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. Bei der Ermittlung und Durchführung der Prüfungen ist die DGUV Vorschrift 54 (bisher: BGV D 8) "Winden, Hub- und Zuggeräte" (§§ 23, 23a) zu berücksichtigen. Unter § 14 BetrSichV wird zudem gefordert, dass die Prüfung der dort genannten Arbeitsmittel nur von hierzu befähigten Personen durchgeführt werden darf. Weitere Erläuterungen zur Prüfung von Arbeitsmitteln sind der TRBS 1201 www.baua.de/trbs zu entnehmen ...
Stand: 22.11.2016
Dialog: 12007
von Beschäftigten geführt werden, die hierfür geeignet sind und eine angemessene Unterweisung erhalten haben." (Nr 1.9 des Anhangs 1 BetrSichV).Im Besonderen sind die zusätzlichen Vorschriften des Anhangs 1 "Besondere Vorschriften für die Verwendung von mobilen, selbstfahrenden oder nicht selbstfahrenden, Arbeitsmitteln" der BetrSichV einzuhalten.Weiterhin sind die TRBS 2111 „Mechanische Gefährdungen – Allgemeine ...
Stand: 25.12.2019
Dialog: 42988
In der technischen Regel für Betriebssicherheit - TRBS 3121 "Betrieb von Aufzugsanlagen" www.baua.de/trbs ist unter Abschnitt 3.4.3 "Betriebsanweisung u.a. gefordert, dass Betreiber von Personen- und Lasten-Aufzugsanlagen, z. B. durch eine Betriebsanweisung, darauf hinwirken, dass mindestens: − die Aufzugsanlage nicht unsachgemäß benutzt wird, − der Fahrkorb bzw. das Fördermittel gleichmäßig ...
Stand: 27.01.2017
Dialog: 14926
er mögliche Gefährdungen zu ermitteln, Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bzw. Gefahrenminderung eigenverantwortlich festzulegen und diese umzusetzen.In die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung sind die Technischen Regeln für Betriebssicherheit - TRBS, neben der TRBS 1111 "Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung" insbesondere die TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln ...
Stand: 11.02.2020
Dialog: 42935
Den Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen regelt das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), ergänzt durch technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), hier TRBS 2111 Teil 1 – Mechanische Gefährdungen – Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen beim Verwenden von mobilen Arbeitsmitteln und TRBS 2121 - Gefährdungen von Beschäftigten durch Absturz ...
Stand: 06.04.2023
Dialog: 43033
auch die Prüfungen nach der DGUV Vorschrift 3. In die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung sind die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), neben der TRBS 1111 "Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung", insbesondere die TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen", das berufsgenossenschaftliche Regelwerk, wie z. B. die DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze ...
Stand: 12.07.2022
Dialog: 17000
Regelungen der Unfallversicherungsträger zu Leitern und Tritte sind jetzt der DGUV Information 208-016 "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten" zu entnehmen.Dort heißt es in der Vorbemerkung: Ortsfeste Steigleitern werden nicht behandelt, da sie Teil von baulichen Anlagen und kein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung sind. Ebenso wird in der TRBS 2121 Teil ...
Stand: 09.05.2022
Dialog: 16304
, sind Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA) als individuelle Schutzmaßnahme zu verwenden. Die geeignete PSAgA muss sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergeben, in der auch § 3 Betriebssicherheitsverordnung in Verbindung mit der TRBS 2121 Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz – Allgemeine Anforderungen zu berücksichtigen sind.Die TRBS 2121 besagt, dass im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 31.01.2020
Dialog: 43028
verwendet, ist ein Nachweis über die Durchführung der letzten Prüfung vorzuhaltenKonkretisiert werden die Anforderungen der BetrSichV in den Technischen Regel für Betriebssicherheit, hier die TRBS 1201. Unter Nummer 8.2 der TRBS 1201 wird ausgeführt:"(1) Der ermittelte Istzustand ist mit dem Sollzustand zu vergleichen und hinsichtlich der Aussage, ob und unter welchen Bedingungen das Arbeitsmittel ...
Stand: 02.07.2019
Dialog: 25626
Der Begriff "Prüfung der Funktionsfähigkeit" verkürzt die Fragestellung zu sehr. Präzise im Sinne von Abschnitt 2.4 TRBS 1201 (Ausgabe: März 2019) muss es heißen: "Prüfung der Funktionsfähigkeit der Schutz- und Sicherheitseinrichtungen" im Rahmen der technischen Prüfung von Arbeitsmitteln gem. § 14 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Hierunter versteht man im Rahmen ...
Stand: 12.11.2022
Dialog: 43732
Hinsichtlich des Anwendungsbereichs der TRBS 3151 ist Ihre Annahme richtig, entzündbare Flüssigkeiten nach § 18 Absatz 1 Nummer 6 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind nur solche mit einem Flammpunkt von weniger als 23 Grad Celsius.Wird der Behälter bzw. Ihre Eigenverbrauchstankstelle für ein stationäres Lagern von Dieselkraftstoff genutzt (Abschnitt 2 Absatz 7 TRGS 509), fällt ...
Stand: 02.09.2024
Dialog: 43995
In der Regel erfolgt die Gerüstfreigabe und Kennzeichnung durch die befähigte Person des Gerüsterstellers ggf., unter Beteiligung des Gerüstnutzers. Die durchgeführten Prüfungen der befähigten Personen werden auf der Gerüstfreigabe dokumentieren. Im Zuge des Baufortschritts sind weitere Prüfungen erforderlich. Diese „wiederkehrende“ Prüfungen werden im Punkt 5.3 bis 5.6 TRBS 2121 Teil 1 ...
Stand: 09.09.2021
Dialog: 43560
. In die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung sind die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), z.B. die TRBS 1111 "Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung", das berufsgenossenschaftliche Regelwerk wie z. B. die DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" und die DGUV Regel 100-001 "Grundsätze der Prävention" sowie die Gebrauchs- und Bedienungsanleitungen einzubeziehen. Abweichungen ...
Stand: 24.09.2016
Dialog: 27533
Für die Errichtung und die spätere Benutzung von Gerüsten sind die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), insbesondere Anhang 1 Nummer 3 in Verbindung mit der TRBS 2121 Teil 1 "Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz bei der Verwendung von Gerüsten" die maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften. Danach hat der Gerüstersteller sicherzustellen, dass das Gerüst nach Fertigstellung vor Übergabe ...
Stand: 28.10.2024
Dialog: 13631
sein. Als befähigte Person kann der Arbeitgeber jede Person, die die Anforderungen von § 2 Abs. 6 BetrSichV erfüllt, beauftragen. Konkretisiert wird dies in den Technischen Regeln für Betriebssicherheit - TRBS (www.baua.de/TRBS/), insbesondere in der TRBS 1203 "Befähigte Personen". ...
Stand: 22.09.2016
Dialog: 13788
, z. B. bezüglich Updates, abstützen kann (siehe TRBS 115-1, 3.3.1 Abs.(2), Nr.1). Die sichere Kommunikation zum Fahrzeug ist damit vom Fahrzeughersteller zu gewährleisten. Bewerten muss der Arbeitgeber allerdings die Bedrohungen für das eigene Netzwerk, wenn Fahrzeuginformationen von Drittanbietern zur Verfügung gestellt werden z. B. als Komfortfunktionen zur Auswertung von Standort, gefahrenen ...
Stand: 15.05.2023
Dialog: 43794
Eine entsprechende Regelung mit Vermutungswirkung findet sich jetzt unter Nr. 3.4.3 Notrufeinrichtungen, Absatz 8, Nr. 10 der TRBS 3121 "Betrieb von Aufzugsanlagen":"Die Zeit von der Notrufabgabe bis zur Kontaktaufnahme mit den Eingeschlossenen soll so kurz wie möglich sein (Die vom öffentlichen Telefonnetz vorgegebenen Möglichkeiten gelten als ausreichend.). Die Zeit von der Notrufabgabe ...
Stand: 04.02.2021
Dialog: 43448
für die Regale zu erstellen. Hierbei hat er mögliche Gefährdungen zu ermitteln, Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bzw. Gefahrenminimierung eigenverantwortlich festzulegen und diese umzusetzen.In die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung sind die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), neben der TRBS 1111 "Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung" insbesondere die TRBS 1201 "Prüfungen ...
Stand: 02.02.2021
Dialog: 43460
unter Druck ist der Abschnitt 10 der TRGS 510 zu beachten.In der TRBS 2141 „Gefährdungen durch Dampf und Druck“ werden im Abschnitt 6.1.4 unter anderem die möglichen Gefährdungen bei der Ableitung aus Sicherheitsventilen genannt. Daraufhin müssen unter Zuhilfenahme der folgenden Abschnitte in Abschnitt 6 geeignete Schutzmaßnahmen in der Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden.Für die Ableitung ...
Stand: 22.01.2024
Dialog: 43877
. Nach Nummer 1.5 Buchstabe b) des Anhang 1 hat der Arbeitgeber vor der ersten Verwendung von mobilen selbstfahrenden Arbeitsmitteln Maßnahmen zu treffen, damit sie so ausgerüstet sind, dass das Ein- und Aussteigen sowie Auf- und Absteigen Beschäftigter gefahrlos möglich ist.Konkretisiert werden die Anforderungen der BetrSichV in den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), hier insbesondere die TRBS ...
Stand: 11.12.2018
Dialog: 42528