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(Maschine) und des Arbeitsablaufs.Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die ergonomischen Zusammenhänge zwischen Arbeitsplatz, Arbeitsmittel, Arbeitsorganisation, Arbeitsablauf und Arbeitsaufgabe zu berücksichtigen; dies gilt insbesondere für die Körperhaltung, die Beschäftigte bei der Benutzung der Arbeitsmittel einnehmen müssen (vergl. §3 Absatz 2 BetrSichV). Weiterhin muss er bei seiner durchgeführten ...
Stand: 23.10.2019
Dialog: 3695
Durch den Schutzzaun wird die Gesamtanlage verändert. Aber nur, wenn diese Veränderung wesentlich ist, ist die Gesamtanlage als neue Maschine zu betrachten. In diesem Fall wären dann die derzeit geltenden Vorschriften, nämlich die Richtlinie 2006/42/EG zu berücksichtigen. Dies würde zur Folge haben, dass eine Konformitätserklärung für die Gesamtanlage zu erstellen ist.Auch die „alten Teile ...
Stand: 19.02.2013
Dialog: 17968
Der Begriff der psychischen Belastung ist in der DIN EN ISO 10075 Teil 1 definiert:„Psychische BelastungDie Gesamtheit aller erfassbaren Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und psychisch auf ihn einwirken.“ Psychische Belastung am Arbeitsplatz ergibt sich u.a. aus dem Arbeitsinhalt / der Arbeitsaufgabe, der Arbeitsorganisation, den sozialen Beziehungen und der Arbeitsumgebung ...
Stand: 06.11.2019
Dialog: 42908
,•die vorgesehenen sicherheits- und gesundheitsgerechten Handlungsweisen (das Verhalten),•die Notfallmaßnahmen,•die einschlägigen Inhalte der Vorschriften und Regeln.Als Grundlage für die Unterweisungsinhalte müssen z. B. berücksichtigt werden•Betriebsanleitungen von einzusetzenden Arbeitsmitteln, insbesondere Maschinen,•sonstige Betriebsanweisungen,•die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung."Das ArbSchG enthält ...
Stand: 08.11.2019
Dialog: 42871
Eigenschaften ausgenommen.In Abschnitt 11 des SDB für Gemische sind nach Nummer 11.1.10 Anhang II REACH-VO in Bezug auf eine bestimmte Wirkung auf die Gesundheit einschlägige Angaben zu den relevanten Stoffen, die in Abschnitt 3 aufgeführt sind, zu machen, sofern ein Gemisch nicht in seiner Gesamtheit auf seine Wirkungen auf die Gesundheit getestet wurde. ...
Stand: 08.07.2020
Dialog: 43212
Nähere Informationen zur Ausbildung von Brandschutzbeauftragten bietet die DGUV Information 205-003 "Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten". Dort werden unter dem Punkt 5.1 folgende Anforderungen an die Ausbildungseinrichtungen für die kompetente Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten im Sinne dieser DGUV Information gestellt:•Ausbildungseinrichtungen der T ...
Stand: 18.01.2023
Dialog: 42563
Eine Betriebsanweisung nach § 14 Gefahrstoffverordnung - GefStoffV muss grundsätzlich zur Verfügung stehen (Ausnahme bei geringer Stoffmenge, geringe Gefährdung und geringe Exposition). Gruppenspezifische Betriebsanweisungen kommen immer dann in Frage, wenn durch die Art der verwendeten Stoffe oder Gemische vergleichbare Gefahren auftreten und auch die erforderlichen Schutzmaßnahmen vergleichbar s ...
Stand: 01.03.2016
Dialog: 3367
In der Broschüre "Gib dem Staub keine Chance - "10 goldene Regeln zur Staubbekämpfung" der VBG/DGUV findet sich folgendes (Regel 9 - Arbeitskleidung sauber halten):"Eine Reinigung der Arbeitskleidung darf nur durch Waschen erfolgen. Das Ausschütteln oder das Abblasen mit Druckluft ist nicht zulässig. Der immer wieder vorgefundene Druckluftschlauch zum Abblasen ist schon deshalb verboten, weil ...
Stand: 10.08.2023
Dialog: 2931
eine Flammensperre (Deflagrations- und/oder Detonations-Rohrsicherrung z. B.). Sie stellt vielmehr ein "Gerät" im Sinne von Artikel 2 Nr. 1 der Richtlinie 2014/34/EU dar. Diese "Geräte" werden wie folgt legaldefiniert:„Geräte“: Maschinen, Betriebsmittel, stationäre oder orts bewegliche Vorrichtungen, Steuerungs- und Ausrüstungs teile sowie Warn- und Vorbeugungssysteme, die einzeln oder kombiniert zur Erzeugung ...
Stand: 30.09.2016
Dialog: 27574
Die Montageanleitung für eine unvollständige Maschine ist Teil der speziellen technischen Unterlagen nach Anhang VII B der Richtlinie 2006/42/EG.Die Montageanleitung für unvollständige Maschinen ist vom Hersteller der unvollständigen Maschine oder seinem Bevollmächtigten zu erstellen und richtet sich an den Hersteller der vollständigen Maschine, damit dieser sämtliche sicherheitsrelevanten ...
Stand: 17.06.2020
Dialog: 43130
Es wird davon ausgegangen, dass es sich bei den Komponenten um unvollständige Maschinen handelt. Für vor 1995 gebaute Maschinen oder unvollständige Maschinen ist die Maschinenrichtlinie nicht anzuwenden, wenn die Maschine aus der EU kommt. Es gilt die Betriebssicherheitsverordnung für den Betrieb der Maschine. Sollte das Hinzufügen der Komponente zu einer wesentlichen Veränderung der Maschine ...
Stand: 14.09.2017
Dialog: 30197
Im Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie wird hierzu ausgeführt:"Nummer 3.3.3 Absatz 1 schreibt vor, dass mobile Maschinen mit einer Bremsanlage ausgerüstet sein müssen, mit der die Maschine sicher abgebremst und angehalten und in stillgesetztem Zustand gehalten werden kann. Die Bremsanlage muss so konstruiert, gebaut und geprüft sein, dass gewährleistet ist, dass diese Funktionen ...
Stand: 22.06.2022
Dialog: 816
Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht ist die Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV relevant. Gemäß § 5 BetrSichV "Anforderungen an die Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel" hat der Arbeitgeber nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen und verwenden zu lassen, die unter Berücksichtigung der vorgesehenen Einsatzbedingungen bei der Verwendung sicher sind. Der Arbeitgeber hat siche ...
Stand: 14.06.2018
Dialog: 26358
Fällt ein Produkt in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, sind vom Hersteller alle dort beschriebenen Vorgaben zu erfüllen. Gemäß Artikel 5 Abs. 1 Buchstabe d) der Richtlinie 2006/42/EG muss der Hersteller oder sein Bevollmächtigter vor dem Inverkehrbringen und/oder der Inbetriebnahme einer Maschine die zutreffenden Konformitätsbewertungsverfahren gemäß Artikel 12 durchführen ...
Stand: 17.05.2021
Dialog: 43527
überprüft werden. Sämtliche zur Gewährleistung des Explosionsschutzes erforderlichen Bedingungen sind aufrechtzuerhalten. Eine solche Prüfung ist von Personen durchzuführen, die durch ihre Erfahrung und/oder berufliche Ausbildung auf dem Gebiet des Explosionsschutzes hierzu befähigt sind." Also ist hier die Anlage in ihrer Gesamtheit alle 6 Jahre zu überprüfen. Also auch Arbeitsmittel ...
Stand: 17.06.2015
Dialog: 24077
Nach der Maschinenverordnung - 9. ProdSV muss beim Inverkehrbringen die Maschine mit der CE-Kennzeichnung nach § 5 der 9. ProdSV versehen sein.Weiterhin ist in § 4 Abs. 1 9. ProdSV nachzulesen, dass der Hersteller oder sein Bevollmächtigter eines der in den Absätzen 2, 3 und 4 beschriebenen Konformitätsbewertungsverfahren durchführt, um nachzuweisen, dass die Maschine mit den Bestimmungen ...
Stand: 07.05.2022
Dialog: 5364
Um die Veränderung einer Maschine zu beurteilen, kann das Interpretationspapier des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales verwendet werden (Bek. des BMAS vom 09.04.2015 – IIIb5-39607-3 – im GMBl 2015, Nr. 10, S. 183-186). Demnach kann man drei Fallgestaltungen unterscheiden: 1. Es liegt keine neue Gefährdung bzw. keine Erhöhung eines vorhandenen Risikos vor, so dass die Maschine ...
Stand: 26.09.2017
Dialog: 30318
Es genügt eine einmalige Behandlung, also auch eine einzige Hitzebehandlung, um die Bestimmungen des ISPM 15 (Internationale Standards für pflanzengesundheitliche Maßnahmen) zu erfüllen. Schutzziel sind hierbei die Wälder im Bestimmungsland und nicht die dortigen Dachbalken oder anderes Totholz. (ISPM 15 "Richtlinie zur Regelung von Holzverpackungsmaterial im Internationalen Handel" mit Leitlinie ...
Stand: 17.06.2014
Dialog: 4214
Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG unterscheidet zwischen den Anforderungen für (vollständige) Maschinen und unvollständige Maschinen. D. h. dass bei unvollständigen Maschinen nur die speziellen Anforderungen (formal und materiell) für unvollständige Maschinen zu beachten sind. Gem. Artikel 5 Abs. 2 stellt der Hersteller vor dem Inverkehrbringen einer unvollständigen Maschine sicher ...
Stand: 15.02.2013
Dialog: 17937
Die Anforderungen an die Kennzeichnung (Typenschild) von Maschinen ergibt sich aus Anhang I Nummer 1.7.3. der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie):"1.7.3. Kennzeichnung der Maschinen Auf jeder Maschine müssen mindestens folgende Angaben erkennbar, deutlich lesbar und dauerhaft angebracht sein: - Firmenname und vollständige Anschrift des Herstellers und gegebenenfalls seines ...
Stand: 31.03.2022
Dialog: 17548