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In der Maschinenrichtlinie (RL 2006/42/EG – MRL) ist geregelt, wie sich unvollständige Maschinen von Maschinen unterscheiden:Eine unvollständige Maschine ist eine Gesamtheit, die fast eine Maschine bildet, für sich allein aber keine bestimmte Funktion erfüllen kann. Sie ist nur dazu bestimmt, in andere Maschinen oder in andere unvollständige Maschinen oder Ausrüstungen eingebaut oder mit ihnen ...
Stand: 11.02.2015
Dialog: 23065
Nach dem Ziel bzw. Anwendungsbereich der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) dient die Verordnung der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten. Arbeitsstätten sind Orte in Gebäuden …. die zur Nutzung für Arbeitsplätze vorgesehen sind und andere Orte in Gebäuden …… zu denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben ...
Stand: 14.05.2024
Dialog: 20794
Gemäß der Begriffsdefinition unter § 2 der Arbeitsstättenverordnung sind Arbeitsstätten: 1. Arbeitsräume oder andere Orte in Gebäuden auf dem Gelände eines Betriebes, 2. Orte im Freien auf dem Gelände eines Betriebes, 3. Orte auf Baustellen, sofern sie zur Nutzung für Arbeitsplätze vorgesehen sind. Nach § 2 Absatz 2 gehören zur Arbeitsstätte insbesondere auch: 1. Orte auf dem Gelände ...
Stand: 16.05.2017
Dialog: 3510
Die Maschinenverordnung (9. ProdSV) definiert in § 2 "Begriffsbestimmungen" Ziffer 10. den Hersteller wie folgt: „Ein Hersteller ist jede natürliche oder juristische Person, die eine von dieser Verordnung erfasste Maschine oder eine unvollständige Maschine konstruiert oder baut und für die Übereinstimmung der Maschine oder unvollständigen Maschine mit dieser Verordnung im Hinblick ...
Stand: 15.01.2026
Dialog: 20005
Bei allen Arbeitsplätzen im Erd- und Kellergeschoss innerhalb von Radonvorsorgegebieten sind die Arbeitgeber gemäß Strahlenschutzgesetz verpflichtet, Messungen der Radonkonzentration durchzuführen (§ 127 StrlSchG). Die Messungen sollen zwölf Monate dauern (§ 155 StrlSchV) und müssen innerhalb von 18 Monaten nach Ausweisung der Radonvorsorgegebiete bzw. Aufnahme der Tätigkeit an entsprechenden ...
Stand: 22.12.2020
Dialog: 43428
Für bestimmte Arbeitsplätze, z. B. in untertägigen Bergwerken, in Schächten und Höhlen, in Besucherbergwerken, in Radonheilbädern und Radonheilstollen, sowie in Anlagen zu Wassergewinnung, Wasseraufbereitung und Wasserverteilung, ist bekannt, dass Radonaktivitätskonzentrationen von einigen zehntausend Becquerel pro Kubikmeter Luft auftreten können. Daher werden die Überwachung ...
Stand: 22.12.2020
Dialog: 43423
Durch Abklatschuntersuchungen wurden große Mengen vermehrungsfähiger Pilzsporen festgestellt. Leider fehlen Angaben über die Belastung der Raumluft mit Pilzsporen. Diese Messung mit einer Bestimmung der Schimmelpilzsporen in der Innenraumluft und zum Vergleich auch der Außenluft ergänzt normalerweise die Abklatschuntersuchungen für eine sachgerechte Beurteilung.Schimmelpilze sind Organismen, die u ...
Stand: 06.07.2024
Dialog: 896
nicht über einen längeren Zeitraum oder im Verlauf der täglichen Arbeitszeit nur kurzzeitig aufhalten müssen, insbesondere Archive, Lager-, Maschinen- und Nebenräume, Teeküchen, ..."Eine nähere Erläuterung der Begrifflichkeit "regelmäßig nicht über einen längeren Zeitraum" findet sich weder in der ArbStättV noch in der ASR A3.4.In den Leitlinien zur Arbeitsstättenverordnung des LASI (LV 40, 2. Aufl ...
Stand: 19.03.2021
Dialog: 28544
Die Betriebsanweisung ist eine Anweisung des Unternehmers an die Beschäftigten. Sie regelt arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogen das Verhalten im Betrieb mit dem Ziel, Unfall- und Gesundheitsgefahren zu vermeiden. Darüber hinaus dient die Betriebsanweisung als Grundlage für Unterweisungen. Man unterscheidet Betriebsanweisungen, die den Umgang mit Gefahrstoffen regeln und sicherheitstechnische ...
Stand: 18.02.2015
Dialog: 2338
Ja, gemäß § 2 Absatz 3 der Arbeitsstättenverordnung gelten die von Ihnen genannten Lagerräume als Arbeitsräume.Die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) sind zu beachten.Nach § 2 der ArbStättV sind die Begriffe Arbeitsräume und Arbeitsplätze wie folgt definiert:„[...](3) Arbeitsräume sind die Räume, in denen Arbeitsplätze ...
Stand: 26.08.2025
Dialog: 44070
Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. (2) ... (3) Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch 1. ... 2. physikalische, chemische und biologische Einwirkungen, 3. die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit, 4. die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen ...
Stand: 23.10.2019
Dialog: 18600
Im § 12 Abs.1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfaßt Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Die Unterweisung ...
Stand: 08.11.2019
Dialog: 42871
Für die von Ihnen gestellte Fragen muss erst einmal definiert werden, ob es sich hier um eine unvollständigen Maschine handelt.Definition einer unvollständigen Maschine nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Artikel 2 „Begriffsbestimmungen“ Buchstabe g:"„unvollständige Maschine“ eine Gesamtheit, die fast eine Maschine bildet, für sich genommen aber keine bestimmte Funktion erfüllen ...
Stand: 25.05.2021
Dialog: 43534
Das Interpretationspapier zum Thema „Gesamtheit von Maschinen" gibt eine Hilfestellung bei der Interpretation der Begriffsbestimmung „Gesamtheit von Maschinen" gemäß der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und beschreibt anhand eines Ablaufschemas die Vorgehensweise für die Entscheidung, ob es sich im Einzelfall um eine Gesamtheit von Maschinen im Sinne der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG handelt.Nach ...
Stand: 09.02.2023
Dialog: 5690
Eine Antwort zu der Fragestellung gibt Artikel 13 "Verfahren für unvollständige Maschinen" der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie): (1) Der Hersteller einer unvollständigen Maschine oder sein Bevollmächtigter stellt vor dem Inverkehrbringen sicher, dass a) die speziellen technischen Unterlagen gemäß Anhang VII Teil B erstellt werden; b) die Montageanleitung gemäß Anhang VI erstellt ...
Stand: 02.11.2016
Dialog: 13858
Der Hersteller handelt hier völlig rechtskonform, da es im Innern von Maschinen keine explosionsgefährdeten Bereiche gibt. Die Brand- und Explosionssicherheit von Maschinen ist ausschließlich in der Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) bzw. der Maschinenverordnung (2023/1230) geregelt. Hiernach sind Maschinen(-Produkte) nach Anhang I bzw. neu nach Anhang III einer Risikobeurteilung ...
Stand: 02.08.2025
Dialog: 44168
Ein Typenschild ist für unvollständige Maschinen in der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG nicht vorgeschrieben, sie sollten aber so gekennzeichnet sein, dass eine eindeutige Zuordnung zu der jeweiligen Montageanleitung und zur Einbauerklärung sowie zum Hersteller möglich ist.Begründung:Nach Artikel 2 „Begriffsbestimmungen“ Buchstabe g) der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist eine „unvollständige ...
Stand: 22.04.2024
Dialog: 43123
Einrichtung und Unterhaltung der Arbeitsstätten einschließlich der Betriebsanlagen, Maschinen und Geräte sowie der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsumfeldes, der Arbeitsorganisation und der Arbeitszeit, unter besonderer Berücksichtigung der Unfallgefahr" sowie die "Ausstattung ihres Arbeitsplatzes mit den erforderlichen technischen Arbeitshilfen".Für die Tätigkeit muss eine Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 02.05.2017
Dialog: 15614
Die Montageanleitung für eine unvollständige Maschine ist Teil der speziellen technischen Unterlagen nach Anhang VII B der Richtlinie 2006/42/EG.Die Montageanleitung für unvollständige Maschinen ist vom Hersteller der unvollständigen Maschine oder seinem Bevollmächtigten zu erstellen und richtet sich an den Hersteller der vollständigen Maschine, damit dieser sämtliche sicherheitsrelevanten ...
Stand: 17.06.2020
Dialog: 43130
Es wird davon ausgegangen, dass es sich bei den Komponenten um unvollständige Maschinen handelt. Für vor 1995 gebaute Maschinen oder unvollständige Maschinen ist die Maschinenrichtlinie nicht anzuwenden, wenn die Maschine aus der EU kommt. Es gilt die Betriebssicherheitsverordnung für den Betrieb der Maschine. Sollte das Hinzufügen der Komponente zu einer wesentlichen Veränderung der Maschine ...
Stand: 14.09.2017
Dialog: 30197