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Die Formulierungen der Verordnung (EU) 2016/425, z. B.„Die Hersteller gewährleisten, dass der PSA die Anleitung und die Informationen nach Anhang II Nummer 1.4 in einer Sprache beigefügt sind, (...)“ [Art. 8 Abs. 7]„Die vom Hersteller mit den PSA auszuhändigende Anleitung (...)“ [Anhang II, 1.4]lassen hier wenig Spielraum für Interpretationen.In der aktuellen Fassung der Leitlinien zur VO(EU) 2016 ...
Stand: 27.05.2019
Dialog: 42736
gehört zu den weiteren Schutzmaßnahmen nach § 9 BetrSichV der Schutz gegen Gefährdungen durch bewegliche Teile von Arbeitsmitteln und die allgemeine Anforderung, Leitungen so zu verlegen, dass Gefährdungen vermieden werden.Die TRBS 3146 regelt unter Nummer 4.8.1, dass ortsfeste Druckanlagen für Gase so zu betreiben sind, dass Beschäftigte und andere Personen nicht gefährdet werden. Dabei ...
Stand: 27.01.2022
Dialog: 43625
die Notwendigkeit zum Tragen einer Schutzbrille zum Schutz vor Augenverletzungen durch fliegende Späne wird der Vollständigkeit halber hingewiesen. ...
Stand: 31.05.2024
Dialog: 43941
Hinweis:Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) ist zum 05.12.2024 novelliert worden. Änderungen haben sich insbesondere bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, sowie beim Bauen im Bestand ergeben. Eine Überarbeitung der konkretisierenden TRGS 519 ist geplant.Dieser Dialog wurde noch ...
Stand: 18.03.2023
Dialog: 43790
zu berücksichtigen. … Entsprechend dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten gemäß den Vorschriften der ArbStättV einschließlich ihres Anhangs nach dem Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene festzulegen. … (§ 3 Abs. 1 ArbStättV)Bei der Erteilung von Aufträgen an ein Fremdunternehmen hat der den Auftrag erteilende Unternehmer den Fremdunternehmer ...
Stand: 24.11.2022
Dialog: 43720
Hinweis:Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) ist zum 05.12.2024 novelliert worden. Änderungen haben sich insbesondere bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, sowie beim Bauen im Bestand ergeben. Eine Überarbeitung der konkretisierenden TRGS 519 ist geplant.Dieser Dialog wurde noch ...
Stand: 05.09.2022
Dialog: 43622
Hinweis:Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) ist zum 05.12.2024 novelliert worden. Änderungen haben sich insbesondere bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, sowie beim Bauen im Bestand ergeben. Eine Überarbeitung der konkretisierenden TRGS 519 ist geplant.Dieser Dialog wurde noch ...
Stand: 11.12.2021
Dialog: 43612
, an jedem Endbereich einen Abgang haben.(5) Besteht die Gefährdung, dass Personen oder Flurförderzeuge abstürzen können (siehe ASR A2.1 „Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen“), müssen folgende Verkehrsbereiche durch Umwehrungen – vorzugsweise durch Geländer – gesichert sein:1. Laderampenkanten, insbesondere Bereiche, die keine ständigen Be- und Entladestellen sind, 2 ...
Stand: 08.04.2025
Dialog: 43230
Wie bereits in der Frage festgestellt, sind grundsätzlich Verwendungsbeschränkungen gemäß Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV) zu prüfen. Zudem hat der Arbeitgeber im Rahmen einer Substitutionsprüfung zu ermitteln, ob weniger gefährliche Verfahren verwendet werden können.Bezüglich der Frage nach der Lötrauch-Absaugung zum Schutz vor inhalativen Gefährdungen ...
Stand: 27.04.2022
Dialog: 42737
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), wie der § 4 „Besondere Anforderungen an das Betreiben von Arbeitsstätten“ sowie die Nummern 1.8, 2.1 und 5.2 des Anhangs, und die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), wie die ASR A1.8 „Verkehrswege" und ASR A2.1 „Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen", sind zu beachten.Nach Abschnitt 3 ...
Stand: 20.08.2025
Dialog: 44176
der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich ermitteln und festlegen.Die betriebliche Brandbekämpfung und Evakuierung ist eine notwendige Komponente zum Schutz Beschäftigter am Arbeitsplatz. Analog zur Ersten Hilfe sind nach § 10 Abs. 2 ArbSchG auch für den Brandfall/Evakuierungsfall Personen in ausreichender Anzahl zur Brandbekämpfung/Evakuierung zu benennen und zu unterweisen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung ...
Stand: 18.04.2023
Dialog: 30258
und den Schutz der Gesundheit von Beschäftigten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln zu gewährleisten.Aber: Wenn ein gewerblicher Betreiber eine Krananlage nutzt (meist dienen auch Krananlagen innerhalb von eingetragenen Vereinen wirtschaftlichen Zwecken, oder es werden Boote für Nicht-Mitglieder zu Wasser gelassen), so darf die Anlage nur genutzt werden, wenn sie in einem mängelfreien Zustand ...
Stand: 12.11.2020
Dialog: 42241
– im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben – nötig. Die Unterweisung erfolgt zudem zum Schutze der Jugendlichen und sind folglich keine Belastung zum Nachteil des Betroffenen. Anders wäre es bei (negativen) Änderungen der Arbeitsbedingungen o.ä. für den Jugendlichen. Allgemein sollte jedoch noch in Betracht gezogen werden, ob es sich um einen 16- oder 14-jährigen Auszubildenden handelt. Es muss demnach immer ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 22379
Für die Einrichtung von Arbeitsstätten ist die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit Ihrem Anhang anzuwenden. Unter der Nummer 4.4 des Anhangs ist folgendes nachzulesen:"(1) Der Arbeitgeber hat angemessene Unterkünfte für Beschäftigte zur Verfügung zu stellen, gegebenenfalls auch außerhalb der Arbeitsstätte, wenn es aus Gründen der Sicherheit und zum Schutz der Gesundheit erforderlich ...
Stand: 21.06.2018
Dialog: 13831
der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich ermitteln und festlegen. Die betriebliche Brandbekämpfung und Evakuierung ist eine notwendige Komponente zum Schutz Beschäftigter am Arbeitsplatz. Analog zur Ersten Hilfe sind nach § 10 Abs. 2 ArbSchG auch für den Brandfall / Evakuierungsfall Personen in ausreichender Anzahl zur Brandbekämpfung / Evakuierung zu benennen und zu unterweisen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung ...
Stand: 04.06.2025
Dialog: 24921
Im § 2 Abs. 10 der Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV- wird der Stand der Technik als Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen, der die praktische Eignung einer Maßnahme oder Vorgehensweise zum Schutz der Gesundheit und zur Sicherheit der Beschäftigten oder anderer Personen gesichert erscheinen lässt, definiert. Hierbei sind vergleichbare Verfahren ...
Stand: 02.08.2023
Dialog: 24486
für Arbeitsstätten (ASR) zugrunde zu legen. Bei Einhaltung dieser Regeln kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass die Anforderungen der ArbStättV erfüllt sind. Gemäß Ziffer 3.4 "Beleuchtung und Sichtverbindung" des Anhangs zur ArbStättV müssen Arbeitsstätten u. a. mit Einrichtungen ausgestattet sein, die eine angemessene künstliche Beleuchtung ermöglichen, so dass die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit ...
Stand: 03.01.2017
Dialog: 22726
der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich ermitteln und festlegen. Die betriebliche Brandbekämpfung und Evakuierung ist eine notwendige Komponente zum Schutz Beschäftigter am Arbeitsplatz. Analog zur Ersten Hilfe sind nach § 10 Abs. 2 ArbSchG auch für den Brandfall / Evakuierungsfall Personen in ausreichender Anzahl zur Brandbekämpfung / Evakuierung zu benennen und zu unterweisen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung ...
Stand: 22.11.2024
Dialog: 22181
das Sicherheitsdatenblatt berücksichtigt werden. Aus Letzterem können aus der o. g. Quelle bzgl. Propan folgende Lagerbedingungen entnommen werden: -Behälter sind eindeutig und dauerhaft zu kennzeichnen. -Behälter bei weniger als 50 °C an einem gut belüfteten Ort aufbewahren. -Aufrecht aufbewahren, gegen Umfallen sichern. -Vor Sonneneinstrahlung schützen. -Nicht in Fluchtwegen und Arbeitsräumen und in deren unmittelbarer ...
Stand: 05.01.2017
Dialog: 19178
Schutzvorrichtungen gegen Absturz nicht geeignet, muss der Arbeitgeber die Sicherheit der Beschäftigten durch andere wirksame Maßnahmen gewährleisten. Eine Absturzgefahr besteht bei einer Absturzhöhe von mehr als 1 Meter. (Nr. 2.1 Anhang zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)).Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A2.1 "Schutz gegen ...
Stand: 08.06.2021
Dialog: 21903