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KomNet-Wissensdatenbank

Welche Lärmgrenzwerte gelten für Bereitschaftsräume?

KomNet Dialog 28909

Stand: 24.03.2017

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplatz- und Arbeitsstättenbeschaffenheit > Sonstige Arbeitsplätze und Arbeitsstätten

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Frage:

Für Pausenräume gibt es Grenzwerte für von außen einwirkenden Lärm (55 db(A)). Für Bereitschaftsräume habe ich keine Werte gefunden. Gibt es diese oder soll man die 55 db(A) einfach übernehmen.

Antwort:

Die 55 db(A) gelten auch für Bereitschaftsräume.

Es ist richtig, dass diese nicht direkt in der ASR A4.2 genannt sind. Unter Punkt 5 Absatz 3 ist jedoch festgelegt, dass der Bereitschaftsraum mindestens den Anforderungen an einen Pausenraum entsprechen muss. Unter Punkt 4.1 Absatz 7 ist nachzulesen, dass während der Pause der durchschnittliche Schalldruckpegel in Pausenräumen aus den Betriebseinrichtungen und dem von außen einwirkenden Umgebungslärm höchstens 55 dB(A) betragen darf. Somit gelten die 55 db(A) auch in Bereitschaftsräumen.