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Stellt der Arbeitgeber den Beschäftigten Arbeitsmittel für Telearbeit oder zur mobilen Arbeit (Home-Office) zur Verfügung, muss er auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung Art und Umfang der erforderlichen Prüfungen dieser Arbeitsmittel sowie die Fristen von wiederkehrenden Prüfungen nach § 14 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ermitteln und festlegen. Die Fristen ...
Stand: 15.05.2022
Dialog: 43673
Die Prüfung von Arbeitsmitteln ist rechtlich in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geregelt. Die BetrSichV gilt grundsätzlich für die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch Arbeitgeber sowie für die Benutzung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte bei der Arbeit. Die beim Betriebssport genutzten Fitnessgeräte sind keine Arbeitsmittel und fallen somit nicht unter den Anwendungsbereich ...
Stand: 31.05.2024
Dialog: 42189
Sonntagsarbeit ist nach § 10 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz/ArbZG nur zulässig, sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können.Nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 ArbZG ist Sonntagsarbeit zulässig u. a. für Theatervorstellungen, Filmvorführungen, Schaustellungen. Vorausgesetzt wird bei allen Veranstaltungen, dass sie vor einem Publikum stattfinden. Proben ohne Publikum sind i. d. R. nicht zulässig ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 42242
Die Beschäftigung bis 23:00 Uhr ist zulässig, wenn der Betrieb tatsächlich ein Schichtbetrieb ist. Zur Definition, was unter einem Schichtbetrieb zu verstehen ist, findet sich im Kommentar von Zmarzlik/Anzinger zum Jugendarbeitsschutzgesetz (5.Auflage) folgendes:"(...) Nach der Rechtsprechung des BAG liegt Schichtarbeit vor, wenn mindesten zwei Arbeitnehmer ein und dieselbe (...) Arbeitsaufgabe er ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 19040
Den Umfang der Arbeiten können wir aufgrund der gegebenen Informationen nicht einschätzen.Der Anwendungsbereich der Baustellenverordnung (BaustellV) ist in den §§ 1 und 2 der BaustellV genannt. Daraus ergibt sich zwangsläufig auch, wann der Einsatz eines Sicherheitskoordinators (SiGeKo) nach der BaustellV erforderlich ist.Sofern die BaustellV nicht greift, ist grundsätzlich ...
Stand: 08.05.2025
Dialog: 21812
zu Frage 1: Nein. Die Biostoffverordnung (BioStoffV) ist nicht allein deswegen anzuwenden, weil ein Kontakt mit Biostoffen nicht ausgeschlossen werden kann.Nach § 1 Absatz 1 der BioStoffV gilt die Verordnung für Tätigkeiten mit Biostoffen. In der Verordnung werden Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten durch diese Tätigkeiten geregelt.Das bedeutet, dass grundsätzlich nicht jeglicher Kontakt mit Bi ...
Stand: 20.10.2024
Dialog: 43282
Die Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV trifft Regelungen zur Prüfung von Arbeitsmitteln, wozu auch land- und forstwirtschaftliche Geräte gehören. Die Anforderungen im Betrieb werden mittels Prüfung vor Inbetriebnahme und wiederkehrenden Prüfungen erfüllt. Dies obliegt dem Arbeitgeber (Betreiber).Nach § 3 Abs. 6 der BetrSichV hat der Arbeitgeber auf Grund der Gefährdungsbeurteilung, der Hers ...
Stand: 30.08.2023
Dialog: 5940
Die Beurteilung von Fahrzeiten führt immer wieder zu Diskussionen, da die in der Praxis anzutreffenden Situationen (Abfahrtort, Einsatzstellen, Fahrzeit, Fahrzeugführer/Beifahrer, etc.) stark variieren. Auch werden in dem für Arbeitszeiten maßgeblichen Arbeitszeitgesetz (ArbZG) keine abschließenden Festlegungen zur Beurteilung von Fahrzeiten getroffen.Daher muss stets der jeweilige Einzelfall betr ...
Stand: 19.08.2025
Dialog: 5221
Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat der Arbeitgeber durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.Voraussetzung ist also, dass die Beschäftigten eine Arbeit im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes für den Arbeitgeber ausführen.Dies spiegelt sich in § 5 ArbSchG auch bei der Erwähnung ...
Stand: 22.10.2024
Dialog: 25946
- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen ist nur in solchen Fällen zulässig, in denena)wegen der geringen Gefährdung und wegen der geringen Dauer der Verwendung die Verwendung anderer, sichererer Arbeitsmittel nicht verhältnismäßig ist undb)die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass die Arbeiten sicher durchgeführt werden können."Konkretisiert werden die Anforderungen der BetrSichV in den Technischen Regeln ...
Stand: 11.03.2021
Dialog: 18865
Nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 Arbeitszeitgesetz - ArbZG - dürfen Arbeitnehmer/innen in Not- und Rettungsdiensten sowie bei der Feuerwehr beschäftigt werden, sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können (vgl. Abs. 1). Es sind nur rettungs- und feuerwehrtypische Arbeiten/Einsätze zulässig.Auch Instandhaltungs- und Reinigungsarbeiten sind an Sonn- und Feiertagen nur zulässig, sofern ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 24431
. inwieweit bei diesen Arbeiten Brandwachen erforderlich sind, kann ohne spezifische Ortskenntnisse nicht beantwortet werden. Hier sollte im Zweifelsfall die örtliche Feuerwehr befragt werden. Aufgrund des Asphaltbodens ist bei üblichen Schweißarbeiten u. E. nach, keine besondere Brandwache erforderlich. Es müssen aber auch die anderen Gefährdungen, z. B. durch Funkenflug, betrachtet ...
Stand: 01.03.2018
Dialog: 26065
Das Arbeitszeitgesetz - ArbZG trifft Regelungen zur Arbeitszeit, Ruhepausen und Ruhezeit und gilt für Arbeiter/Innen und Angestellte gleichermaßen. Das bedeutet, dass die Regelungen des ArbZG auch für die Arbeiter/Innen und Angestellte im Landesdienst gelten.Spezielle Regelungen zu geteilten Diensten trifft das ArbZG nicht. Relevant ist bei geteilten Diensten, dass innerhalb eines 24-Stunden ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 11296
Auf den Seiten der Verwaltungs-BG finden Sie zahlreiche Informationen zu dem Thema "Bewegung bei der Arbeit". Hier werden z.B. auch Informationen zu den Themen "Bewegung im Büro - Fit durch den Arbeitsalltag" oder "Gesund arbeiten am PC" mit Übungen angeboten. ...
Stand: 26.03.2024
Dialog: 2059
Ja, diese findet auch für Vermessungsarbeiten Anwendung.In den Begriffsbestimmungen der ASR A5.2 "Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr - Straßenbaustellen" ist unter der Nummer 3.10 Straßenbaustelle folgendes nachzulesen:"Straßenbaustellen im Sinne dieser ASR sind Baustellen, auf denen im Grenzbereich zum Straßenverkehr Arbeiten ...
Stand: 27.11.2019
Dialog: 42930
Gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz – JArbSchG dürfen Jugendliche u.a. nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen Sie sittlichen Gefahren ausgesetzt sind (§ 22 JArbSchG).Bei einer dienstlichen/betrieblichen Nutzung des Internets kann nicht von vornherein eine sittliche Gefährdung unterstellt werden. Bei Tätigkeiten, bei denen der Jugendliche das Internet dienstlich nutzt, muss ...
Stand: 04.07.2018
Dialog: 6786
Die konkreten zu treffenden Schutzmaßnahmen bei der Reinigung von Sanitäranlagen können nur vor Ort mit Hilfe der Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden. Nach § 2 Begriffsbestimmungen der Biostoffverordnung (BioStoffV) handelt es sich bei der beschriebenen Tätigkeit um eine so genannte nicht gezielte Tätigkeit im Sinne der BioStoffV. Nach BioStoffV § 6 Absatz 2 sind die Schutzm ...
Stand: 02.04.2015
Dialog: 23507
Für den innerbetrieblichen Transport von Gefahstoffen ist § 8 Abs. 2 Gefahrstoffverordnung relevant:"Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass (...) gefährliche Stoffe und Zubereitungen innerbetrieblich mit einer Kennzeichnung versehen sind, die ausreichende Informationen über die Einstufung, über die Gefahren bei der Handhabung und über die zu beachtenden Sicherheitsmaßnahmen enthält; vorzugsweis ...
Stand: 04.05.2016
Dialog: 5108
ist. Die Einhaltung von Grenzwerten läßt sich in der Regel durch Messungen anerkannter Messinstitute überprüfen,6. eine Unterweisung über Gefahren, insbesondere bei Arbeiten mit gesundheitsgefährdenden Stoffen, gem. § 29 JArbSchG nicht erfolgt ist.Die Ermittlung von Gefährdungen am Arbeitsplatz gehört zu den Grundpflichten eines jeden Arbeitgebers. Dieser hat Art, Ausmaß und Dauer von Gefahren zu beurteilen ...
Stand: 15.04.2019
Dialog: 4417
Die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG dienen u.a. dem Zweck, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer bei der Arbeitszeitgestaltung zu gewährleisten (§ 1 ArbZG). Unter diesem Aspekt sind auch die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes (§ 4 ArbZG) bezüglich der Ruhepausen zu sehen. 6 Stunden Arbeiten ohne Ruhepause ist das Äußerste, was das Arbeitszeitgesetz zulässt ...
Stand: 04.10.2018
Dialog: 6584