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Wo und mit welchen anderen Stoffklassen zusammen dürfen 350 kg Wasserstoffperoxid (30 %ig) gelagert werden?

KomNet Dialog 42466

Stand: 05.10.2018

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Lagerung von Gefahrstoffen

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Frage:

Hallo, wo und mit welchen anderen Stoffklassen zusammen dürfen 350 kg Wasserstoffperoxid (30 %ig) gelagert werden?

Antwort:

In Fragen der Zusammenlagerung sind zunächst die Angaben des Sicherheitsdatenblattes des angefragten Gefahrstoffes zu Rate zu ziehen. Dort sollten Sie in Abschnitt 7 Schutzmaßnahmen bzw. Anforderungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten, sprich zur Zusammenlagerung mit anderen Stoffen, finden. Idealerweise ist auf dem Sicherheitsdatenblatt die Lagerklasse benannt, ansonsten muss die Zuordnung der Lagerklasse aus den Angaben des Sicherheitsdatenblattes und aus gefahrstoff- bzw. gefahrgutrechtlichen Kennzeichnungen ermittelt werden.

 

Ist nun beispielsweise „30 %-iges Wasserstoffperoxid“ laut Sicherheitsdatenblatt des Herstellers in die Lagerklasse 5.1B (Oxidierende Gefahrstoffe) nach TRGS 510 eingestuft oder diese Lagerklasse ermittelt, darf dieser Stoff „30 % -iges Wasserstoffperoxid“ nur mit Stoffen bestimmter Lagerklassen laut Zusammenlagerungstabelle der TRGS 510 zusammen gelagert werden.

Technische Regel für Gefahrstoffe „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“:

( https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRGS/TRGS-510.html )

 

Eine Bestimmung zulässiger Lagerorte kann nicht pauschal vorgenommen werden, die Bandbreite reicht von Gebäuden, Bereichen oder Räumen in Gebäuden, Bereichen im Freien, Containern bis zu  Schränken. Zusammenlagerung liegt vor, wenn sich verschiedene Stoffe in einem Lagerabschnitt, einem Container, Sicherheitsschrank oder Auffangraum befinden. Die Lagerung hat letztlich in Übereinstimmung mit der der TRGS 510 zu erfolgen.

 

Bei der Suche nach konkrete Angaben können sie unter ( https://www.gischem.de/suche/index.htm ) nachsehen, dort liegen für „8% bis unter 35 %-iges Wasserstoffperoxid“ weitere Informationen vor:

( https://www.gischem.de/download/01_0-007722-84-1-002200_1_1_931.PDF ).