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brennbare Beschichtungsstoffe verarbeitet werden und die deshalb als feuergefährdete Räume oder Bereiche gelten, sind folgende Brandschutzmaßnahmen notwendig: – Die Räume müssen von angrenzenden Räumen und Gebäuden mindestens feuerbeständig (F 90 nach DIN 4102) abgetrennt sein. Wände müssen bis zur Decke (Rohdecke) geführt werden. – Fußböden müssen aus nichtbrennbaren Baustoffen (Baustoffklasse DIN 4102 ...
Stand: 11.09.2015
Dialog: 13628
. Nicht rauchen. P377: Brand von ausströmendem Gas: Nicht löschen, bis Undichtigkeit gefahrlos beseitigt werden kann. P381: Alle Zündquellen entfernen, wenn gefahrlos möglich. P403: An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Nach den Bestimmungen der Technischen Regel für Gefahrstoffe 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" (kurz TRGS 510; stellt diesbezüglich den so genannten Stand ...
Stand: 05.01.2017
Dialog: 19178
Die TRGS 510 konkretisiert die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) an die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern. Für entzündbare Flüssigkeiten, die mit H226 gekennzeichnet sind, gilt, dass bei Lagermengen über 1.000 kg, zusätzlich zu den allgemeinen Maßnahmen nach Nummer 4, unter anderem auch die zusätzlichen Maßnahmen nach Nummer 5 einzuhalten sind (vgl. Tabelle ...
Stand: 01.07.2020
Dialog: 43170
der TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“ wird die Lagerung wie folgt definiert:„die Bereitstellung zur Beförderung, wenn die Beförderung nicht innerhalb von 24 Stunden nach der Bereitstellung oder am darauffolgenden Werktag erfolgt; ist dieser Werktag ein Samstag, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktags (§ 2 Absatz 6 GefStoffV)“Für die Lagerung von Gasen ...
Stand: 22.01.2024
Dialog: 43877
“. Für die Lagerung von Behältern mit Flüssiggas gelten die Anforderungen der TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“.Druckgasbehälter mit entzündbaren Flüssiggasen sind stehend aufzubewahren und für die Entnahme aus der gasförmigen Phase stehend anzuschließen. Sie müssen so aufgestellt werden, dass eine Temperatur von 40 °C nicht überschritten wird und sie gegen mechanische ...
Stand: 26.03.2020
Dialog: 14052
Unter dem Abschnitt 5 der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" werden - abhängig von der Menge - zusätzliche Schutzmaßnahmen bei der Lagerung in Lagern genannt. Unter dem Abschnitt 5.1 finden sich auch Informationen zur Kennzeichnung:"(...)(9) In Arbeitsbereichen mit Brand- oder Explosionsgefährdungen sind das Verwenden von offenem Feuer und offenem Licht ...
Stand: 19.07.2024
Dialog: 43596
der entsprechenden Werkstücke. Insbesondere beim Schleifen, Bürsten oder Polieren von Aluminium entstehen dabei große Mengen Staub mit einer sehr geringen Korn- oder Spangröße. Dabei gilt: Je kleiner die Spangröße, umso größer die Wahrscheinlichkeit, dass diese Stäube brennbar sind. Im Gemisch mit Luft können sich so leicht explosionsfähige Atmosphären entwickeln. Ist dann eine wirksame Zündquelle in der Nähe ...
Stand: 31.05.2024
Dialog: 43941
Grundsätzlich sind gemäß TRGS 510 die Schutzmaßnahmen nach Nummer 4.2 bei der Lagerung von Gefahrstoffen immer anzuwenden (Nummer 4.1 Absatz 2 der TRGS 510). Dazu gehört auch der von Ihnen genannte Absatz 10.Der Absatz 10 bezieht sich auf flüssige Gefahrstoffe. Das bedeutet, wenn sich in der Aerosolpackung ein flüssiger Gefahrstoff befindet, ist auch eine Auffangeinrichtung vorzusehen. Dabei muss ...
Stand: 19.03.2019
Dialog: 42634
In Fragen der Zusammenlagerung sind zunächst die Angaben des Sicherheitsdatenblattes des angefragten Gefahrstoffes zu Rate zu ziehen. Dort sollten Sie in Abschnitt 7 Schutzmaßnahmen bzw. Anforderungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten, sprich zur Zusammenlagerung mit anderen Stoffen, finden. Idealerweise ist auf dem Sicherheitsdatenblatt die Lagerklasse benannt ...
Stand: 05.10.2018
Dialog: 42466
wird die oben beschriebene Beurteilung gestärkt. Viel wichtiger ist die richtige Lagerung der Flaschen: nur mit Kappe, ebene Fläche, gut durchlüftet, nur im Freien, mindestens 5 m Abstand zu Brandlasten, wie z. B. Holzlamellenzäunen o. ä., keine Zündquellen im 3-m-Bereich. Die schon angesprochenen Drahtgitterkörbe sind da gut geeignet. Die gleiche Sorgfalt ist bei der Lagerung der zurückgegebenen Flaschen ...
Stand: 05.01.2017
Dialog: 18041
In abwassertechnischen Anlagen können Explosionen nicht ausgeschlossen werden. Durch die Einleitung brennbarer Flüssigkeiten in die Kanalisation (z. B. Gefahrgutunfall) oder auch die Bildung und Freisetzung von Faulgasen ist die Bildung explosionsfähiger Atmosphäre nicht ausgeschlossen. Wenn es sich hierbei auch um seltene Ereignisse handelt, so stellen sie aufgrund der meist großen Schäden ...
Stand: 05.11.2014
Dialog: 22222
Im Regelfall gibt das Sicherheitsdatenblatt Auskunft über die weitere Handhabung der leeren Gebinde.Allgemein kann Folgendes gesagt werden:Es ist zu überlegen, ob von der entleerten Flasche noch eine Gefahr ausgehen kann, ggfs. auch in der weiteren Verarbeitung des Schrottes. Bei einem brennbaren Gas wie Propan kann das bedeuten, dass die Flasche vor einer Verschrottung vollständig entleert ...
Stand: 22.05.2019
Dialog: 19831
Nein, eine Lagerung in einem Arbeitsraum ohne geeigneten Schrank ist nicht zulässig. Regelungen für die Aufbewahrung von explosionsgefährlichen Stoffen werden in der 2. Sprengverordnung (2. SprengV) und der Sprengstofflagerrichtlinie 240 (SprengLR 240) - Lagerung von Airbags und Gurtstraffer-Einheiten getroffen.Airbag- und oder Gurtstraffer-Einheiten müssen im Arbeitsraum immer ...
Stand: 08.01.2022
Dialog: 43437
Zu Frage 1:Grundsätzlich sind bei der Lagerung „Anderer als gefährlich eingestufte Stoffe“ im Sinne der Tabelle 1 der TRGS 510 die zusätzlichen Maßnahmen nach Abschnitt 5 bis 13 erst bei Überschreitung der dort genannten Mengenschwelle von 1.000 kg zu ergreifen. Die Mengen gelten pro Brand(bekämpfungs)abschnitt/Gebäude oder baurechtlicher Nutzungseinheit. Die Gesamtmenge aller Gefahrstoffe ...
Stand: 23.06.2021
Dialog: 43549
Für die Lagerung von Gefahrstoffen ist die Gefahrstoffverordnung mit dem technischen Regelwerk heranzuziehen. Die TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" gilt für das Lagern von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern einschließlich folgender Tätigkeiten1. Ein- und Auslagern,2. Transportieren innerhalb des Lagers und3. Beseitigen freigesetzter ...
Stand: 25.04.2017
Dialog: 13419
Die höchste Oberflächentemperatur des elektrischen Betriebsmittels darf die Zündtemperatur der gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre nicht erreichen. Als Zündtemperatur eines brennbaren Stoffes gilt die mit einem Prüfgerät ermittelte niedrigste Temperatur einer erhitzten Wand, an der sich der brennbare Stoff im Gemisch mit Luft gerade noch entzündet. Die Anforderungen an die zulässige ...
Stand: 22.01.2018
Dialog: 5793
. 4 aufgeführt sind. In diesem Fall wäre dies das Auftreten einer gefährlichen Menge oder Konzentration der hier vorliegenden Gefahrstoffe, eingestuft als H 225.Nach Anlage 3 zur Technischen Regel TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern"kann davon ausgegangen werden, dass bei Lagerung in einem zugelassenen Sicherheitsschrank mit technischer Lüftung das Auftreten ...
Stand: 16.09.2016
Dialog: 27484
In der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" ist in Anlage 1 "Lagerung entzündbarer Flüssigkeiten in Sicherheitsschränken" Folgendes zur Lüftung nachzulesen:"A.1.3 Lüftung von SicherheitsschränkenA.1.3.1 Sicherheitsschränke mit technischer Lüftung(1) Die technische Lüftung von Sicherheitsschränken verhindert im Normalbetrieb das Auftreten einer gefährlichen ...
Stand: 29.04.2025
Dialog: 43768
kann auch zusätzlich die Technische Regel für brennbare Flüssigkeiten TRbF 40 „Tankstellen“ genutzt werden (die TRbF 40 finden Sie über gängige Suchmaschinen). Darüber hinaus sind insbesondere ebenfalls wasserrechtliche Anforderungen (VAwS) bei der Aufstellung zu berücksichtigen. ...
Stand: 23.02.2017
Dialog: 28641
sowie brennbare Metalle sind sie ungeeignet. Auch benötigen Schaumlöscher in jedem Fall einen frostfreien Bereitstellungsraum. Wir gehen davon aus, dass es sich bei den Kompressoren um Druckluftkompressoren handelt und eine frostfreie Bereitstellung des Schaumlöschers gewährleistet ist. Gegen die Vorhaltung eines Schaumlöschers bestehen aus unserer Sicht keine grundsätzlichen Bedenken. Allerdings sollte ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 8672