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Müssen Staplerfahrer gemäß der Lärm- und Vibrationsarbeitsschutzverordnung untersucht werden? Gibt es Grenzwerte für Vibrationen?

KomNet Dialog 18000

Stand: 21.03.2014

Kategorie: Gesundheitsschutz > Arbeitsmedizinische Vorsorge > Untersuchungspflichten

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Frage:

Müssen Staplerfahrer auf Schwingungen und Vibration gemäß der Lärm- und Vibrationsarbeitsschutzverordnung untersucht werden? Gibt es Grenzwerte für Vibration? Wo kann ich die erfahren?

Antwort:

Für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen gelten im Anwendungsbereich des Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG - die Regelungen der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV.

Die ArbMedVV nennt Untersuchungsanlässe und beschreibt das organisatorische Verfahren der arbeitsmedizinischen Vorsorge im Betrieb hinsichtlich der Pflichten des Arztes und des Arbeitgebers.

Im Anhang der ArbMedVV ist unter Teil 3 "Tätigkeiten mit physikalischen Einwirkungen" folgendes aufgeführt:

"Pflichtuntersuchungen bei:
... 
3. Tätigkeiten mit Lärmexposition, wenn die oberen Auslösewerte von Lex,8h = 85 dB(A) beziehungsweise
LpC,peak = 137 dB(C) erreicht oder überschritten werden.
Bei der Anwendung der Auslösewerte nach Satz 1 wird die dämmende Wirkung eines persönlichen Gehörschutzes der Beschäftigten nicht berücksichtigt;
4. Tätigkeiten mit Exposition durch Vibrationen, wenn die Expositionsgrenzwerte
a) A(8) = 5 m/s2 für Tätigkeiten mit Hand-Arm-Vibrationen oder
b) A(8) = 1,15 m/s2 in X- und Y-Richtung und A(8) = 0,8 m/s2 in Z-Richtung für Tätigkeiten mit Ganzkörper-Vibrationen
erreicht oder überschritten werden;
...
"

"Angebotsuntersuchungen bei: 
1. Tätigkeiten mit Lärmexposition, wenn die unteren Auslösewerte von Lex,8h = 80 dB(A) beziehungsweise LpC,peak = 135 dB(C) überschritten werden.
Bei der Anwendung der Auslösewerte nach Satz 1 wird die dämmende Wirkung eines persönlichen Gehörschutzes der Beschäftigten nicht berücksichtigt;
2. Tätigkeiten mit Exposition durch Vibrationen, wenn die Auslösewerte von
a) A(8) = 2,5 m/s2 für Tätigkeiten mit Hand-Arm-Vibrationen oder
b) A(8) = 0,5 m/s2 für Tätigkeiten mit Ganzkörper-Vibrationen
überschritten werden;
...
"

Weitere Konkretisierungen der ArbMedVV enthält die "Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 46 - Belastungen des Muskel- und Skelettsystems einschließlich Vibrationen" - BGI/GUV-I 504-46. Im Anhang 1 dieser Handlungsanleitung finden Sie eine Checkliste zur Prüfung der Erforderlichkeit von Maßnahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge bei hohen körperlichen Belastungen des Muskel-Skelett-Systems. Diese soll helfen, die Arbeitsplätze zu identifizieren, an denen tatsächlich ein erheblich erhöhtes Risiko besteht. Die Checkliste ist geeignet, um Arbeitsplätze mit erhöhten Gefährdungen auszuwählen sowie Informationen über die Art der Belastung und nach Möglichkeit auch über bisher bekannte gesundheitliche Folgen dieser Belastungen zu erhalten. 

Unter den aufgeführten Beispielen in der BGI/GUV-I 504-46 (s.S. 35) für Arbeitsmaschinen und Fahrzeuge, die erfahrungsgemäß eine Gefährdung durch Ganzkörper-Vibrationen verursachen können, sind auch Gabelstapler auf unebener Fahrbahn (z. B. auf unebenen Hofflächen oder auf Pflaster) aufgeführt. Beim Fahren von Gabelstaplern auf ebenen Fahrbahnen (z. B. auf ebenen Fahrbahnen in Fabrikhallen) sind entsprechende Vorsorgeuntersuchungen nicht erforderlich (s. S. 37 der BGI/GUV-I 504-46).