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Darf ein KFZ-Elektromeister Prüfungen nach der DGUV Vorschrift 3 durchführen?

KomNet Dialog 17000

Stand: 12.07.2022

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Prüfungen (1.13) > Prüfende Personen und Institutionen

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Frage:

Kann man einen KFZ-Elektromeister als Elektrofachkraft ansehen und darf er damit die Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 durchführen?

Antwort:

Im Rahmen der nach § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber u.a. "zu ermitteln und festzulegen, welche Voraussetzungen die zur Prüfung befähigten Personen erfüllen müssen, die von ihm mit den Prüfungen von Arbeitsmitteln nach den §§ 14, 15 und 16 zu beauftragen sind." (§3 Abs.6 letzter Satz). Zu diesen Prüfungen zählen auch die Prüfungen nach der DGUV Vorschrift 3. In die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung sind die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), neben der TRBS 1111 "Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung", insbesondere die TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen", das berufsgenossenschaftliche Regelwerk, wie z. B. die DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention", die DGUV Regel 100-001 "Grundsätze der Prävention", die DGUV Vorschrift 3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" sowie die Gebrauchs-, Betriebs- bzw. Bedienungsanleitungen der Hersteller von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln einzubeziehen.


Die erforderliche Qualifikation, die die befähigte Person bei bestehenden elektrischen Gefährdungen erfüllen muss, kann der TRBS 1203, Abschnitt 3.1 "Anforderungen an zur Prüfung befähigte Personen für Arbeitsmittel mit elektri-schen Komponenten" entnommen werden. Eine Elektrofachkraft erfüllt dieses Anforderungsprofil grundsätzlich. 


Was wird unter der Elektrofachkraft verstanden? Der Begriff Elektrofachkraft sagt zunächst einmal nur etwas über die Qualifikation einer Person aus, wobei dieser Begriff im berufsgenossenschaftlichen Vorschriften- und Regelwerk unter § 2 Abs. 3 der DGUV Vorschrift 3 definiert ist:

 "Als Elektrofachkraft im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift gilt, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann."


In den Durchführungsanweisungen zu § 2 Abs. 3 der DGUV Vorschrift 3 heißt es hierzu:

"Die fachliche Qualifikation als Elektrofachkraft wird im Regelfall durch den erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung, z. B. als Elektroingenieur, Elektrotechniker, Elektromeister, Elektrogeselle, nachgewiesen. Sie kann auch durch eine mehrjährige Tätigkeit mit Ausbildung in Theorie und Praxis nach Überprüfung durch eine Elektrofachkraft nachgewiesen werden. Der Nachweis ist zu dokumentieren..."


Auf den Internetseiten der BGETEM (Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse) finden sich weitere Präzisierungen an die fachlichen Anforderungen an eine Elektrofachkraft:

"Die fachlichen Anforderungen der Elektrofachkraft erfordern:

• Fachliche Ausbildung (Elektrotechnik)

• Kenntnisse und Erfahrungen im jeweiligen Tätigkeitsfeld

• Kenntnisse der einschlägigen Normen

• Beurteilung der ihr übertragenen Arbeiten

• Erkennen von Gefahren

Die fachliche Qualifikation einer Elektrofachkraft wird im Regelfall durch den Abschluss einer Berufsausbildung – dem Ablegen der Gesellen-, Meister- oder Facharbeiterprüfung – im elektrotechnischen Tätigkeitsfeld dokumentiert. Dabei ist die fachliche Qualifikation nur auf dem betreffenden Arbeitsgebiet gewährleistet. Beispielsweise kann ein Elektromaschinenbauer für sein Arbeitsgebiet durchaus eine genügende Qualifikation als Elektrofachkraft besitzen, das heißt allerdings nicht, dass er auch die fachlichen Qualifikationsanforderungen für Arbeiten im Bereich von Niederspannungsschaltanlagen erfüllt. Ebenso fraglich ist das Vorliegen der fachlichen Qualifikation bei Personen, die zwar eine Berufsausbildung im elektrotechnischen Bereich nachweisen können aber seit einigen Jahren nicht mehr in diesem Beruf gearbeitet haben und damit nicht über ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen bzw. nicht über die Kenntnisse des sich ständig ändernden Normenwerks verfügen."


Fazit:

Ein KFZ-Elektromeister kann als Teil eines Prüfteams als elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP), unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft (EFK) Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 an Betriebsmittel und Anlagen (keine EX-geschützte), mit geeignete Prüfgeräte und Zubehör durchführen.