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Müssen Staplerfahrer gemäß der Lärm- und Vibrationsarbeitsschutzverordnung untersucht werden? Gibt es Grenzwerte für Vibrationen?
KomNet Dialog 18000
Stand: 24.09.2025
Kategorie: Gesundheitsschutz > Arbeitsmedizinische Vorsorge > Untersuchungspflichten
Frage:
Müssen Staplerfahrer auf Schwingungen und Vibration gemäß der Lärm- und Vibrationsarbeitsschutzverordnung untersucht werden? Gibt es Grenzwerte für Vibration? Wo kann ich die erfahren?
Antwort:
Für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen gelten im Anwendungsbereich des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) die Regelungen der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV).
Die ArbMedVV nennt Untersuchungsanlässe und beschreibt das organisatorische Verfahren der arbeitsmedizinischen Vorsorge im Betrieb hinsichtlich der Pflichten der Ärztin/ des Arztes und des Arbeitgebers.
Im Anhang der ArbMedVV ist unter Teil 3 "Tätigkeiten mit physikalischen Einwirkungen" Folgendes aufgeführt:
"Pflichtuntersuchungen bei:
[...]
4.Tätigkeiten mit Exposition durch Vibrationen, wenn die Expositionsgrenzwerte
a) A(8) = 5 m/s2 für Tätigkeiten mit Hand-Arm-Vibrationen oder
b) A(8) = 1,15 m/s2 in X- und Y-Richtung und A(8) = 0,8 m/s2 in Z-Richtung für Tätigkeiten mit Ganzkörper-Vibrationen
erreicht oder überschritten werden;
[...]"
"Angebotsuntersuchungen bei:
[...]
2. Tätigkeiten mit Exposition durch Vibrationen, wenn die Auslösewerte von
a) A(8) = 2,5 m/s2 für Tätigkeiten mit Hand-Arm-Vibrationen oder
b) A(8) = 0,5 m/s2 für Tätigkeiten mit Ganzkörper-Vibrationen
überschritten werden;
[...]"
Hinweis:
Die DGUV Grundsätze für arbeitsmedizinische Untersuchungen sind im August 2022 durch DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen ersetzt worden.