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zu werden, wenn gegen den Nichtraucherschutz im Betrieb verstoßen wird.Da es sich bei der Arbeitsstättenverordnung um öffentliches Recht handelt, müssen die dort festgelegten Regelungen zum Schutze der Beschäftigten auch dann beachtet werden, wenn Beschäftigte auf einzelne Regelungen freiwillig verzichten würden. D. h. eine freiwillige Vereinbarung der nichtrauchenden Beschäftigten mit dem Arbeitgeber zur Tolerierung ...
Stand: 29.08.2019
Dialog: 9640
, dass dieser eine Betriebsvereinbarung „Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz“ mit dem Arbeitgeber anstrebt. ...
Stand: 28.09.2015
Dialog: 1855
Die Arbeitsstättenverordnung besagt in § 5 Abs. 2, dass Nichtraucherschutz gewährleistet werden muss, soweit es die betrieblichen Gegebenheiten zulassen. In einem Heim kommt es daher darauf an, in welchem Rechtsverhältnis die Heimbewohner zum Heimbetreiber stehen. Wenn die Bewohner im Heim entsprechend zu sehen sind, wie die Patienten in einem Krankenhaus, dann muss der Betreiber die Maßnahmen ...
Stand: 28.09.2015
Dialog: 2452
zum „Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz“ werden von verschiedenen Organisationen im Internet kostenlos zur Verfügung gestellt, z.B. von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).Weitere Informationen zum Thema enthält die Internetseite www.rauchfrei-am-arbeitsplatz.de . ...
Stand: 28.09.2023
Dialog: 251
Transportmittel, die im öffentlichen Verkehr eingesetzt werden, sind - mit Ausnahme des Nichtraucherschutzes und der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung- vom Anwendungsbereich der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ausgenommen (§ 1 Abs. 2 ArbStättV). Bei der weitgehenden Ausklammerung von Transportmitteln im öffentlichen Verkehr ist der Verordnungsgeber davon ausgegangen ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 14468
Arbeitsschutzgesetz). Sprechen sie diesbezüglich Ihre vorgesetzte Dienststelle oder das zuständige Ministerium an, ob solche Regelungen bestehen.Zum Nichtraucherschutz in Diensträumen hat das Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie NRW am 12.12.2003 unter dem Aktenzeichen III 3 - 0394.2 einen Erlass veröffentlicht. Dieser Erlass wird im Internet unter https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr ...
Stand: 27.03.2024
Dialog: 6278
Sofern in dem Mietshaus Arbeitsstätten eingerichtet sind, unterliegt das Gebäude grundsätzlich der Arbeitsstättenverordnung. Unter § 5 der Arbeitsstättenverordnung – ArbStättV sind Regelungen zum Nichtraucherschutz getroffen: Auf den Hausflur eines Mietshauses mit Arbeitsstätte wäre § 5 Abs. 2 ArbStättV anzuwenden, so dass hier der Nichtraucherschutz stark eingeschränkt ist. Sollte es sich um ...
Stand: 28.09.2015
Dialog: 3925
der neuen Arbeitsstättenverordnung am 12. August 2004 aufgrund des Arbeitsschutzgestzes -ArbSchG- wurde der § 3a "Nichtraucherschutz" unverändert in die novellierte Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- als § 5 übernommen. Hinsichtlich der Wahl der konkreten betrieblichen Maßnahmen zum Schutz der Nichtraucher am Arbeitsplatz ist das erklärte Ziel des Gesetzgebers, dem Arbeitgeber und den betrieblichen ...
Stand: 16.04.2019
Dialog: 19026
Nach § 5 "Nichtraucherschutz" der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) wird der Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nichtrauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind. Seitdem hat jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter ein einklagbares Recht auf geeignete Regelungen zum Nichtraucherschutz ...
Stand: 29.09.2015
Dialog: 6561
Ja! Der Nichtraucherschutz für die Beschäftigten ist im § 5 Arbeitsstättenverordnung geregelt: "Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind. Soweit erforderlich, hat der Arbeitgeber ein allgemeines oder auf einzelne Bereiche der Arbeitsstätte beschränktes ...
Stand: 26.11.2015
Dialog: 25367
des technischen Nichtraucherschutzes, welcher z. B. "durch - Lüftungsanlagen, bei denen die Innenraumluft gereinigt wird und mehr oder weniger durch Außenluft ergänzt und/oder ausgetauscht wird, - geschlossene Raucherkabinen, die als allseits geschlossene Systeme (ausschließlich mit Tür als Ein-/Ausgang) in den jeweiligen Innenräumen stehen und die im Umluftverfahren die rauchbelastete Luft filtern und erneut ...
Stand: 29.09.2015
Dialog: 13522
auf Seeschiffen und in Betrieben, die dem Bundesberggesetz unterliegen, soweit dafür entsprechende Rechtsvorschriften bestehen (§ 1 Arbeitsschutzgesetz). Darüber hinaus sind einige Ausnahmen in der Arbeitsstättenverordnung selbst geregelt: die ArbStättV gilt (mit Ausnahme des Nichtraucherschutzes) nicht im Reisegewerbe und Marktverkehr, in Transportmitteln, sofern diese im öffentlichen Verkehr eingesetzt ...
Stand: 13.09.2016
Dialog: 4528
Nichtraucherschutz (gilt generell) nicht:-im Reisegewerbe und Marktverkehr,-in Transportmitteln (umfasst Straßen-, Schienen-, Luft- und Wasserfahrzeuge) im öffentlichen Verkehr und-für Flächen (Wald, Feld, Sonstige) eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs außerhalb seiner bebauten Fläche(§ 1 Abs. 2 ArbStättV). D. h. die Arbeitstättenverordnung ist, mit Ausnahme des Nichtraucherschutzes, für diese Flächen ...
Stand: 09.09.2021
Dialog: 8179
auf einen rauchfreien Arbeitsplatz. Der Arbeitgeber muss zukünftig gegenüber seinen nichtrauchenden Beschäftigten oder der Aufsichtsbehörde den Nachweis führen können, dass er die nach § 5 ArbStättV erforderlichen Maßnahmen getroffen hat. Die Beschäftigten sind nicht mehr gezwungen ihr Recht auf einen Arbeitsplatz in sauberer Luft, also auf körperliche Unversehrtheit, bei Gericht einzuklagen. In diesem Zusammenhang ...
Stand: 29.09.2015
Dialog: 2408
Nach § 5 der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV ist der Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit seine Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind. Das bedeutet, aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht besteht hier eine Arbeitgeberpflicht den Nichtraucherschutz zu gewährleisten. Die ArbStättV gibt dem Arbeitgeber ...
Stand: 29.09.2015
Dialog: 6226
. Der Nichtraucherschutz gilt sogar für Felder, Wälder und sonstige Flächen, die zu einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb gehören, aber außerhalb seiner bebauten Fläche liegen (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 ArbStättV). Dementsprechend wäre der Arbeitgeber verpflichtet, dort das Rauchen zu verbieten, wenn dies eine erforderliche Maßnahme wäre, um die nicht rauchenden Beschäftigten an diesem Ort zu schützen ...
Stand: 28.09.2023
Dialog: 5039
Im Arbeitsschutzrecht, hier speziell unter § 5 "Nichtraucherschutz" der Arbeitsstättenverordnung - ArbstättV ist der Schutz der nicht rauchenden Beschäftigten vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch verankert. Danach hat der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch ...
Stand: 29.09.2015
Dialog: 13022
sind, auch auf E-Zigaretten auszudehnen ist, von uns noch nicht abschließend beantwortet werden. Zu beachten ist aber, dass unabhängig vom Nichtraucherschutz die Arbeitsstättenverordnung fordert, dass in umschlossenen Arbeitsräumen unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren, der körperlichen Beanspruchung und der Anzahl der Beschäftigten sowie der sonstigen anwesenden Personen ausreichend gesundheitlich ...
Stand: 15.03.2017
Dialog: 15134
. die Arbeitstättenverordnung ist, mit Ausnahmen des Nichtraucherschutzes und der Kennzeichnung, für diese Flächen nicht heranzuziehen.Im Betriebshof hat der Arbeitgeber entsprechend der Arbeitsstättenverordnung Toilettenräume, Waschräume und Umkleideräume (für seine Beschäftigten) bereitzustellen.....und für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Eine Bereitstellung ...
Stand: 03.01.2019
Dialog: 9040
bestellt haben. Auch diese Personen können Sie ansprechen, um Unterstützung bitten sowie anregen, das Thema Nichtraucherschutz im Arbeitsschutzausschuss zu erörtern.Gemäß § 17 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz -Rechte der Beschäftigten- gilt folgendes: "Sind Beschäftigte auf Grund konkreter Anhaltspunkte der Auffassung, dass die vom Arbeitgeber getroffenen Maßnahmen und bereitgestellten Mittel nicht ausreichen ...
Stand: 20.12.2018
Dialog: 4026