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Nach § 6 Mutterschutzgesetz (MuSchG) darf ein Arbeitgeber eine schwangere oder stillende Frau an Sonn- und Feiertagen nur beschäftigen, wennsie sich dazu ausdrücklich bereit erklärt (diese Erklärung kann jederzeit widerrufen werden),eine Ausnahme vom allgemeinen Verbot der Arbeit an Sonn- und Feiertagen nach § 10 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) zugelassen ist,der Frau in jeder Woche im Anschluss ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 23384
in Camping-Gaslampen, die Thorium-232 (Th-232) enthalten, genehmigungsfrei.Hinweis:Der Zusatz von Th-232 in Glühstrümpfen für Camping-Gaslampen ist gem. § 39 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 StrlSchG seitdem 27.06.2017 verboten, so dass alle noch vorhandenen Glühstrümpfe in Camping-Gaslampen, die Tr-232 enthalten und genehmigungsfrei hergestellt wurden, von § 206 Abs. 2 StrlSchG erfasst werden. ...
Stand: 23.09.2024
Dialog: 18030
Nein, ein solches Verbot wäre gegenüber einer werdenden Mutter unzulässig.Durch das Mutterschutzgesetz - MuSchG wird die Gesundheit der Frau und ihres Kindes am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit geschützt. Im § 9 Abs.3 MuSchG wird gefordert: "Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die schwangere oder stillende Frau ...
Stand: 06.06.2018
Dialog: 5518
Nach § 6 Mutterschutzgesetz darf eine schwangere oder stillende Frau grundsätzlich nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden.Eine Beschäftigung ist nur zulässig, wenn:sich die Frau dazu ausdrücklich bereit erklärt,eine Ausnahme vom allgemeinen Verbot der Arbeit an Sonn- und Feiertagen nach § 10 des Arbeitszeitgesetzes zugelassen ist,der Frau in jeder Woche im Anschluss ...
Stand: 28.11.2019
Dialog: 42940
dass sie in dieser Zeit nach Hause gehen und private Dinge erledigen können. Das ist nicht verboten. Eine Pause muss dann erst gewährt werden, wenn die Arbeitszeit länger als 6 Stunden am Stück beträgt.Grundsätzlich darf die Arbeitszeit von 10 Stunden täglich nicht überschritten werden. ...
Stand: 21.03.2024
Dialog: 23472
Ja, Alleinarbeit ist nicht verboten, auch nicht während der Spät- oder Nachtstunden. Soll ein Arbeitnehmer an einer Arbeitsstätte allein beschäftigt werden, ist jedoch eine besondere Gefährdungsbeurteilung (§ 5 des Arbeitsschutzgesetzes) für diese Arbeit notwendig. In dieser Gefährdungsbeurteilung müssen besondere Maßnahmen festgelegt werden, damit die Pflichten des Unternehmers ...
Stand: 05.11.2015
Dialog: 5974
Nach den arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften, wie der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), ist es formalrechtlich nicht verboten, dass Pausenräume von außen her einsehbar sind. Bekannt ist aber, dass offene einsehbare Räume oftmals zum Fehlen von Privatsphäre und Geborgenheit führen. Wenn, wie im vorliegenden Fall, die Beschäftigten sich beobachtet und gestört fühlen ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 2400
Bleihaltiges Lötzinn darf nicht an die breite Öffentlichkeit abgegeben werden. Bei der Abgabe handelt es sich nach dem Chemikaliengesetz (ChemG) in Verbindung mit Eintrag 30 des Anhanges XVII der REACh-Verordnung um eine Straftat. Wenn Sie an berufmäßige Verwender abgeben, muss § 7 Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV) beachtet werden. Hierbei muss eine sachkundige Person in Ihrem Betrieb vo ...
Stand: 30.03.2021
Dialog: 43499
gesundheitlichen Risiken bei ihrer Tätigkeit ausgesetzt. Eines ist die Infektionsgefährdung gegenüber Tuberkulose, Hepatitis B, C und HIV.Da sich Hepatitis B, C und HIV durch das Blut überträgt, sind alle Tätigkeiten mit gleichzeitiger Verletzungsgefahr und Blutkontakt, insbesondere bei der Stuhlassistenz, verboten. Beim Umgang mit stehenden, schneidenden, rotierenden Arbeitsmitteln versagt die Schutzwirkung ...
Stand: 14.07.2023
Dialog: 20845
werden und eine unverantwortbare Gefährdung ausgeschlossen wird (§ 9 Abs.2 MuSchG).In Bezug auf die Fragestellung sind speziell die folgende Tätigkeiten nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) verboten: Tätigkeiten, bei denen Schwangere der schädigenden Einwirkung von chemischen und biologischen Gefahrstoffen, Strahlen, Staub, Hitze, Kälte, Nässe oder Lärm ausgesetzt sind.Körperlich schwere Arbeiten, wie das Heben und Tragen ...
Stand: 30.11.2023
Dialog: 5183
Die Beschäftigung von Arbeitnehmer/innen an Sonn- und Feiertagen ist verboten (§ 9 ArbZG) bzw. nur im Rahmen einer Ausnahmebewilligung (§ 10 oder 13 ArbZG) zulässig. Das Arbeitszeitgesetz bietet jedoch keine Möglichkeit, Sonn- und Feiertagsarbeit für einen "Tag der offenen Tür" zuzulassen.Vorrangig wäre daher zu prüfen, ob diese Veranstaltung nicht nur an einem Samstag durchgeführt ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 18437
Das Mutterschutzgesetz findet auf alle Frauen Anwendung, die in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis stehen, sofern der Arbeitsort der Frau in der Bunderepublik Deutschland liegt. Das Gesetz gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Arbeitgebers oder der Arbeitnehmerin, und zwar nicht nur für die im Gesetz geregelten Beschäftigungsbeschränkungen und -verbote, sondern auch für den Lohn ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 5787
Zuluftführung aus Arbeitsbereichen in andere Aufenthaltsräume ist nur beim Umgang mit besonders gefährlichen Stoffen wie Asbest und anderen krebserzeugenden Substanzen ausdrücklich verboten [entsprechend § 10 "Besondere Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen" der Gefahrstoffverordnung (GefstoffV)]. In allen anderen ...
Stand: 11.12.2018
Dialog: 4583
Hinlegen, Hinsetzen und Ausruhen bereitstellt . Alleinarbeit ist auch bei Schwangerschaft nicht generell verboten. Eine werdende Mutter muss aber grundsätzlich ihren Arbeitsplatz jederzeit verlassen können, wenn dies aus gesundheitlichen Gründen notwendig ist. Auf die besonderen Anforderungen der Alleinarbeit bei Nacht oder an Sonn- und Feiertagen (§§ 5;6 MuSchG) weisen wir hin.Auf die Informationen ...
Stand: 20.02.2018
Dialog: 5592
zu erstellen, die auf Grund der Gefährlichkeit für Auszubildende verboten sind. Eine generelle Forderung, dass Auszubildende an Dreh- oder Fräsmaschinen nur unter Aufsicht tätig werden dürfen, findet sich in arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften oder im berufsgenossenschaftlichen Regelwerk nicht. Demzufolge kann auch eine direkte Sichtverbindung aus dem Ausbilderbüro aus arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften ...
Stand: 23.07.2020
Dialog: 12337
Feiertag gilt, fällt in dem Bundesland auch unter das grundsätzliche Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit gemäß ArbZG. In Bezug auf das Arbeitszeitgesetz gilt das sogenannte `Territorialprinzip`. Das heißt, die Feiertage an dem Arbeitsort, wo sie eingesetzt werden, sind zu berücksichtigen. Z.B.: der 6.1. (Heilige Drei Könige) ist in Bayern Feiertag, in NRW aber nicht; an diesem Tag darf in NRW gearbeitet ...
Stand: 31.05.2021
Dialog: 3867
festzulegen.Aus jugendarbeitsschutzrechtlicher Sicht sind Tätigkeiten mit einem derartigem Gefährdungspotential grundsätzlich verboten. Nach § 22 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) dürfen Jugendliche nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie den schädlichen Einwirkungen biologischer Arbeitsstoffe ausgesetzt sind. Es ist im vorliegenden Fall unerheblich, ob die Arbeitsbereiche geringfügig oder stark ...
Stand: 15.04.2019
Dialog: 3449
Die Rechtslage der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- ist klar und unmissverständlich. Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nichtrauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind (ArbStättV § 5). Mit der Regelung in § 5 der Arbeitsstättenverordnung ist nunmehr der Arbeitgeber verpflichtet, tätig zu wer ...
Stand: 29.08.2019
Dialog: 9640
Wiederverwendung ausgebauter Asbestprodukte ist verboten nach Gefahrstoffverordnung - GefStoffV 2010 Anhang II Nr. 1 (Abs. 1 – letzter Satz) und Abs. 2. Das gilt auch für private Haushalte; siehe Abs. 4.Hintergrund:Asbest wurde eingesetzt in schwach gebundenen Produkten und in Asbestzement (TRGS 519 Nr. 2.11 und 2.12). Die Begriffe Abbruch, Sanierung und Instandhaltung sind definiert in der TRGS 519 Nr. 2.1 ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 15603
. folgende Tätigkeiten generell verboten (§ 11 MuSchG):• schwere körperliche Arbeiten und Arbeiten in Zwangshaltung. Dazu zählen das Heben und Tragen von Lasten per Hand von regelmäßig mehr als 5 kg oder gelegentlich mehr als 10 kg wie z. B. das Heben von Patienten• Arbeiten mit erhöhter Infektionsgefahr. Dazu zählen auch grundsätzlich die Arbeiten auf der Intensivstation (Umgang mit infektiösen Patienten ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 15195