat der Arbeitgeber, der eine Aufzugsanlage nach Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 2 Buchstabe a BetrSichV zur Verfügung stellt, dafür zu sorgen, dass im Fahrkorb der Aufzugsanlage ein Zweiwege-Kommunikationssystem wirksam ist, über das ein Notdienst ständig erreicht werden kann."


In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) steht in Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 2 Buchstabe a folgendes:


"Aufzugsanlagen im Sinne von Nummer 1 sind:

a)Aufzugsanlagen im Sinne der Richtlinie 2014/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Aufzüge und Sicherheitsbauteile für Aufzüge (ABl. L 96 vom 29.3.2014, S. 251),"


In der Richtlinie 2014/33/EU ist folgendes nachzulesen:

"(1) Diese Richtlinie gilt für Aufzüge, die Gebäude und Bauten dauerhaft bedienen und bestimmt sind

a) zur Personenbeförderung;

b) zur Personen- und Güterbeförderung;

c) nur zur Güterbeförderung, sofern der Lastträger betretbar ist, d. h. wenn eine Person ohne Schwierigkeit in den Lastträger einsteigen kann, und über Steuereinrichtungen verfügt, die im Innern des Lastträgers oder in Reichweite einer dort befindlichen Person angeordnet sind.

Diese Richtlinie gilt auch für die in den Aufzügen nach Unterabsatz 1 verwendeten Sicherheitsbauteile für Aufzüge, die in Anhang III aufgeführt sind."


Sofern es sich nicht um einen Aufzug im Sinne der Richtlinie 2014/33/EU handelt, muss der Aufzug über keine Zweiwege-Notrufeinrichtung verfügen. Fällt der Aufzug unter die Richtlinie 2014/33/EU, ist dieser mit einer Zweiwege-Notrufeinrichtung auszustatten.