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Ist zur Schädlingabekämpfung an Verpackungsholz nach dem IPPC-Standard auch `Hitzebehandlung` erlaubt?
KomNet Dialog 4214
Stand: 17.06.2014
Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Begasungen
Frage:
Zur Schädlingabekämpfung an Verpackungsholz ist nach dem IPPC-Standard auch `Hitzebehandlung` erlaubt. Wie lang hält die Wirkung dieser Behandlung an? Muß eventuell später doch noch eine Behandlung mit giftigen Gasen erfolgen?
Antwort:
Es genügt eine einmalige Behandlung, also auch eine einzige Hitzebehandlung, um die Bestimmungen des ISPM 15 (Internationale Standards für pflanzengesundheitliche Maßnahmen) zu erfüllen. Schutzziel sind hierbei die Wälder im Bestimmungsland und nicht die dortigen Dachbalken oder anderes Totholz. (ISPM 15 "Richtlinie zur Regelung von Holzverpackungsmaterial im Internationalen Handel" mit Leitlinie der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft)
Dabei ist es für die Erreichung des Schutzzieles im Rahmen des "Internationalen Pflanzenschutzabkommen" (IPPC) ohne Belang, ob das Holz begast oder wärmebehandelt wird. Es genügt eine einmalige Behandlung.
Hier eine kurze Erklärung dazu:
Ziel der Behandlung ist die Abtötung von Lebendholzschädlingen, d.h. Schädlinge, die nur lebende Bäume befallen und dort in den Holzteil eindringen. Diese Schädlinge sitzen auch nach dem Schlagen des Baumes im (z.B. Verpackungs-)Holz und würden im Falle des Entweichens nur lebende Bäume aufsuchen, um dort wieder in den Holzteil einzudringen.Die Bestimmungen für Verpackungsholz richten sich daher nur gegen diese Frischholzschädlinge, denn sie befallen kein Totholz (z.B. Bauholz, Dachbalken, Möbel). Andere Schadorganismen, die Totholz befallen, sind hier nicht berücksichtigt worden. Somit ist das einmalige Abtöten (Behandeln) des Frischholzes ausreichend, um dem Pflanzenschutz (Schutz der lebenden Bäume vor Befall) nachzukommen.Im Sinne des Pflanzenschutzes sind die Methoden "Begasung" und "Wärmebehandlung" von Verpackungsholz gleichwertig. Betrachtet man dagegen die gesamte Transportkette vom Fällen der Bäume bis zur Entsorgung des Verpackungsholzes im Bestimmungshafen, so ergeben sich deutliche Vorteile in Bezug auf den Arbeitsschutz für wärmebehandeltes Holz. Das obige Fachwissen kann den Umstieg von der Begasung auf eine Hitzebehandlung erleichtert.
Aus Sicht des Arbeitsschutzes, insbesondere auch bei der Entladung von Containern, ist die Hitzebehandlung anderen Behandlungsmethoden mit giftigen Gasen vorzuziehen.