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Welche Voraussetzung benötige ich, um Brandschutzbeauftragte ausbilden zu dürfen?

KomNet Dialog 42563

Stand: 18.01.2023

Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Beauftragte / Bestellte > Brandschutzbeauftragte / Evakuierungsbeauftragte

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Frage:

Welche Voraussetzung benötige ich, um Brandschutzbeauftragte ausbilden zu dürfen bzw. die Fortbildung halten zu dürfen? Ich bin Brandschutbeauftragter und Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Antwort:

Nähere Informationen zur Ausbildung von Brandschutzbeauftragten bietet die DGUV Information 205-003 "Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten". Dort werden unter dem Punkt 5.1 folgende Anforderungen an die Ausbildungseinrichtungen für die kompetente Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten im Sinne dieser DGUV Information gestellt:


•Ausbildungseinrichtungen der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung oder einer von ihr mit der Durchführung der Ausbildung beauftragten Organisation.

•CFPA4-anerkannte Ausbildungseinrichtungen,

•Ausbildungseinrichtungen der Schadenversicherer,

•Ausbildungseinrichtungen der Fach- und Prüfeinrichtungen für Brand- und Explosionsschutz,

•die Feuerwehrschulen der Bundesländer,

•die Bundeswehrfeuerwehrschule,

•staatliche oder staatlich anerkannte Hochschulen,

und gleichermaßen qualifizierte Ausbildungseinrichtungen (siehe Anhang 3), die entsprechend dieser DGUV Information ausbilden.

Da es sich hierbei um Satzungsrecht der Unfallversicherungsträger handelt, empfehlen wir für weitere Detailfragen eine Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger.