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Müssen in abwassertechnischen Anlagen auch dann ex-geschützte Lampen und Werkzeuge eingesetzt werden, wenn vorher eine ex-freie Atmosphäre gemessen wurde?

KomNet Dialog 22222

Stand: 05.11.2014

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Explosionsschutz, Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen > Sicherheitstechnische Anforderungen, Sicherheitseinrichtungen

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Frage:

Der Einsatz in abwassertechnischen Anlagen verlangt als Schutzmaßnahmen u. a. ex-geschützte Technik (Lampen, Werkzeuge usw.) Wenn das Bauwerk, Kanal usw. eine saubere Atmosphäre (nach Messung mit Gaswarngerät) aufweist, muss man trotzdem ex-geschützte Lampen und Werkzeuge benutzen? Vorausgesetzt, das Gaswarngerät ist ständig vor Ort und betriebsbereit.

Antwort:

In abwassertechnischen Anlagen können Explosionen nicht ausgeschlossen werden. Durch die Einleitung brennbarer Flüssigkeiten in die Kanalisation (z. B. Gefahrgutunfall) oder auch die Bildung und Freisetzung von Faulgasen ist die Bildung explosionsfähiger Atmosphäre nicht ausgeschlossen. Wenn es sich hierbei auch um seltene Ereignisse handelt, so stellen sie aufgrund der meist großen Schäden allerdings ein hohes, kaum zu kalkulierendes Risiko dar.

Daher kann zur Fragestellung nur auf die Durchführung der erforderlichen Gefährdungsbeurteilung und die hierbei ermittelten Parameter verwiesen werden, da von hier keine pauschale Aussage getroffen werden kann, wie schnell sich ggfs. eine explosionsfähige Atmosphäre entwickeln bzw. den jeweiligen Arbeitsplatz erreichen kann.

Unter Arbeitsschutzgesichtspunkten sollte auf den Einsatz explosionsgeschützter Arbeitsmittel in abwassertechnischen Anlagen nicht verzichtet werden.