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Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) verpflichtet den Arbeitgeber grundsätzlich sicherzustellen, dass in Arbeitsräumen gesundheitlich zuträgliche Atemluft vorhanden ist. Dieses gilt dann als gewährleistet, wenn die Raumluft im wesentlichen Außenluftqualität entspricht.In umschlossenen Arbeitsräumen muss unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren, der körperlichen Beanspruchung und der Anzahl ...
Stand: 06.05.2019
Dialog: 8028
in Bezug auf eine Anzahl von Dokumentationen, gestellt.Dennoch empfiehlt es sich bei der Dokumentation zu berücksichtigen, dass „[…] Handhabbarkeit und Übersichtlichkeit im Vordergrund stehen [sollten], um die Anwendung und das Fortschreiben zu erleichtern. Die betriebliche Realität sollte abgebildet sein, so dass erkennbar wird, welche Bereiche und Tätigkeiten berücksichtigt wurden. Für Dritte bzw ...
Stand: 19.02.2024
Dialog: 43903
, der physischen Belastungen und der Anzahl der Beschäftigten sowie der sonstigen anwesenden Personen während der Nutzungsdauer ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft vorhanden sein.(2) Ist für das Betreiben von Arbeitsstätten eine raumlufttechnische Anlage erforderlich, muss diese jederzeit funktionsfähig sein. Bei raumlufttechnischen Anlagen muss eine Störung durch eine selbsttätige Warneinrichtung ...
Stand: 05.06.2018
Dialog: 42315
Arbeitsräumen unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren, der körperlichen Beanspruchung und der Anzahl der Beschäftigten sowie der sonstigen anwesenden Personen ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft vorhanden sein (Nummer 3.6 (1) Anhang zur ArbStättV).Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), insbesondere die ASR A1.2 ...
Stand: 18.09.2020
Dialog: 24457
sind und dort gleichwertige Voraussetzungen für eine Erholung während der Pause gegeben sind.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume".Unter dem Punkt 4.1 (3) wird geregelt, dass "unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten ist ein Pausenraum oder Pausenbereich zur Verfügung zu stellen ...
Stand: 04.06.2018
Dialog: 24229
) zu berücksichtigen. Nach Nummer 1.8 des Anhangs zur ArbStättV müssen Verkehrswege, dazu gehört gemäß Nummer 3.3 der ASR A1.8 auch der von Ihnen beschriebene Wartungsgang, so bemessen sein, dass sie nach ihrem Bestimmungszweck sicher begangen werden können. Die Bemessung der Verkehrswege muss sich nach der Anzahl der möglichen Benutzer und der Art des Betriebes richten. Bezüglich der Maße ergibt ...
Stand: 16.05.2017
Dialog: 22079
wird unter Nummer 3.6 Absatz 1 des Anhangs der ArbStättV gefordert, dass in umschlossenen Arbeitsräumen "unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren, der körperlichen Beanspruchung und der Anzahl der Beschäftigten sowie der sonstigen anwesenden Personen ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft vorhanden sein" muss. Konkretisiert wird diese Anforderung durch die ASR A3.6 "Lüftung". Unter Punkt 4.1 der ASR ...
Stand: 06.05.2019
Dialog: 20731
Kombination mit Hautkontakt mit Wasser oder wässrigen Flüssigkeiten (Dauer) und Händewaschen (Anzahl) entscheidend ist. ...
Stand: 22.12.2022
Dialog: 30876
Wohlbefindens die Räume nutzen oder ihre Arbeit verrichten können. (2) Die Abmessungen der Räume richten sich nach der Art ihrer Nutzung. (3) Die Größe des notwendigen Luftraumes ist in Abhängigkeit von der Art der physischen Belastung und der Anzahl der Beschäftigten sowie der sonstigen anwesenden Personen zu bemessen." Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln ...
Stand: 04.10.2017
Dialog: 30433
Beförderung, Entleeren" konkretisiert zur Aufstellung von ortsbeweglichen Druckgasbehältern, dass nur die für den Fortgang der Arbeiten notwendigen ortsbeweglichen Druckgasbehälter zum Entleeren angeschlossen sein dürfen (Abschnitt 4.4.1 Abs. 3 TRGS 745). Darüber hinaus, dürfen an Stellen, an denen ortsbewegliche Druckgasbehälter zum Entleeren angeschlossen sind, höchstens die gleiche Anzahl ortsbeweglicher ...
Stand: 22.10.2024
Dialog: 44022
einer Fluchtweglänge von 35 m ein gesicherter Bereich (anderer Brandabschnitt, notwendiger Treppenraum, Freie) erreicht werden. Die Mindestbreite der Fluchtwege in Abhängigkeit von der Anzahl der anwesenden Personen ergibt sich aus der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" (Punkt 5, Tabelle 1). Für die von Ihnen angegebene Personenzahl von 300 beträgt die Mindestbreite des Fluchtwegs 1,80 m.Weitere Anforderungen ...
Stand: 28.11.2024
Dialog: 12313
, kann der Arbeitgeber bei gefangenen Räumen diese für eine geringe Anzahl von Personen z. B. als Arbeitsraum nutzen, wenn er entweder eine Alarmierung im Gefahrenfall sicherstellt oder eine Sichtverbindung zum Vorraum gewährleistet. Die Wahl der Ausführung verbleibt in der Entscheidung des Arbeitgebers.Hinweis:Auf die DGUV Information 205-033 "Alarmierung und Evakuierung" weisen wir hin. ...
Stand: 11.02.2025
Dialog: 12220
oder Personen- und Güterverkehr dienen, muss sich nach der Anzahl der möglichen Benutzer und der Art des Betriebes richten. (3) Werden Transportmittel auf Verkehrswegen eingesetzt, muss für Fußgänger ein ausreichender Sicherheitsabstand gewahrt werden. (4) Verkehrswege für Fahrzeuge müssen an Türen und Toren, Durchgängen, Fußgängerwegen und Treppenaustritten in ausreichendem Abstand vorbeiführen. (5 ...
Stand: 07.09.2016
Dialog: 15056
, wenn es aus Gründen der Sicherheit und zum Schutz der Gesundheit erforderlich ist. Die Bereitstellung angemessener Unterkünfte kann insbesondere wegen der Abgelegenheit der Arbeitsstätte, der Art der auszuübenden Tätigkeiten oder der Anzahl der im Betrieb beschäftigten Personen erforderlich sein. Kann der Arbeitgeber erforderliche Unterkünfte nicht zur Verfügung stellen, hat er für eine andere angemessene ...
Stand: 15.11.2018
Dialog: 4507
ist. Die Bereitstellung angemessener Unterkünfte kann insbesondere wegen der Abgelegenheit der Arbeitsstätte, der Art der auszuübenden Tätigkeiten oder der Anzahl der im Betrieb beschäftigten Personen erforderlich sein. Kann der Arbeitgeber erforderliche Unterkünfte nicht zur Verfügung stellen, hat er für eine andere angemessene Unterbringung der Beschäftigten zu sorgen.(2) Unterkünfte müssen entsprechend ihrer ...
Stand: 21.06.2018
Dialog: 13831
und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der nach Satz 1 benannten Beschäftigten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und zu den bestehenden besonderen Gefahren stehen. Vor der Benennung hat der Arbeitgeber den Betriebs- oder Personalrat zu hören. Weitergehende Beteiligungsrechte bleiben unberührt. Der Arbeitgeber kann die in Satz 1 genannten ...
Stand: 28.01.2024
Dialog: 11506
und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der nach Satz 1 benannten Beschäftigten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und zu den bestehenden besonderen Gefahren stehen. Vor der Benennung hat der Arbeitgeber den Betriebs- oder Personalrat zu hören. Weitergehende Beteiligungsrechte bleiben unberührt. Der Arbeitgeber kann die in Satz 1 genannten ...
Stand: 19.08.2024
Dialog: 2499
, der Arbeitsverfahren, der physischen Belastungen und der Anzahl der Beschäftigten sowie der sonstigen anwesenden Personen während der Nutzungsdauer ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft vorhanden sein." (Nummer 3.6 des Anhangs zur ArbStättV). Gesundheitlich zuträglich ist Atemluft, wenn sie Außenluftqualität hat (Nummer 4.1 der ASR A3.6 "Lüftung"). Die Lüftung kann durch eine freie Lüftung ...
Stand: 11.12.2024
Dialog: 6770
Arbeitsräume müssen grundsätzlich den Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV entsprechen (Raumtemperaturen, Beleuchtung, Lüftung, etc.). In umschlossenen Arbeitsräumen muss unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren, der körperlichen Beanspruchung und der Anzahl der Beschäftigten sowie der sonstigen anwesenden Personen ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft vorhanden ...
Stand: 15.09.2018
Dialog: 4394
und stillende Mütter müssen sich während der Pausen und, soweit es erforderlich ist, auch während der Arbeitszeit unter geeigneten Bedingungen hinlegen und ausruhen können.(2) Pausenräume oder entsprechende Pausenbereiche sinda)für die Beschäftigten leicht erreichbar an ungefährdeter Stelle und in ausreichender Größe bereitzustellen,b)entsprechend der Anzahl der gleichzeitigen Benutzer mit leicht ...
Stand: 08.08.2018
Dialog: 42394