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Betrifft die LärmVibrationsArbSchV auch Beschäftigte, die durch einen Lärmbereich gehen?
KomNet Dialog 6153
Stand: 18.03.2021
Kategorie: Physikalische Belastungen und Beanspruchungen > Lärm > Sonstige Fragen zu Lärm
Frage:
Betrifft die LärmVibrationsArbSchV auch Beschäftigte, die durch einen Lärmbereich gehen? In meinem Fall gehen Beschäftigte durch Lärmbereiche mit >85 dB, aber <137 dB um zu ihrem Arbeitsplatz zu gelangen. Muss für diese Zeit (wenige Minuten) Gehörschutz getragen werden? Oder wird hier nur die Tagesbelastung gesehen? Bin ich verpflichtet, meinen Beschäftigte darauf hinzuweisen, den Umweg am Lärmbereich vorbei zu ihren Arbeitsplätzen zu nehmen?
Antwort:
Der Arbeitgeber hat Arbeitsbereiche, in denen einer der oberen Auslösewerte für Lärm (L (tief) EX, 8h = 85 dB(A) beziehungsweise L (tief) pC, peak = 137 dB(C)) überschritten werden kann, als Lärmbereiche zu kennzeichnen und, falls technisch möglich, abzugrenzen.
In diesen Bereichen dürfen sich Beschäftigte nur aufhalten, wenn das Arbeitsverfahren dies erfordert und die Beschäftigten eine geeignete persönliche Schutzausrüstung verwenden. (§ 7 Abs. 4 LärmVibrationsArbSchV)
Somit ist in ausgewiesenen Lärmbereichen, unabhängig der Dauer des Aufenthaltes, immer Gehörschutz zu tragen.