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Wird die Zeit, die Servicemonteure beim Kunden auf ihren Einsatz warten müssen, als Arbeitszeit gezählt?

KomNet Dialog 26493

Stand: 22.02.2019

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Arbeitszeitberatung und -gestaltung > Rechts- und Auslegungsfragen, Sonstiges (8.1.8)

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Frage:

Wird eine sogenannte wartezeit bei Servicemonteuren, die beim kunden durch deren Verschulden auf den Einsatz warten müssen als Arbeitszeit gezählt? Wenn ja, wieso?

Antwort:

Ja!


Begründung:


Das Arbeitszeitgesetz definiert in § 2 Arbeitszeit folgendermaßen:

"Arbeitszeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen."


Der Kommentar Anzinger/ Koberski erläutert dazu noch:

"Die Zeit zwischen Beginn und Ende der Arbeit ist Arbeitszeit, unabhängig davon, ob und in welcher Form der Arbeitgeber von der ihm während dieser Zeit zur Verfügung stehenden Arbeitskraft Gebrauch macht, ob der Arbeitnehmer tatsächlich arbeitet, ob er auf Material oder Werkzeug oder Zuweisung weiterer Arbeit wartet..."