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. a. die Einwirkung chemischer Gefahrstoffe, biologischer Arbeitsstoffe und physikalischer Schadfaktoren nicht sicher ausgeschlossen werden. Aus diesem Grund hat der Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen rechtzeitig auf Gefährdungen hinsichtlich Art, Ausmaß und Dauer zu überprüfen und gegebenenfalls Schutzmaßnahmen durchzuführen.Schutzmaßnahmen sind auch dann erforderlich, wenn von Schwangeren Zeit ...
Stand: 30.11.2023
Dialog: 5183
Arbeitsbedingungen aussetzen, bei denen sie in einem Maß Gefahrstoffen ausgesetzt ist oder sein kann, dass dies für sie oder für ihr Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellt. Im weiteren Gesetzestext heißt es: „Eine unverantwortbare Gefährdung […] liegt insbesondere vor, wenn die schwangere Frau Tätigkeiten ausübt oder Arbeitsbedingungen ausgesetzt ist oder sein kann:1. […]a) als reproduktionstoxisch ...
Stand: 12.12.2018
Dialog: 42537
Maßnahmen verhütet werden kann.In § 11 Mutterschutzgesetz (MuSchG) werden unzulässige Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen für schwangere Frauen genannt. Demnach ist es beispielsweise unzulässig, werdende Mütter mit sehr giftigen, giftigen, gesundheitsschädlichen oder in sonstiger Weise den Menschen chronisch schädigenden Gefahrstoffen zu beschäftigen, wenn der Grenzwert überschritten ...
Stand: 24.01.2019
Dialog: 6748
muss zumindest sichergestellt sein, dass1. Arbeiten mit infiziertem Material nicht anfallen,2. mit ausreichendem Schutzmaßnahmen gegen Infektionsgefahren gearbeitet wird und3. die Einwirkung von Gefahrstoffen ausgeschlossen ist.Auch kann durch eine sinnvolle Arbeitsplatzgestaltung wie z.B. die Bereitstellung von Sitzgelegenheiten (z.B. Stehstuhl) der Verbleib von Schwangeren ermöglicht ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 1721
krebserzeugenden, fruchtschädigenden oder erbgutverändernden Gefahrstoffen ausgesetzt sein.Weiter ist die Beschäftigung Schwangerer mit Quecksilber, Quecksilberderivaten, Blei und Bleiderivaten bzw. Gefahrstoffen, die diese Stoffe enthalten, verboten, wenn die Gefahr besteht, dass diese Gefahrstoffe vom menschlichen Organismus absorbiert werden und/oder der Grenzwert überschritten wird.Werdende und stillende ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 5608
Gefahrstoffen dürfen werdende Mütter keinesfalls beschäftigt werden, wenn sie bei bestimmungsgemäßem Umgang den Gefahrstoffen ausgesetzt sind.Ein solcher Stoff ist beispielsweise das in Ottokraftstoffen enthaltene Benzol. Benzol ist ein überall in der Umwelt vorhandener Stoff. Bei der Beschäftigung einer Schwangeren wird dann unterstellt, dass sie diesem Stoff ausgesetzt ist, wenn die Belastung ...
Stand: 18.06.2019
Dialog: 11184
In Räumen, in denen mit Narkosemitteln gearbeitet wird, können werdende oder stillende Mütter schädlichen Einwirkungen von gesundheitsgefährdenden Gasen und Dämpfen ausgesetzt sein. Die Beschäftigung einer werdenden oder stillenden Mutter in Bereichen, in denen mit dem Auftreten dieser Gase gerechnet werden muss, ist nur dann zulässig, wenn der Luftgrenzwert für diese Gefahrstoffe sicher ...
Stand: 28.06.2019
Dialog: 20081
, wenn Sicherheits-oder Gesundheitsgründe dies erfordern. Das können z. B. sein: - Arbeiten mit erhöhter Gesundheitsgefährdung in Hitze, Kälte, Nässe oder Staub, -Überschreitung der Auslösewerte für Lärm oder Vibrationen (siehe LärmVibrationsArbSchV), -Gefährdungen beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen oder Gefahrstoffen, - unzuträgliche Gerüche, - überwiegende Arbeiten im Freien, -andauernde, einseitig ...
Stand: 04.06.2018
Dialog: 24229
Umgang mit diesen biologischen Arbeitsstoffen haben. Wassermischbare Kühlschmierstoffe sind Gefahrstoffe nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Deshalb sind bei der Beschäftigung schwangerer und stillender Frauen mit diesen Stoffen insbesondere folgende Punkte zu berücksichtigen: Sind Arbeitsplatzgrenzwerte im Sicherheitsdatenblatt angegeben, dürfen schwangere und stillende Frauen hiermit nur ...
Stand: 21.02.2018
Dialog: 42210
Ziel des Mutterschutzgesetzes ist es, jeder Frau die Beschäftigung während der Schwangerschaft und Stillzeit ohne Gefährdung ihrer Gesundheit oder der ihres Kindes zu ermöglichen und Benachteiligungen entgegenzuwirken. Deshalb ist jeder Arbeitgeber/jede Arbeitgeberin verpflichtet, den Arbeitsplatz und die Arbeitsbedingungen einer schwangeren oder stillenden Frau so zu gestalten, dass Leben ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 43860
Auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung ist stets zu klären, ob bei einer Tätigkeit eine unverantwortbare Gefährdung für die Schwangere oder das ungeborene Kind eintreten kann und welche Maßnahmen ggf. zu treffen sind (vergl. § 9 http://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018).Bei der Gassterilisation gemäß TRGS 513 "Tätigkeiten an Sterilisatoren mit Ethylenoxid und Formaldehyd ...
Stand: 27.06.2019
Dialog: 14742
mit infektiösen Patienten, Krankheitserreger, etc.).Verboten ist weiterhin eine Beschäftigung mit sehr giftigen, giftigen, gesundheitsschädlichen oder in sonstiger Weise den Menschen chronisch schädigenden Gefahrstoffen, wenn der Grenzwert überschritten wird. Ebenso verboten ist der Umgang mit krebserzeugenden, fruchtschädigenden (z. B. Halothan) oder erbgutverändernden Gefahrstoffen (z. B. Zytostatika ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 2187
sind die generellen Beschäftigungsverbote konkretisiert, so z.B. für das Heben und Tragen von Lasten. Neben dem Heben und Tragen von Lasten (mehr als 5 kg regelmäßig oder 10 kg gelegentlich per Hand) können schwangere oder stillende Krankenschwestern auch durch Infektionen, durch chemische Gefahrstoffe (wie z.B. Narkosegase) oder durch ionisierende Strahlen (Röntgenstrahlen) gefährdet werden.Bei ...
Stand: 03.04.2024
Dialog: 1178
) können schwangere oder stillende Mitarbeiterinnen auch durch Infektionen, durch chemische Gefahrstoffe (wie z. B. Narkosegase) oder durch ionisierende Strahlen (Röntgenstrahlen) gefährdet werden.Anbei einige konkrete Beschäftigungsverbote als Beispiel. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Beschäftigungsverbote immer im Zusammenhang mit den aktuellen Gefährdungssituationen (Einzelfall) auszusprechen sind.Die ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 412
) für jede Tätigkeit jene Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer zu ermitteln, denen eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind ausgesetzt sein kann (anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1 MuSchG). Auf Grundlage dieser Beurteilung ist anschließend festzustellen, inwieweit Schutzmaßnahmen erforderlich werden. Mit Bekanntgabe der Schwangerschaft bzw. Stillbereitschaft hat ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 15195
jene Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer zu ermitteln, denen eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind ausgesetzt sein kann (anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1 MuSchG). Auf Grundlage dieser Beurteilung ist anschließend festzustellen, inwieweit Schutzmaßnahmen erforderlich werden. Mit Bekanntgabe der Schwangerschaft bzw. Stillbereitschaft hat der Arbeitgeber ...
Stand: 19.10.2018
Dialog: 15704
Jeder Arbeitgeber muss, sobald ihm bekannt ist, dass er eine schwangere Frau beschäftigt, gemäß § 10 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) die vorhandene Gefährdungsbeurteilung (§ 5 Arbeitsschutzgesetz) aktualisieren. Anhand dieser Beurteilung der Arbeitsbedingungen stellt der Arbeitgeber fest, ob die schwangere Frau an dem bisherigen Arbeitsplatz ohne Gefährdungen weiterarbeiten kann, oder ob ...
Stand: 28.11.2024
Dialog: 44047
Die Forderung zur Einrichtung von Ruheräumen ergibt sich aus Nummer 4.2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) : "Schwangere Frauen und stillende Mütter müssen sich während der Pausen und, soweit es erforderlich ist, auch während der Arbeitszeit unter geeigneten Bedingungen hinlegen und ausruhen können."Konkretisiert wird diese Forderung durch den Punkt 6 "Einrichtungen ...
Stand: 14.06.2018
Dialog: 18841
dem Stoff zu vererbbaren Schäden führen kann. Auch ist es hautsensibilisierend.Seit 1. Mai 2015 gibt es gemäß der REACH –Verordnung ein Verkehrsverbot für alle Ledererzeugnisse, die mit Haut in Kontakt kommen, wenn der Chrom-VI-Gehalt mehr als 3 mg/kg beträgt (in Deutschland ist das in der Bedarfsgegenständeverordnung geregelt). Neben dem Chrom gibt es noch andere Gefahrstoffe im Leder - abhängig davon ...
Stand: 20.03.2019
Dialog: 42641
Eine Beschäftigung einer schwangeren Frau mit Tätigkeiten, bei denen sie im Notfall Hilfe leisten muss, ist nicht zulässig.Nach § 11 Abs. 5 Nr. 6 Mutterschutzgesetz (MuSchG) dürfen schwangere Frauen nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie erhöhten Unfallgefahren ausgesetzt sind. Bei Notfallpatienten können unter Umständen z. B. unkontrollierte heftige Bewegungen der Extremitäten ...
Stand: 30.07.2024
Dialog: 43989