KomNet-Wissensdatenbank
Können Warnzeichen nach ASR A1.3 Bestandteil des Flucht-und Rettungsplans sein?
KomNet Dialog 28939
Stand: 28.03.2017
Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplatz- und Arbeitsstättenbeschaffenheit > Flucht- und Rettungsplan, Sonstiges zu Fluchtwegen
Frage:
Können Warnzeichen nach ASR A1.3 Bestandteil des Flucht-und Rettungsplans sein, oder sollten diese nur im Feuerwehrplan verwendet werden?
Antwort:
Die Sicherheitszeichen der ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" sind im Flucht- und Rettungsplan zu verwenden. Siehe hierzu die Ausführungen unter dem Punkt 6 Absatz 1. Dort heißt es:
"Flucht- und Rettungspläne (Beispiel siehe Anhang 3) müssen eindeutige Anweisungen zum Verhalten im Gefahr- oder Katastrophenfall enthalten sowie den Weg an einen sicheren Ort darstellen. Flucht- und Rettungspläne müssen aktuell,
übersichtlich, ausreichend groß und mit Sicherheitszeichen nach Anhang 1 gestaltet sein."