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Gibt es Vorgaben/Richtwerte, ab wann Dacharbeiten wegen schlechter Witterung (Wind, Regen etc.) nicht mehr durchgeführt werden dürfen?

KomNet Dialog 5219

Stand: 12.02.2024

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sicheres Verhalten / Erkennen von Gefährdungen > Arbeiten im Freien

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Frage:

Gibt es im Regelwerk Vorgaben/Richtwerte, ab wann Arbeiten in Abhängigkeit von Windgeschwindigkeit und/oder Regenmenge nicht mehr durchgeführt werden dürfen? - Es handelt sich um ein Gebäude mit Flachdach, Dachoberkante mit umlaufender Aufkantung von ca. 50 cm.

Antwort:

Für Dacharbeiten müssen Arbeitsplätze so eingerichtet und beschaffen sein, dass sie entsprechend

• der Art der baulichen Anlage,

• den wechselnden Bauzuständen,

• den Witterungsverhältnissen und

• den jeweils auszuführenden Arbeiten ein sicheres Arbeiten gewährleisten.


Siehe § 8 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 38 "Bauarbeiten".


Gefahren durch Witterungseinflüsse können z. B. auftreten bei Regen, Wind, Rauhreif, Vereisung, Schnee (Punkt 3.1.1 DGUV Information 201-054 "Dach-, Zimmer- und Holzbauarbeiten").

Ab wann auf Grund der Witterungseinflüsse ein sicheres Arbeiten nicht mehr gewährleistet ist, z. B. wegen zu hoher Windgeschwindigkeiten, wird in den Arbeitsschutzvorschriften nicht quantitativ festgelegt. Diese Entscheidung muss der Arbeitgeber eigenverantwortlich, ggf. mit Unterstützung der Fachkraft für Arbeitssicherheit und des Betriebsarztes, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung treffen.