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Verbindungen beschrieben werden, so wird deutlich, dass die mit Hanf oder Teflonband eingedichteten Manometergewinde dazu ebenfalls nicht gehören.Noch eine Ergänzung allgemeiner Art: Der Arbeitgeber hat in seiner Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und zu bewerten, in welchem Zustand seine Anlagen sind. Dazu gehört bei Druckgeräten gerade auch die Dichtheit der Verbindungen. Je nach Druckstufe, Querschnitt ...
Stand: 05.03.2020
Dialog: 17860
Die Druckbehälter sind Druckgeräte im Sinne der Richtlinie 2014/68/EU (Druckgeräte-Richtlinie). Unter Berücksichtigung der Fluidgruppe 2 sind diese Druckgeräte nach Diagramm 4 Anhang II der Richtlinie 2014/68/EU zu bewerten. (Art. 4 Abs. 1 a) ii zweiter Spiegelstrich). Unterstellt wird hierbei, dass keine Stoffeigenschaften nach Art. 13 Abs. 1a) der Richtlinie 2014/68/EU zu berücksichtigen ...
Stand: 07.03.2017
Dialog: 28729
In der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" ist unter dem Punkt 4.1 Absatz 1 nachzulesen:"Die Gefährdung der Gesundheit und der Sicherheit der Beschäftigten sowie anderer Personen und die Gefährdung der Umwelt vor stoffbedingten Schädigungen bei der Lagerung von Gefahrstoffen ist durch folgende Maßnahmen zu beseitigen oder auf ein Minimum zu reduzieren:...6 ...
Stand: 30.01.2024
Dialog: 42693
auch die "Eigenherstellung" von Druckgeräten erfasst. Im Artikel 2 Absatz 18 findet sich eine erweiterte Definition des Herstellerbegriffs: „jede natürliche oder juristische Person, die ein Druckgerät oder eine Baugruppe herstellt bzw. entwickeln oder herstellen lässt und dieses Druckgerät oder diese Baugruppe unter ihrem eigenen Namen oder ihrer eigenen Marke vermarktet oder für eigene Zwecke verwendet;“. Eine analoge ...
Stand: 06.02.2019
Dialog: 42581
Grundsätzlich sind nach § 8 Abs. 1 Nr. 6 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) die am Arbeitsplatz vorhandenen Gefahrstoffe auf die Menge, die für den Fortgang der Tätigkeiten erforderlich ist, zu begrenzen.Für Ihre Frage ist zu klären, ob bei Ihnen eine Lagerung oder Bereithaltung erfolgt.Die TRBS 3145/TRGS 745 "Ortsbewegliche Druckgasbehälter – Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche ...
Stand: 22.10.2024
Dialog: 44022
Bei einem mobilen Bratwurststand mit angeschlossener Druckgasflasche handelt es sich nicht um eine Lagerung im Sinne der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern", somit können diese nachts in ein Gebäude geschoben werden. Siehe hierzu Nummer 1 Anwendungsbereich Absatz 4 dort heißt es:"Diese TRGS gilt nicht 1. für Stoffe, die sich im Produktions- oder Arbeitsgang befinden ...
Stand: 23.05.2019
Dialog: 28472
In der TRBS 3145/TRGS 745 "Ortsbewegliche Druckgasbehälter - Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche Beförderung, Entleeren" finden sich unter der Nummer 4.7 folgende Aussagen zur Innerbetriebliche Beförderung von ortsbeweglichen Druckgasbehältern:"(1) Ortsbewegliche Druckgasbehälter dürfen 1. nur mit geschlossenem Absperrventil und dem erforderlichen Ventilschutz (z. B. Schutzkappe ...
Stand: 31.08.2021
Dialog: 42649
In der Technische Regel für Gefahrstoffe- TRGS 509 "Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter" Nr. 2 Abs. 8 wird beschreiben, was unter Transportbehälter im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 5 Betriebssicherheitsverordnung zu verstehen ist:"(8) Ortsbewegliche Behälter im Sinne dieser TRGS sind dazu bestimmt ...
Stand: 08.12.2020
Dialog: 43358
Anwendungsbereich der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" ist nachzulesen:"(1) Die TRGS 510 gilt für das Lagern von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern einschließlich folgender Tätigkeiten1. Ein- und Auslagern,2. Transportieren innerhalb des Lagers,3. Beseitigen freigesetzter Gefahrstoffe.(2) Die TRGS 510 gilt auch für1. die Bereitstellung zur Beförderung ...
Stand: 29.11.2021
Dialog: 20221
Die TRGS 509 gilt hier nicht.In dem Anwendungsbereich der TRGS 509 "Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter" ist unter Nummer 1 Absatz 2 Ziffer 7 nachzulesen, dass diese TRGS nicht für das Umfüllen von Gefahrstoffen von einem ortsbeweglichen Behälter in einen anderen gilt.In den Begriffsbestimmungen ...
Stand: 19.11.2020
Dialog: 43300
Die Technische Regel für Gefahrstoffe „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“ (TRGS 510) gilt für das Lagern von Gefahrstoffen im Sinne des § 2 Absatz 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Sie gilt nicht für das Bereithalten ortbeweglicher Druckgasbehälter (Punkt 1 Absatz 4 der TRGS 510).Das Bereithalten ortsbeweglicher Druckgasbehälter ist in der Technischen Regel ...
Stand: 21.03.2019
Dialog: 42642
In der TRGS 745 "Ortsbewegliche Druckgasbehälter - Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche Beförderung, Entleeren" finden sich unter dem Nummer 4.7 folgende Aussagen zur Innerbetriebliche Beförderung von ortsbeweglichen Druckgasbehältern:"(1) Ortsbewegliche Druckgasbehälter dürfen1. nur mit geschlossenem Absperrventil und dem erforderlichen Ventilschutz (z. B. Schutzkappe oder Ventilschutzkorb ...
Stand: 03.01.2024
Dialog: 18831
Aerosolpackungen werden im allgemeinen Sprachgebrauch als Sprühdosen oder Spraydosen bezeichnet. Es handelt sich um ortsbewegliche Behälter, die oftmals auch entzündbare Flüssigkeiten enthalten.Die Erlaubnispflicht nach § 18 Abs. 1 Nr. 4 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) für Lageranlagen, in denen entzündbare Flüssigkeiten mit einem Gesamtrauminhalt von mehr als 10.000 Liter gelagert ...
Stand: 09.07.2022
Dialog: 43680
Auch in der TRGS 509 wird das Zusammenlagerungsverbot geregelt. Unter Nr. 12 der TRGS 509 ist festgehalten, dass Lagergüter nicht zusammengelagert werden dürfen, wenn dies zu einer wesentlichen Gefährdungserhöhung führen kann. Dies ist gegeben, wenn im SDB dies ausdrücklich erwähnt wird.Was unter Zusammenlagerung nach der TRGS 509 verstanden wird, ist unter Nr. 2 Abs. 14 "Begriffsbestimmungen" erl ...
Stand: 23.05.2019
Dialog: 23860
Nein, dies ist nicht zulässig.Nach der Tabelle 1.3 des Anhang 1 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) betragen die Abmessungen des Gefahrstoffpiktogramm bei einem Fassungsvermögen der Verpackung von größer als 500 l mindestens 148 × 210 mm. Für den von Ihnen genannten IBC können keine Ausnahmen in Anspruch genommen werden.Ein abweichen von den Vorgaben der CLP-Verordnung ist nicht mög ...
Stand: 27.03.2019
Dialog: 42653
Nr. 4.4.1(2) der TRBS 3145 / TRGS 745 beschreibt Ausnahmen von den Verboten nach Nr. 4.4.1(1). Mit 4.4.1(2) Nr. 2 wird das Bereithalten und Entleeren von ortsbeweglichen Druckbehältern für Pressluft und Sauerstoff in Räumen unter Erdgleiche grundsätzlich erlaubt. Die zusätzlichen Anforderungen bei Aufstellung in Räumen nach Nr. 4.4.2 gelten grundsätzlich. Mit Nr. 4.4.1(2) Nr. 3 und 4 sowie 4.4.2 ...
Stand: 02.02.2018
Dialog: 42185
Schutzmaßnahmen nach Abschnitt 4 zu treffen, sowie mengenabhängig zusätzlich die Maßnahmen nach Abschnitt 5 (größer 10 kg bei H224, größer 20 kg bei H225, größer 100 kg bei H226). Es gilt natürlich auch der Grundsatz, dass Gefahrstoffe nicht an solchen Orten gelagert werden dürfen, die zu einer Gefährdung der Beschäftigten oder anderer Personen führen können.Zu 2:Die Lagerung ortsbeweglicher Behälter ...
Stand: 12.04.2021
Dialog: 43504
im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung (ggf. in Abstimmung mit dem Gaselieferanten) festzulegen.Die Beförderung von Druckgasflaschen mit abgelaufener Prüffrist auf öffentlichen Straßen ist nur erlaubt, wenn sie der Prüfung oder Entsorgung zugeführt werden.In der TRBS 3145 / TRGS 745 ist ein konkreter Hinweis enthalten:"Ortsbewegliche Druckgasbehälter, deren Prüffrist für die wiederkehrende Prüfung gemäß ...
Stand: 20.12.2019
Dialog: 42970
Arbeitsschutzverordnungen, insbesondere der Gefahrstoffverordnung und den zugehörigen Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) zu finden wie der TRGS 509 "Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter" und der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" ...
Stand: 07.08.2019
Dialog: 19369
Ob die Gasfackel der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU (DGRL) bzw. Druckgeräteverordnung (14. ProdSV) unterfällt und deshalb eine CE-Kennzeichnung tragen muss, kann auf Grundlage der Anfrage ohne detaillierte Kenntnis der Fackel nicht abschließend beurteilt werden. Folgendes ist zu betrachten:Die Druckgeräterichtlinie gilt für Druckgeräte und Baugruppen mit einem maximal zulässigen Druck (PS ...
Stand: 23.01.2020
Dialog: 43011