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eine wiederkehrende Prüffrist von 10 Jahren hat. Die Prüfung ist gemäß 6.2.1.6.1 ADR von einer durch die zuständige Behörde anerkannte Stelle durchzuführen.Zusätzlich kann in diesem Fall im weitesten Sinne die BetrSichV, spezieller eine der Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), hinzugezogen werden.Die TRBS 3145 „Ortsbewegliche Druckgasbehälter-Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche Beförderung ...
Stand: 14.07.2017
Dialog: 29774
Für eine TKW Beladestation für Flüssiggas gelten die Technischen Regeln für Betriebssicherheit - TRBS - bzw. Technische Regeln für Gefahrstoffe - TRGS -, insbesondere die TRBS 3145/TRGS 725 "Ortsbewegliche Druckgasbehälter - Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche Beförderung, Entleeren".Die Technischen Regeln Druckbehälter gelten nicht mehr. Prüffristen für Druckgeräte findet man in Anhang 5 ...
Stand: 26.02.2015
Dialog: 23212
ergeben. Sodann hat er entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Dieses können z. B. sein:· ausreichende natürliche Be- und Entlüftung der Räume,· ausreichend technische Lüftung (Zu- und Abluftanlage),· usw.Gemäß Nr. 4.4 Abs. 3 u. 4 der TRBS 3145 / TRGS 745 "Ortsbewegliche Druckgasbehälter – Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche Beförderung, Entleeren" dürfen nur die für den Fortgang der Arbeiten ...
Stand: 17.07.2020
Dialog: 26908
Hierzu ist die TRBS 3145/TRGS 745 - Ortsbewegliche Druckgasbehälter - Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche Beförderung, Entleeren heranzuziehen.In Nr. 4.3.5 Absatz 2 findet man Maßnahmen für das Befüllen von Tanks auf Straßen- und Schienenfahrzeugen.Zum Füllen findet man in Nr. 4: "Tanks dürfen zum Füllen mit entzündbaren Gasen nur angeschlossen werden, wenn die Fahrzeuge untereinander ...
Stand: 10.05.2017
Dialog: 29201
infolge Überfüllung getroffen werden (N. 4.3.2 TRBS 3145). ...
Stand: 02.12.2020
Dialog: 43352
nur die TRBS 3145/TRGS 745 - Ortsbewegliche Druckgasbehälter - Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche Beförderung, Entleeren (Kap. 4.4.2) sowie die DGUV Regel 107-001 "Betrieb von Bädern" (bisher BGR/GUV-R 108, Anhang 1 Nr. 1) bekannt, die eine Kennzeichnung mit dem Warnzeichen W029 „Warnung vor Gasflaschen“ explizit fordert. ...
Stand: 06.01.2017
Dialog: 11724
Nr. 4.4.1(2) der TRBS 3145 / TRGS 745 beschreibt Ausnahmen von den Verboten nach Nr. 4.4.1(1). Mit 4.4.1(2) Nr. 2 wird das Bereithalten und Entleeren von ortsbeweglichen Druckbehältern für Pressluft und Sauerstoff in Räumen unter Erdgleiche grundsätzlich erlaubt. Die zusätzlichen Anforderungen bei Aufstellung in Räumen nach Nr. 4.4.2 gelten grundsätzlich. Mit Nr. 4.4.1(2) Nr. 3 und 4 sowie 4.4.2 ...
Stand: 02.02.2018
Dialog: 42185
im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung (ggf. in Abstimmung mit dem Gaselieferanten) festzulegen.Die Beförderung von Druckgasflaschen mit abgelaufener Prüffrist auf öffentlichen Straßen ist nur erlaubt, wenn sie der Prüfung oder Entsorgung zugeführt werden.In der TRBS 3145 / TRGS 745 ist ein konkreter Hinweis enthalten:"Ortsbewegliche Druckgasbehälter, deren Prüffrist für die wiederkehrende Prüfung gemäß ...
Stand: 20.12.2019
Dialog: 42970
In der TRBS 3145/TRGS 745 "Ortsbewegliche Druckgasbehälter - Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche Beförderung, Entleeren" finden sich unter der Nummer 4.7 folgende Aussagen zur Innerbetriebliche Beförderung von ortsbeweglichen Druckgasbehältern:"(1) Ortsbewegliche Druckgasbehälter dürfen 1. nur mit geschlossenem Absperrventil und dem erforderlichen Ventilschutz (z. B. Schutzkappe ...
Stand: 31.08.2021
Dialog: 42649
werden. Diese müssen eine Zuverlässigkeit für die Aufgabe erwarten lassen und entsprechend unterwiesen sein.Weitere Regeln für das Füllen von ortsbeweglichen Druckgasbehältern enthalten die Technischen Regeln für Betriebssicherheit/Gefahrstoffe TRBS 3145/TRGS 745 unter Nr. 4.3. Darüber hinaus enthält die DGUV Regel 112-190 unter Nr. 6.9.2 Anforderungen an das Befüllen von Druckgasbehältern sowie unter Nr ...
Stand: 11.02.2023
Dialog: 43770
sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche BehälterTRGS 510 Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern (diese gilt für Gase und bestimmte Flüssigkeiten)TRBS 3145 / TRGS 745 Ortsbewegliche Druckgasbehälter – Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche Beförderung, EntleerenDie o.g. EU-Richtlinien finden Sie unter https://eur-lex.europa.eu/homepage.html ...
Stand: 15.02.2019
Dialog: 42589
Grundsätzlich sind nach § 8 Abs. 1 Nr. 6 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) die am Arbeitsplatz vorhandenen Gefahrstoffe auf die Menge, die für den Fortgang der Tätigkeiten erforderlich ist, zu begrenzen.Für Ihre Frage ist zu klären, ob bei Ihnen eine Lagerung oder Bereithaltung erfolgt.Die TRBS 3145/TRGS 745 "Ortsbewegliche Druckgasbehälter – Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche ...
Stand: 22.10.2024
Dialog: 44022
Nach Abschnitt I-5.3 "Flüssiggasanlagen" der Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht (RISU) gilt folgendes:"Hinsichtlich Aufstellung, Installation und Betrieb von Flüssiggasanlagen gelten die Bestimmungen der UVV “Verwendung von Flüssiggas” (DGUV Vorschrift 80) sowie die TRBS 3145/TRGS 725 „Ortsbewegliche Druckgasbehälter – Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche Beförderung, Entleeren ...
Stand: 26.03.2020
Dialog: 14052
der Gefährdungsbeurteilung sind die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) insbesondere die TRBS 1111 "Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung", die TRBS 3145 "Ortsbewegliche Druckgasbehälter - Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche Beförderung, Entleeren" (insbesondere Kapitel 4.2 "Allgemeine Maßnahmen" und Kapitel 4.5 "Entleeren von ortsbeweglichen Druckgasbehältern"), Technische Regeln ...
Stand: 04.06.2020
Dialog: 22256
Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) konkretisieren im Rahmen ihres Anwendungsbereichs Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gilt für die Verwendung von Arbeitsmitteln sowie für überwachungsbedürftige Anlagen. Ein Aufzug ist in der Regel eine überwachungsbedürftige Anlage im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung ...
Stand: 23.11.2023
Dialog: 43851
Nein!Ein Handy entspricht nicht den Anforderungen die an ein Zweiwege-Kommunikationssystem gestellt werden. Die Anforderungen sind neben der TRBS 2181, in der TRBS 3121 „Betrieb von Aufzugsanlagen“, sowie in der Norm EN 81-28 beschrieben. Nachfolgend sind einige Anforderungen an ein Zwei-Wege Kommunikationssystem aufgeführt, die nicht durch ein Handy gewährleistet werden können.Das Zweiwege ...
Stand: 10.09.2019
Dialog: 42839
Zu Frage 1: Es gibt die Bezeichnung „Beauftragte Person“ nicht mehrZu Frage 2: Die Gesetzesgrundlage ist der § 4 Abs. 6 BetrSichVZu Frage 3: Ja, die Schulung kann weiterhin durch ein befähigtes Unternehmen durchgeführt werden.Zu Frage 4: Der Arbeitgeber bestimmt, wer die bisherigen Aufgaben der "beauftragten Person" übernimmt. Die Technischen Regel TRBS 3121 "Betrieb von Aufzugsanlagen ...
Stand: 28.02.2024
Dialog: 42564
zu Frage 1:Entsprechend der TRBS 2121 Teil 1 Punkt 5.3 muss jeder Gerüstnutzer eine Inaugenscheinnahme durch eine qualifizierte Person durchführen lassen. Die sogenannte "Sichtprüfung" obliegt keiner Dokumentationspflicht.zu Frage 2:Eine mündliche Beauftragung der qualifizierten Person(en) ist ausreichend. Aus Gründen der Rechtssicherheit und um einen Überblick zu haben, welche qualifizierten ...
Stand: 25.01.2023
Dialog: 43756
zusammen, wobei es in der Eigenverantwortung des Arbeitgebers liegt den erforderlichen Umfang jeder Einzelkomponente festzulegen und damit die Qualifikation als befähigte Person feststellen zu können. Näheres dazu ist der TRBS 1203 "Befähigte Personen" zu entnehmen.Eine ausschließliche Ausbildung, an deren Ende die Qualifikation als befähigte Person steht, ist somit nicht möglich.Im Rahmen von Lehrgängen ...
Stand: 22.11.2018
Dialog: 15886
zusammen, wobei es in der Eigenverantwortung des Arbeitgebers liegt, den erforderlichen Umfang jeder Einzelkomponente festzulegen und damit die Qualifikation als befähigte Person feststellen zu können. Näheres dazu ist der TRBS 1203 "Befähigte Personen" zu entnehmen.Eine ausschließliche Ausbildung, an deren Ende die Qualifikation als befähigte Person steht, ist somit nicht ausreichend.Im Rahmen ...
Stand: 29.10.2024
Dialog: 42715