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Maschine bis zu ihrem Einbau in die vollständige Maschine beigefügt und sind anschließend Teil der technischen Unterlagen der vollständigen Maschine."Eine unvollständige Maschine ist eine fast fertige Maschine, die die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen nach Anhang I der Maschinenrichtlinie nicht vollständig erfüllt und die Sicherheit erst hergestellt ...
Stand: 25.05.2021
Dialog: 43534
in der Praxis erprobt wurden, heranzuziehen. Für Maschinen, die nicht vom Geltungsbereich der Maschinenrichtlinie erfasst wurden, also vor Inkrafttreten der ersten Maschinenrichtlinie in Betrieb waren, sind insbesondere zur Beurteilung des Standes der Technik die Vorschriften der §§ 8 und 9 der Betriebssicherheitsverordnung zu beachten. In diesen Vorschriften sind die Anforderungen des Anhangs I und II ...
Stand: 26.12.2015
Dialog: 25623
Anforderungen aus der 9. ProdSV in Verbindung mit der Richtlinie 2006/42/EG werden bezogen auf Ihre Anfrage in den Ziffern 1.5.15 "Ausrutsch-, Stolper- und Sturzrisiko" und 1.6.1 "Wartung der Maschine" im Anhang 1definiert. Umfangreiche Erläuterungen dazu finden Sie im "Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG". Diese Erläuterungen sollten Sie im Rahmen der notwendigen ...
Stand: 17.06.2013
Dialog: 18748
Die Montageanleitung für eine unvollständige Maschine ist Teil der speziellen technischen Unterlagen nach Anhang VII B der Richtlinie 2006/42/EG.Die Montageanleitung für unvollständige Maschinen ist vom Hersteller der unvollständigen Maschine oder seinem Bevollmächtigten zu erstellen und richtet sich an den Hersteller der vollständigen Maschine, damit dieser sämtliche sicherheitsrelevanten ...
Stand: 17.06.2020
Dialog: 43130
Für eine „vollständige“ Maschine im Sinne des § 2 Nr. 2 der 9. ProdSV, welche die EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG in deutsches Recht umsetzt, muss der Hersteller alle anwendbaren Punkte des Anhangs I der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG einhalten, damit sie als konform mit dieser Vorschrift und damit als sicher gilt. Hierunter fallen unter anderem auch die elektrischen Gefährdungen.Gemäß § 6 ...
Stand: 05.07.2023
Dialog: 43801
Aus Anhang II Teil 1 Abschnitt A der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ergibt sich, welche Anforderungen an den Inhalt einer EG-Konformitätserklärung für eine Maschine zu stellen sind.U.a. ist hiernach der Name und die Anschrift der Person anzugeben, die bevollmächtigt ist, die technischen Unterlagen zusammenzustellen; diese Person muss in der Gemeinschaft ansässig sein. Hier ist nicht angegeben, ob ...
Stand: 10.02.2023
Dialog: 17641
Arbeitskörbe / Arbeitsbühnen, die auf den Auslegern eines Industriegabelstaplers befestigt werden, sind keine auswechselbaren Ausrüstungsteile im Sinne der Maschinenrichtlinie, sie unterliegen nicht der Maschinenrichtlinie und tragen auch kein CE-Konformitätszeichen. Siehe auch die Informationen der BAuA.Rechtsgrundlage für die Verwendung von Arbeitsbühnen an Flurförderzeugen ist Ziffer 2.4 ...
Stand: 08.09.2022
Dialog: 14093
Anhang VII der Maschinenrichtlinie (MRL) - Richtlinie 2006/42/EG bestimmt den Umfang der "Technischen Unterlagen für Maschinen""In diesem Teil wird das Verfahren für die Erstellung der technischen Unterlagen beschrieben. Anhand der technischen Unterlagen muss es möglich sein, die Übereinstimmung der Maschine mit den Anforderungen dieser Richtlinie zu beurteilen ...
Stand: 31.01.2022
Dialog: 10264
Ja! Für die gesamte Anlage muss der Unternehmer oder ein von ihm Beauftragter im Rahmen der Konformitätsverantwortung eine Konformitätserklärung erstellen und eine CE-Kennzeichnung anbringen.Dabei muss betrachtet werden, dass die einzelnen Maschinen produktionstechnisch, steuerungstechnisch und sicherheitstechnisch miteinander verbunden sind. Daher muss für die gesamte Anlage entsprechend Anhang ...
Stand: 18.12.2018
Dialog: 25578
weiteren Konformitätsnachweise erforderlich sind. Wird von diesen Normen abgewichen, muss die Konformität durch andere Verfahren, die in der Richtlinie näher beschrieben sind, nachgewiesen werden (z. B. Sicherheit auf andere Art und Weise). Werkzeuge sind nicht grundsätzlich von der Maschinenrichtlinie ausgenommen. Das muss im Einzelfall betrachtet werden. Beispielsweise können Werkzeuge, in denen ...
Stand: 12.07.2016
Dialog: 799
leitet sich für den Hersteller aber keine Verpflichtung ab einen Bevollmächtigten nach Art. 2j MRL zu benennen.Nach Anhang II der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wird aber der Hersteller oder der Bevollmächtigte verpflichtet, in seiner Konformitätserklärung u.a. anzugeben den Namen und Anschrift der Person, die bevollmächtigt ist, die technischen Unterlagen zusammenzustellen; diese Person muss ...
Stand: 09.05.2024
Dialog: 16175
Lastaufnahmemittel sind dem Anwendungsbereich der Maschinenverordnung zugeordnet (siehe § 1 Abs. 1 der Maschinenverordnung - 9. ProdSV). Diese Verordnung setzt die Europäische Maschinenrichtlinie (RL 2006/42/EG) in deutsches Recht um.Somit sind Lastaufnahmemitten mit einem CE-Kennzeichen zu versehen, mit dem der Hersteller dieses Produktes bescheinigt, dass er alle einschlägigen Anforderungen ...
Stand: 15.01.2020
Dialog: 42999
Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG nennt im Anhang I die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen bei der Herstellung von Maschinen. Hierbei müssen die auftretenden Gefährdungen in einer Risikobeurteilung betrachtet werden und geeignete Maßnahmen zur Minderung des Risikos getroffen werden. Zur Minderung des Risikos, welches von einer Gefährdung ausgeht, können verschiedene ...
Stand: 25.04.2023
Dialog: 43547
Fahrzeughebebühnen sind Maschinen im Sinne der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.Unter Anhang I, Ziffer 1.7.4. der Maschinenrichtlinie werden auch Vorgaben gemacht, in welcher Sprache die Betriebsanleitung abgefasst werden muss:"1.7.4 Betriebsanleitung Jeder Maschine muss eine Betriebsanleitung in der oder den Amtssprachen der Gemeinschaft des Mitglied staats beiliegen, in dem die Maschine ...
Stand: 30.05.2017
Dialog: 17361
Entsprechend § 22 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber der zuständigen Behörde zur Durchführung ihrer Überwachungstätigkeit die entsprechenden Unterlagen zu überlassen.Die EG-Konformitätserklärung ist eine juristische Erklärung des Herstellers oder seines Bevollmächtigten aus der hervorgeht, dass die betreffende Maschine mit allen einschlägigen Bestimmungen der Maschinenrichtlinie ...
Stand: 18.06.2021
Dialog: 12896
im Sinne der BetrSichV. Allerdings fällt dieser nicht unter Anhang 1 Nr. 2 BetrSichV, da Unterstellböcke nicht zum Heben von Lasten dienen, sondern diese nur auf einer gleichen Höhe halten. Gestützt wird diese Interpretation durch den Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie. Dort wird unter § 40 analog ausgeführt, dass Geräte, die nicht zum Heben einer Last dienen, sondern diese nur ...
Stand: 18.02.2021
Dialog: 24098
sowie Anforderungen der Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) Anhang I Abschnitt 1.2.2, insbesondere der 2e und der 5e Spiegelstrich.b) Die Betätigung des Not-Halt Befehlsgerätes muss leicht und ungehindert sei, Siehe BetrSichV § 8, insbesondere Absätze (5) und (6). Eine Glasscheibe würde die Betätigung erschweren und verzögern und ist daher nicht zulässig. Siehe auch Anhang I, Abschnitt 1.2.4.3 der Maschinenrichtlinie ...
Stand: 13.12.2022
Dialog: 43739
Ein Durchlaufregal mit mechanischer Bremse fällt dann unter die Maschinenrichtlinie, wenn dieses Regalentsprechend der Begriffsdefinition des Artikels 2 Buchstabe a) der RL 42/2006/EG mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft ausgestattet ist oder über ein mit externen Energiequellen verbundenes Kraftübertragungssystem angetrieben ...
Stand: 18.06.2012
Dialog: 13910
Grundsätzlich ist es unter anderem für eine Konformität mit der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG erforderlich, dass Maschinen dem Anhang I "Grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen für Konstruktion und Bau von Maschinen" entsprechen. Dies macht der Hersteller der Maschine im Rahmen der Risikobewertung und der daraus resultierenden technischen Lösungen.Für elektorhydraulische ...
Stand: 19.02.2021
Dialog: 43470
von Personen und die Sicherheit von Haustieren und Gütern und, soweit anwendbar, die Umwelt nicht gefährden. Hierbei muss er vor dem Inverkehrbringen oder vor der Inbetriebnahme einer Maschine u. a. sicherstellen, dass die Maschine den in Anhang I der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie - MRL) aufgeführten, für sie geltenden grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen entspricht ...
Stand: 31.03.2014
Dialog: 20768