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Welche arbeitsmedizinische Vorsorge müssen Personen erhalten, die für ihre Arbeit ein Schießtraining absolvieren müssen?

KomNet Dialog 43947

Stand: 21.06.2024

Kategorie: Gesundheitsschutz > Arbeitsmedizinische Vorsorge > Untersuchungspflichten

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Frage:

Müssen Personen die für ihre Arbeit ein Schießtraining absolvieren müssen, z.B. zehn Schüsse unter kontrollierten Bedingungen auf einem Schießstand, eine Wunschvorsorge, eine Angebotsvorsorge oder eine Pflichtvorsorge erhalten?

Antwort:

Laut Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) Anhang Teil 3 "Tätigkeiten mit physikalischen Einrichtungen" ist Pflichtvorsorge erforderlich bei Tätigkeiten mit Lärmexposition, wenn die oberen Auslösewerte von L ex,8h=85 dB(A) bzw. der Spitzenschalldruckpegel L pC,peak=137 dB(C) erreicht oder überschritten werden. Bei der Anwendung der Auslösewerte wird die dämmende Wirkung eines persönlichen Gehörschutzes der Beschäftigten nicht berücksichtigt.

Bei Schüssen handelt es sich um Impulslärm. Beim Schießen entstehen je nach Waffe und Kaliber Lärmpegel von ca. 130 bis 170 dB in unmittelbarer Nähe der Mündung, in der Höhe des menschlichen Ohres ist im Durchschnitt mit 150 dB zu rechnen.

Bei Beschäftigten, welche ein Schießtraining im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit absolvieren müssen, ist daher Pflichtvorsorge nach der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) erforderlich.