Inhaltsbereich

KomNet-Wissensdatenbank

Können Warnzeichen nach ASR A1.3 Bestandteil des Flucht-und Rettungsplans sein?

KomNet Dialog 28939

Stand: 16.04.2024

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplatz- und Arbeitsstättenbeschaffenheit > Flucht- und Rettungsplan, Sonstiges zu Fluchtwegen

Favorit

Frage:

Können Warnzeichen nach ASR A1.3 Bestandteil des Flucht-und Rettungsplans sein, oder sollten diese nur im Feuerwehrplan verwendet werden?

Antwort:

Die Sicherheitszeichen der ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" sind im Flucht- und Rettungsplan zu verwenden. Siehe hierzu die Ausführungen unter dem Punkt 6 Absatz 1. Dort heißt es:

"Flucht- und Rettungspläne (Beispiel siehe Anhang 3) müssen eindeutige Anweisungen zum Verhalten im Gefahr- oder Katastrophenfall enthalten sowie den Weg an einen sicheren Ort darstellen. Flucht- und Rettungspläne müssen aktuell,

übersichtlich, ausreichend groß und mit Sicherheitszeichen nach Anhang 1 gestaltet sein."