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Fällt eine Eigenverbrauchstankstelle für Diesel weiterhin unter den Anwendungsbereich der TRGS 509, wenn diese stationär in einer Industriehalle aufgestellt wird?

KomNet Dialog 43995

Stand: 02.09.2024

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Füllanlagen, Tankstellen

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Frage:

Eine Eigenverbrauchstankstelle für Dieselkraftstoff mit einem doppelwandigen Behälter und einem Volumen < 1.000 l soll vom Freigelände in eine Industriehalle verlegt werden. Fällt die Tankstelle weiterhin unter den Anwendungsbereich der TRGS 509, auch wenn diese nicht fortbewegt wird? Sehe ich es richtig, dass die Eigenverbrauchstankstelle für Diesel nicht unter den Anwendungsbereich der TRBS 3151 fällt, weil der Flammpunkt von Diesel > 56 °C ist und die Tankstellen der BetrSichV auf ortsfeste Tankstellen mit einem Flammpunkt < 23 °C abzielen?

Antwort:

Hinsichtlich des Anwendungsbereichs der TRBS 3151 ist Ihre Annahme richtig, entzündbare Flüssigkeiten nach § 18 Absatz 1 Nummer 6 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind nur solche mit einem Flammpunkt von weniger als 23 Grad Celsius.

Wird der Behälter bzw. Ihre Eigenverbrauchstankstelle für ein stationäres Lagern von Dieselkraftstoff genutzt (Abschnitt 2 Absatz 7 TRGS 509), fällt er unter den Anwendungsbereich der TRGS 509. Soll der Dieselkraftstoff nicht nur gelagert, sondern auch

z. B. zum Befüllen transportiert werden (Abschnitt 2 Absatz 18 TRGS 510), fällt er unter den Anwendungsbereich der TRGS 510.

Die Eigenverbrauchstankstelle für Diesel ist auch ein Arbeitsmittel i. S. der BetrSichV, so dass neben den Anforderungen der Gefahrstoffverordnung insbesondere der Abschnitt 2 (Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen) der BetrSichV zu berücksichtigen ist. Auf die Informationen des Herstellers der Anlage und die Informationen im Sicherheitsdatenblatt des Diesel-Lieferanten wird hingewiesen. Bei dem geplanten Betrieb der Anlage in der Industriehalle sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung auch die Gesundheitsgefahren durch Diesel (verdrängtes Behältervolumen beim Befüllen des Behälters) und die Gefährdungen durch Abgase von Dieselmotoren entsprechend der TRGS 554 zu berücksichtigen.