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keine speziellen Anforderungen zur Erstellung einer technischen Dokumentation oder einer Risikobeurteilung, wie dies z. B. in der Maschinenrichtlinie gefordert wird. Es sind auch keine Anforderungen enthalten, auf welche Art die o. a. Beurteilung zur Sicherheit eines Produktes zu erstellen oder zu dokumentieren ist. Es steht demnach dem Hersteller frei, auf welche Weise er diese Beurteilung vornimmt ...
Stand: 13.09.2016
Dialog: 17836
: Anmerkungen zu Anhang I Nummer 1.3.2." Für die Maschine muss eine Risikobeurteilung durch den Hersteller/Eigenhersteller, z. B. auf Basis der DIN EN ISO 12100, erstellt werden. Für die ermittelten Gefährdungen sind dann auf Basis des Anhang I der RL entsprechende Schutzmaßnahmen zu wählen, so dass beispielsweise Quetschgefahren oder Gefahren ausgehend von druckführenden Teilen durch technische Maßnahmen ...
Stand: 04.08.2015
Dialog: 24447
Die Frage lässt sich anhand der gemachten Angaben nicht eindeutig beantworten.Gemäß Produktsicherheitsgesetz - ProdSG - gilt:Jede Änderung einer Maschine muss im Rahmen einer Risikobeurteilung untersucht werden. Zeigt das Ergebnis, dass neue/zusätzliche Gefährdungen zu erwarten sind, die mit einem erheblichen Risiko verbunden sind, liegt eine wesentliche Veränderung vor. Dies gilt ...
Stand: 26.04.2013
Dialog: 18400
Entsprechend § 3 Abs. 2 der Maschinenverordnung (9. ProdSV) muss der Hersteller sicherstellen, dass die im Anhang VII Teil A der Richtlinie 2006/42/EG genannten technischen Unterlagen verfügbar sind. Bestandteil dieser Unterlagen sind auch die Risikobeurteilungen. Eine Verpflichtung zur Herausgabe dieser Unterlagen an den künftigen Maschinenbetreiber besteht nicht. Diese Unterlagen sind lediglich ...
Stand: 30.10.2013
Dialog: 19679
Ein Roboter mit Einbauerklärung ist eine unvollständige Maschine, bei dem in der Regel noch Sicherheitstechnik fehlt (hier die trennende Schutzeinrichtung), mit der er zur vollständigen Maschine wird. Der Betrieb einer sicherheitstechnisch unvollständigen Maschine (d. h. einer unsicheren Maschine) als Arbeitsmittel ist grundsätzlich verboten. Für die vollständige Maschine muss nach Abschluss der A ...
Stand: 30.05.2016
Dialog: 26697
Wenn Sie eine neue Maschine unter Verwendung von alten Teilen bauen, dann gilt die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ohne Abstriche. Das heißt, es gilt der Stand der Technik anno 2019. Das gilt selbstverständlich auch für den Elektromotor hinsichtlich Niederspannungs-Richtlinie und EMV-Richtlinie. Die Risikobeurteilung und die Konformitätserklärung muss für den gesamten Prüfstand erstellt ...
Stand: 22.08.2019
Dialog: 42812
auf seine sicherheitsrelevante Auswirkung zu untersuchen. Die vorhandene Risikobeurteilung wird somit ergänzt! Weiterhin ist zu prüfen, ob die vorgesehene Veränderung wesentlich im Sinne der MRL ist. Maschinen, die wesentlich verändert wurden, werden wie neue Maschinen behandelt. (siehe hierzu das Interpretationspapier des BMAS zum Thema „Wesentliche Veränderung von Maschinen“). ...
Stand: 07.08.2015
Dialog: 24479
eine Software als Produkt eingestuft werden.Eine Software, die zur Steuerung von Maschinen eingesetzt wird – und Bestandteil dieser Maschine ist – muss im Rahmen der Risikobeurteilung nach der Maschinenverordnung (9.ProdSV) betrachtet werden.Wenn durch die Änderung einer Software sicherheitstechnische bedeutsame Veränderungen an der Maschine vorgenommen werden (= wesentliche Veränderung), dann kann der Softwarehersteller ...
Stand: 14.04.2016
Dialog: 3036
Zunächst ist zu prüfen ist, ob der Ausnahmetatbestand von § 1 Abs. 2 Nr. 8 der 9.ProdSV tatsächlich zutrifft (siehe hierzu auch § 60 des Leitfades zur RL 2006/42/EG). Sollte dies der Fall sein, dann gilt die 9.ProdSV nicht. Konsequenterweise müssen dann die dortigen Anforderungen – die Durchführung bzw. Erstellung einer Risikobeurteilung, das Zusammenstellen der Technischen Unterlagen ...
Stand: 29.08.2018
Dialog: 42419
Wie schon richtig bemerkt worden ist, muss für den Roboter eine Risikobeurteilung nach Maschinenrichtlinie RL 2006/42/EG und eine Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes nach Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - durchgeführt werden. In diesen Analysen werden die von dem Roboter/Maschine ausgehenden Gefahren bewertet und entsprechende Sicherheitsmaßnahmen getroffen. Dabei ist es erst einmal ...
Stand: 19.06.2013
Dialog: 18768
. der Richtlinie 2006/42/EG - MRL übernehmen Sie aber die Verantwortung für die Sicherheit der gesamten Maschine und damit auch des Zylinders.Sie haben schon bei der Konstruktion der Presse dafür zu sorgen, dass eine Risikobeurteilung (Allgemeine Grundsätze des Anhang I MRL) vorgenommen wird, um die für die Maschine geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zu ermitteln. Im Rahmen ...
Stand: 11.03.2017
Dialog: 18114
werden soll, empfehlen wir eine Risikobeurteilung gem. Anh. I „Allgemeine Grundsätze“ der MRL durchzuführen und diese den Maschinenunterlagen beizufügen.Die fehlende Betriebsanleitung sollte durch eine selbst erstellte Anleitung ersetzt werden. Vorlagen hierfür können Betriebsanleitungen anderer Hersteller sein, die gleiche oder ähnliche Standbohrmaschinen herstellen. Die Anleitung kann dann auch mit eigenen ...
Stand: 02.10.2019
Dialog: 22085
;"Die technische Dokumentation der Gesamtheit von Maschinen beinhaltet die Risikobeurteilung, Betriebsanleitung und EG-Konformitätserklärung für die Gesamtheit von Maschinen.Aus der EG-Konformitätserklärung für die Gesamtheit von Maschinen muss hervorgehen, dass sie sich auf die Gesamtheit von Maschinen bezieht.Die EG-Konformitätserklärungen der Einzelmaschinen sind Bestandteil der technischen Dokumentation ...
Stand: 09.02.2023
Dialog: 5690
Maßnahmen im jeweiligen Einzelfall erforderlich sind, muss der Hersteller im Rahmen der durch ihn durchzuführenden Risikobeurteilung (siehe Allgemeine Grundsätze des Anhangs I der RL 2006/42/EG) festlegen. Allgemeine Spezifikationen für die Vermeidung von Risiken durch Emissionen gefährlicher Werkstoffe und Substanzen sind hierzu in der zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG gelisteten harmonisierten Norm DIN ...
Stand: 22.10.2015
Dialog: 25072
durch den Begriff Risikobeurteilung ersetzt. ...
Stand: 19.10.2022
Dialog: 43485
haben.Der Hersteller der Gesamtmaschine muss die Einstufung im Rahmen der Risikobeurteilung vornehmen. Der Hersteller ermittelt die anzuwendenden Richtlinien und Verordnungen sowie Normen für die Gesamtmaschine.Der Hersteller muss in der EG-Konformitätserklärung gemäß Anhang II Teil 1 Abschnitt A der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG die Einhaltung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und die Übereinstimmung ...
Stand: 14.02.2023
Dialog: 853
Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG nennt im Anhang I die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen bei der Herstellung von Maschinen. Hierbei müssen die auftretenden Gefährdungen in einer Risikobeurteilung betrachtet werden und geeignete Maßnahmen zur Minderung des Risikos getroffen werden. Zur Minderung des Risikos, welches von einer Gefährdung ausgeht, können verschiedene ...
Stand: 25.04.2023
Dialog: 43547
Der von Ihnen beabsichtigte Umbau bedingt eine vorausgehende Risikobeurteilung und stellt offensichtlich auch eine wesentliche Veränderung dar. Die Frage, die sich Ihnen hier offenbar in diesem Zusammenhang stellt ist, ob auf die "neue" Maschine (Bohrmaschine wird zur Trennmaschine von Keramik) das Konformitätsbewertungsverfahren für Maschinen nach Anhang IV der RL 2006/42/EG erforderlich (wie u ...
Stand: 13.03.2020
Dialog: 19660
Prüfstellen, wie z. B. dem TÜV, DEKRA etc., erwerben. Ebenso helfen und beraten Sie diese Prüfstellen bei der Erstellung einer Risikobeurteilung, die Sie ebenfalls erarbeiten, hinterlegen und mindestens 10 Jahre aufbewahren sollten. Eine Information zu Betreiberpflichten von Spielplätzen finden Sie im Merkblatt für Spielplatz-Betreiber. ...
Stand: 14.09.2023
Dialog: 25002
vom Ergebnis der Risikobeurteilung - mit einer eigenen Not-Halt-Befehlseinrichtung auszurüsten bzw. in die Not-Halt-Steuerkette des Fräsautomaten mit einzubinden. ...
Stand: 07.07.2016
Dialog: 26981