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zu verbieten. Auf die Verbote muss deutlich erkennbar und dauerhaft mit dem Verbotszeichen P003 „Keine offene Flamme; Feuer, offene Zündquelle und Rauchen verboten“ gemäß ASR A1.3 hingewiesen werden.(10) Lagerabschnitte, in denen Gefahrstoffe gelagert werden, sind gemäß ASR A1.3 zu kennzeichnen. Die Warnzeichen nach ASR A1.3 Anhang 1 Abschnitt 2 für bestimmte Gefahrstoffe sind anzubringen, wenn mehr ...
Stand: 19.07.2024
Dialog: 43596
enthalten, sind nach Nummer 4.3 Absatz 5 zu kennzeichnen. An Stelle der Gefahrenpiktogramme können auch die analogen Warnzeichen nach Anhang I der ASR A1.3 verwendet werden7 .(2) Bei Tanklagern kann die Kennzeichnung anstatt am Einzeltank alternativ auf einer Übersichtstafel im Zugangsbereich des Tanklagers angebracht werden, sofern die Einzelbehälter eindeutig identifizierbar sind. Entnahme ...
Stand: 22.08.2024
Dialog: 24715
sind und im Einklang mit Artikel 10 und nach Maßgabe der Artikel 5 und 6 der Richtlinie 1999/45/EG als sehr giftig, giftig, ätzend, gesundheitsschädlich, hochentzündlich oder leicht entzündlich gekennzeichnet sind, mit einem ertastbaren Warnzeichen nach EN/ISO 11683 versehen sein.Sollte Ihr Produkt mit sehr giftig, giftig, ätzend, gesundheitsschädlich, hochentzündlich oder leicht entzündlich gekennzeichnet ...
Stand: 03.05.2016
Dialog: 17844
Nach Nummer 7 Absatz 3 der ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ sind Orte, Räume oder umschlossene Bereiche (z. B. Schränke), die für die Lagerung erheblicher Mengen gefährlicher Stoffe oder Zubereitungen verwendet werden, mit einem geeigneten Warnzeichen nach Anhang 1 der ASR A1.3 zu versehen oder gemäß TRGS 201 "Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten ...
Stand: 20.09.2018
Dialog: 42443
ungefähr 1,4 : 1 beträgt.(3) Orte, Räume oder umschlossene Bereiche, die für die Lagerung erheblicher Mengen gefährlicher Stoffe oder Zubereitungen verwendet werden, sind mit einem geeigneten Warnzeichen nach Anhang 1 zu versehen oder gemäß TRGS 201 „Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“ zu kennzeichnen."Bevorzugt sollen die Warnzeichen nach Anhang 1 der ASR A1.3 verwendet ...
Stand: 16.01.2019
Dialog: 42552
Das Warnzeichen W 017 "Warnung vor heißer Oberfläche" findet sich in der ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" .Ob eine Gefahr bei der Berührung einer heißen Oberfläche mit der Haut besteht und somit das Warnzeichen angebracht werden muss, kann nicht pauschal/abschließend beantwortet werden, sondern ist im Rahmen der durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln. Feste ...
Stand: 13.12.2024
Dialog: 7617
bei Undichtigkeiten oder im Falle eines Brandes, zu berücksichtigen.Zu der Frage der Kennzeichnung:Ja, laut TRGS 526 müssen Laboratorien, in denen Druckgasflaschen aufgestellt sind, mit dem Warnzeichen W019 „Warnung vor Gasflaschen“ gekennzeichnet sein (Ziffer 5.2.11.2, Anmerkung: Die Bezeichnung des Warnzeichens gem. ASR A1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung, Anhang 2 hat sich geändert: W029 Warnung ...
Stand: 01.03.2023
Dialog: 43641
Die Sicherheitszeichen der ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" sind im Flucht- und Rettungsplan zu verwenden. Siehe hierzu die Ausführungen unter dem Punkt 6 Absatz 1. Dort heißt es:"Flucht- und Rettungspläne (Beispiel siehe Anhang 3) müssen eindeutige Anweisungen zum Verhalten im Gefahr- oder Katastrophenfall enthalten sowie den Weg an einen sicheren Ort darstellen. Flucht- ...
Stand: 27.05.2024
Dialog: 28939
Warnzeichen nach Anhang 1 zu versehen oder gemäß TRGS 201 „Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“ zu kennzeichnen."Je nach Gefahrstoff können sich weitere Anforderungen aus den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), wie z. B. die TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern", ergeben.Letzendlich hat der Arbeitgeber eigenverantwortlich im Rahmen ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 13500
)– eine entsprechende Feuerlöschausrüstung nach Abschnitt 8.1.4– sonstige Ausrüstung und persönliche Schutzausrüstung nach Abschnitt 8.1.5 wie z.B.Die folgende Ausrüstung muss sich an Bord der Beförderungseinheit befinden:– ein Unterlegkeil je Fahrzeug, dessen Abmessungen der höchsten Gesamtmasse des Fahrzeugs und dem Durchmesser der Räder angepasst sein müssen;– zwei selbststehende Warnzeichen ...
Stand: 10.12.2019
Dialog: 42923
Warnzeichen nach Anhang 1 der ASR A1.3 zu versehen oder gemäß TRGS 201 „Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“ zu kennzeichnen. Diese sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu betrachten und festzulegen.Das GHS-Piktogramm für krebserzeugende, keimzellmutagene und reproduktionstoxische Gefahrstoffe gemäß TRGS 201 ist: GHS08 „Gesundheitsgefahr ...
Stand: 31.08.2021
Dialog: 42770
nur die TRBS 3145/TRGS 745 - Ortsbewegliche Druckgasbehälter - Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche Beförderung, Entleeren (Kap. 4.4.2) sowie die DGUV Regel 107-001 "Betrieb von Bädern" (bisher BGR/GUV-R 108, Anhang 1 Nr. 1) bekannt, die eine Kennzeichnung mit dem Warnzeichen W029 „Warnung vor Gasflaschen“ explizit fordert. ...
Stand: 06.01.2017
Dialog: 11724
Nach § 4 Absatz 1 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) richtet sich die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen sowie von Erzeugnissen mit Explosivstoff nach den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP Verordnung). In Anhang V der CLP Verordnung findet sich unter der Nummer 2.4 das Piktogramm GHS08 für die Gesundheitsgefahr. Auf der Seite des REACH-CLP-Biozi ...
Stand: 01.08.2018
Dialog: 42389
Feuerlöschausrüstung nach Abschnitt 8.1.4– sonstige Ausrüstung und persönliche Schutzausrüstung nach Abschnitt 8.1.5 wie z.B.Die folgende Ausrüstung muss sich an Bord der Beförderungseinheit befinden:– ein Unterlegkeil je Fahrzeug, dessen Abmessungen der höchsten Gesamtmasse des Fahrzeugs und dem Durchmesser der Räder angepasst sein müssen;– zwei selbststehende Warnzeichen;– Augenspülflüssigkeit undfür ...
Stand: 29.04.2019
Dialog: 17251
(z. B. durch Arbeits-und Lagerflächen ohne feste Einbauten), sind die Verkehrswege gemäß ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ deutlich erkennbar zu kennzeichnen, z. B. eine dauerhafte Gefahr in Form einer Ausgleichsstufe im Verkehrsweg durch gelbschwarze Streifen oder eine zeitlich begrenzte Gefahr ausgehend von ausgelaufener Flüssigkeit durch das Warnzeichen W011 „Warnung ...
Stand: 20.02.2025
Dialog: 22760
Einbauten), sind die Verkehrswege gemäß ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ deutlich erkennbar zu kennzeichnen, z. B. Laderampenkanten an ständigen Be- und Entladestellen durch gelb-schwarze Streifen oder eine zeitlich begrenzte Gefahr ausgehend von ausgelaufener Flüssigkeit durch das Warnzeichen W011 „Warnung vor Rutschgefahr“. Eine Kennzeichnung kann entfallen ...
Stand: 21.03.2025
Dialog: 3013
" herangezogen werden. Dort ist folgendes zur Kennzeichnung nachzulesen:"KennzeichnungBatterieladeanlagen sind mit dem Warnzeichen „Warnung vor Gefahren durch Batterie“ und dem Verbotszeichen „Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten“ zu versehen (vgl. Abbildung 4)." Hinweis:Auf den Punkt 4.5 der VdS-Richtlinie 2259 "Batterieladeanlagen für Elektrofahrzeuge" möchten wir hinweisen. ...
Stand: 13.08.2018
Dialog: 42349
- durch Warnzeichen, optische und akustische Warnsignale auf die Gefährdung hinweisen- Unterweisung, Schulung durchführen- Verhaltensregeln in der Betriebsanweisung festlegen Personen- und verhaltensbezogene Schutzmaßnahmen: Körperschutz- persönliche Schutzausrüstungen verwenden (z. B. Hitzeschutzhandschuhe)“Anmerkung:In bestimmten Umgebungen, wie zum Beispiel bei Rohrleitungen, muss gemäß TRGS 201 ...
Stand: 12.02.2024
Dialog: 43900
Ein explosionsgefährdeter Bereich ist in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) unter § 2 „Begriffsbestimmungen“ Nr.14 wie auch in der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 720 in Kap. 2.2 „Explosionsgefährdete Bereiche“ Nr.1 als ein Gefahrenbereich definiert, in dem gefährliche explosionsfähige Atmosphäre auftreten kann. In der TRGS 720 wird unter Kap. 2.2 Nr. 1 ergänzend ausgeführt, dass ein Be ...
Stand: 11.03.2020
Dialog: 43084
ist das Betreten von Bereichen mit Brand- oder Explosionsgefährdungen zu verbieten. Auf die Verbote muss deutlich erkennbar und dauerhaft hingewiesen sein.Arbeitsbereiche, in denen gefährliche explosionsfähige Atmosphäre auftreten kann, sind an ihren Zugängen zu kennzeichnen mit dem Warnzeichen nach Anhang III der Richtlinie 1999/92/EG. ...
Stand: 30.03.2018
Dialog: 15921