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Wer darf die befähigte Personen zur Prüfung einer EX-Anlage laut TRBS 1201 Teil 1 bezüglich elektrischer Anlagen und Betriebsmittel ausbilden?

KomNet Dialog 15886

Stand: 22.11.2018

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Explosionsschutz, Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen > Rechts- und Auslegungsfragen, Sonstiges (1.4.4)

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Frage:

Wer darf die befähigte Personen zur Prüfung einer EX-Anlage laut TRBS 1201 Teil 1 bezüglich elektrischer Anlagen und Betriebsmittel ausbilden?

Antwort:

Gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) müssen befähigte Personen für die Durchführung von Prüfungen über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügen (§ 2 Abs. 6 BetrSichV).

Diese Fachkenntnisse werden erworben durch


− Berufsausbildung,

− Berufserfahrung und

− zeitnahe berufliche Tätigkeit.


Die erforderlichen Fachkenntnisse zur befähigten Person setzen sich aus allen drei der v.g. Komponenten zusammen, wobei es in der Eigenverantwortung des Arbeitgebers liegt den erforderlichen Umfang jeder Einzelkomponente festzulegen und damit die Qualifikation als befähigte Person feststellen zu können. Näheres dazu ist der TRBS 1203 "Befähigte Personen" zu entnehmen.


Eine ausschließliche Ausbildung, an deren Ende die Qualifikation als befähigte Person steht, ist somit nicht möglich.


Im Rahmen von Lehrgängen oder Fortbildungen können aber Kenntnisse vermittelt werden, die unter Berücksichtigung der bereits vorhandenen Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahen beruflichen Tätigkeit insgesamt die Qualifikation als befähigte Person des zu prüfenden Arbeitsmittels ergibt. Entsprechende Anbieter sind über das Internet recherchierbar.