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Laut Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) Anhang Teil 3 "Tätigkeiten mit physikalischen Einrichtungen" ist Pflichtvorsorge erforderlich bei Tätigkeiten mit Lärmexposition, wenn die oberen Auslösewerte von L ex,8h=85 dB(A) bzw. der Spitzenschalldruckpegel L pC,peak=137 dB(C) erreicht oder überschritten werden. Bei der Anwendung der Auslösewerte wird die dämmende Wirkung ...
Stand: 21.06.2024
Dialog: 43947
Die 55 db(A) gelten auch für Bereitschaftsräume. Es ist richtig, dass diese nicht direkt in der ASR A4.2 genannt sind. Unter Punkt 5 Absatz 3 ist jedoch festgelegt, dass der Bereitschaftsraum mindestens den Anforderungen an einen Pausenraum entsprechen muss. Unter Punkt 4.1 Absatz 7 ist nachzulesen, dass während der Pause der durchschnittliche Schalldruckpegel in Pausenräumen ...
Stand: 24.03.2017
Dialog: 28909
die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) zu erfüllen:Kategorie I: 55 dB(A)Kategorie II: 70 dB(A)Kategorie III: Lärmminderung soweit wie möglichDiese Werte sind verpflichtend einzuhalten, es sei denn, andere gleichwertige Maßnahmen gewährleisten den gleichen Schutz.2) Empfohlene Höchstwerte für Hintergrundgeräusche (LpAeq): Die ASR A3.7 gibt zusätzlich empfohlene Höchstwerte ...
Stand: 04.12.2024
Dialog: 44050
bei Lärm in Bezug auf den Tages-Lärmexpositionspegel (bezieht sich auf alle Lärmexpositionen in einer 8 Std.-Schicht, im Fall der Schulklingel eher unwichtig) bzw. den Spitzenschalldruckpegel (Höchstwert des momentanen Schalldruckpegels, bei der Schulklingel eher relevant) zu betrachten. Der obere Auslösewert für den Tages-Lärmexpositionspegel beträgt 85 dB(A) und für den Spitzenschalldruckpegel 137 dB(C ...
Stand: 20.02.2017
Dialog: 6202
durch sehr laute kurzzeitige Schallereignisse verursacht wird.In der LärmVibrationsArbSchV sind zur Begrenzung gehörgefährdender Wirkungen durch Lärm folgende Auslöseschwellen festgelegt :Untere Auslöseschwelle: LEX,8h = 80 dB(A) bzw. LpC.peak = 135 dB(C)Oberer Auslöseschwelle: LEX,8h = 85 dB(A) bzw. LpC.peak = 137 dB(C)Typische Lärmpegel in Diskotheken-Bereichen liegen allerdings bei ca. 100 dB ...
Stand: 25.02.2018
Dialog: 26032
kann (§ 2, Abs.1).Die Verordnung regelt u.a. die Ermittlung und Bewertung der Lärmgefährdung und legt Grenzwerte zum Tages-Lärmexpositionspegel und zum Spitzenschalldruckpegel fest.Untere Auslösewerte: Tages-Lärmexpositionspegel LEX,8h = 80 dB(A) und Spitzenschalldruckpegel LpC,peak = 135 dB(C)Obere Auslösewerte: LEX,8h = 85 dB(A) und LpC,peak = 137 dB(C) Die Technischen Regeln zur Lärm- und Vibrations ...
Stand: 04.07.2018
Dialog: 42343
von Beschäftigten durch Lärmeinwirkung werden in der LärmVibrationsArbSchV genannt. Die Unteren Auslösewerte in Bezug auf den Tages-Lärmexpositionspegel und den Spitzenschalldruckpegel betragen für LEX,8h = 80 dB(A) und für LpC,peak = 135 dB(C). Die Oberen Auslösewerte betragen für LEX,8h = 85 dB(A) und für LpC,peak = 137 .Die VDI-Richtlinie 2058 Blatt 3 "Beurteilung von Lärm am Arbeitsplatz ...
Stand: 24.06.2019
Dialog: 12860
In Ihrem Fall liegt Ihr Arbeitsbereich eventuell im Grenzbereich eines Lärmbereichs. Je nach Fahrzeugart, Straßenbeschaffenheit, Witterung und Verkehrsbelastung können an Bundesstraßen Geräuschimmissionen 75 bis 80 dB(A) auftreten (Beurteilungspegel nach RLS-90, 6 bis 22 Uhr, Tag). Entsprechend der GUV-V B3 „Lärm“ wäre dies noch kein Lärmbereich, dauerhafte Gehörschäden wären auszuschließen ...
Stand: 04.08.2017
Dialog: 3830
Der Arbeitgeber hat Arbeitsbereiche, in denen einer der oberen Auslösewerte für Lärm (L (tief) EX, 8h = 85 dB(A) beziehungsweise L (tief) pC, peak = 137 dB(C)) überschritten werden kann, als Lärmbereiche zu kennzeichnen und, falls technisch möglich, abzugrenzen.In diesen Bereichen dürfen sich Beschäftigte nur aufhalten, wenn das Arbeitsverfahren dies erfordert und die Beschäftigten eine geeignete ...
Stand: 18.03.2021
Dialog: 6153
: L (tief) EX,8h = 85 dB(A) beziehungsweise L (tief) pC,peak = 137 dB(C),2. Untere Auslösewerte: L (tief) EX,8h = 80 dB(A) beziehungsweise L (tief) pC,peak = 135 dB(C).Bei der Anwendung der Auslösewerte wird die dämmende Wirkung eines persönlichen Gehörschutzes der Beschäftigten nicht berücksichtigt.Werden die unteren Auslösewerte nicht eingehalten, hat der Arbeitgeber geeigneten persönlichen ...
Stand: 17.08.2019
Dialog: 8551
für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt sein."Der DGUV Grundsatz 313-003 „Grundanforderungen an spezifische Fortbildungsmaßnahmen als Bestandteil der Fachkunde zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" liegt vor.Die DGUV Information 213-106 „Explosionsschutzdokument" weist im Abschnitt 2 „Einführung" folgende Informationen auf:„[...]Sowohl ...
Stand: 24.10.2023
Dialog: 43821
verursachte Alarmsignal darf die in der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung - LärmVibrationsArbSchV festgelegten oberen Auslösewerte: LEX,8h = 85 dB(A) beziehungsweise für kurzzeitige Impulse LpC,peak = 137 dB(C) nicht überschreiten, da ansonsten das bei einer Alarmierung ungeschützte Gehör durch den Lärm geschädigt werden kann. Die in der LärmVibrationsArbSchV genannten Werte sind für Beschäftigte ...
Stand: 27.03.2020
Dialog: 14874
und Sicherheit von Beschäftigten durch Lärmeinwirkung werden in der LärmVibrationsArbSchV genannt. Die Unteren Auslösewerte in Bezug auf den Tages-Lärmexpositionspegel und den Spitzenschalldruckpegel betragen für LEX,8h = 80 dB(A) und für LpC,peak = 135 dB(C). Die Oberen Auslösewerte betragen für LEX,8h = 85 dB(A) und für LpC,peak = 137 .Wie bei allen Maßnahmen des Arbeitsschutzes, steht ...
Stand: 12.06.2018
Dialog: 13834
Grenzwerte für die Lärmbelastung an Arbeitsplätzen sind in der Arbeitsstättenverordnung enthalten. Gehörgefährdender Lärm liegt ab einem Beurteilungspegel von 85 dB(A) vor (siehe auch Unfallverhütungsvorschrift "Lärm" GUV-V B3). Dieser Beurteilungspegel ist allerdings der Mittelwert über ein 8h Arbeitstag und wird nach DIN 45645 Teil 2 ermittelt. Rechnerisch müsste ein Pegel von ca. 92 dB ...
Stand: 24.05.2006
Dialog: 2446
. untersuchen zu lassen. Grundlage ist dabei die Verordnung über arbeitsmedizinsche Vorsorge (ArbmedVV).Gemäß Anhang Teil 3 "Tätigkeiten mit physikalischen Einwirkungen" der ArbMedVV ist- Vorsorge verpflichtend bei Tätigkeiten mit Lärmexposition, wenn die oberen Auslösewerte von Lex,8h = 85 dB(A) beziehungsweise LpC,peak = 137 dB(C) erreicht oder überschritten werden.- Vorsorge anzubieten bei Tätigkeiten ...
Stand: 13.08.2019
Dialog: 11190
ist, wenn der Emissions-Schalldruckpegel auf Grund der erwähnten Raumrückwirkung und des Einflusses weiterer Geräuschquellen etwa 15 dB unter dem Lärmimmissionsgrenzwert liegt. So kann man beispielsweise erst bei einem Emissions-Schalldruckpegel am Arbeitsplatz einer Maschine / Anlage von ca. 70 dB ( LpA ) davon ausgehen, dass die Immission (Expositionswert) an diesem Arbeitsplatz den Grenzwert LEX,8h von 85 dB ...
Stand: 18.05.2015
Dialog: 23858
Die unteren Auslösewerte, ab der der Arbeitgeber den Beschäftigten einen geeigneten persönlichen Gehörschutz zur Verfügung zu stellen hat, sind: LEX,8h = 80 dB(A) beziehungsweise LpC,peak = 135 dB(C) (§ 8 Absatz 1 i.V.m. § 6 Satz 1 Nr. 2 der LärmVibrationsArbSchV). Das heißt, werden diese Werte unterschritten, braucht kein persönlicher Gehörschutz zur Verfügung gestellt werden. Hinweis ...
Stand: 04.05.2016
Dialog: 6485
mit bestehendem Innenohrschaden (Hörminderung mit audiometrisch nachweisbaren Merkmalen eines Haarzellschadens, die bei 3 kHz 40 dB überschreitet) sind daher folgende Kriterien besonders wichtig: - Die Schalldämmung muss auch in der betrieblichen Praxis sicher gewährleistet sein. - Die ohnehin verringerte Sprach- und Signalverständlichkeit sowie das verringerte Richtungshören darf zusätzlich so wenig ...
Stand: 03.07.2013
Dialog: 18898
ist nicht mit einem Gesundheitsschaden zu rechnen.Arbeitsmedizinische Vorsorge müssen Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen als Angebotsvorsorge anbieten, wenn der untere Auslösewert von LEX,8h = 80 dB(A) oder LC,peak = 135 dB(C) überschritten wurde.Die arbeitsmedizinische Vorsorge muss vom Arbeitgeber oder von der Arbeitgeberin regelmäßig als Pflichtvorsorge veranlasst werden, wenn bei einer Lärmexposition der obere Auslösewert von LEX ...
Stand: 14.12.2022
Dialog: 43740
der ArbMedVV ist unter Teil 3 "Tätigkeiten mit physikalischen Einwirkungen" folgendes aufgeführt: "Pflichtuntersuchungen bei: ... 3. Tätigkeiten mit Lärmexposition, wenn die oberen Auslösewerte von Lex,8h = 85 dB(A) beziehungsweise LpC,peak = 137 dB(C) erreicht oder überschritten werden. Bei der Anwendung der Auslösewerte nach Satz 1 wird die dämmende Wirkung eines persönlichen Gehörschutzes ...
Stand: 21.03.2014
Dialog: 18000