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Welche Vorgaben müssen bei der oberirdischen Aufstellung einer Dieselselbstbetankungsanlage mit einem Fassungsvermögen von 950 Litern beachtet werden?

KomNet Dialog 28641

Stand: 23.02.2017

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Füllanlagen, Tankstellen

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Frage:

Welche Vorgaben müssen bei der oberirdischen Aufstellung einer Dieselselbstbetankungsanlage mit einem Fassungsvermögen von 950 Litern beachtet werden? (Anzeigepflicht; Genehmigung; Prüfungen; Aufstellungsort)

Antwort:

Aus dem Bereich des Arbeitsschutzes ist für die alleinige Aufstellung der Dieseltankanlage weder eine Genehmigung noch eine Anzeige erforderlich. Hinsichtlich der Prüfungen wird die Tankanlage als Arbeitsmittel eingestuft und die erforderlichen Prüfungen sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) durch den Arbeitgeber auf Grundlage der Herstellerangaben festzulegen.

Die notwendige Ausrüstung und Ausstattung von Tankstellen ist in der Technische Regel für Betriebssicherheit/Gefahrstoffe TRBS 3151/ TRGS 751 „Vermeidung von Brand-, Explosions- und Druckgefährdungen an Tankstellen und Füllanlagen zur Befüllung von Landfahrzeugen“ beschrieben. Diese wird zur Zeit überarbeitet und an die neue BetrSichV angepasst.
Als Erkenntnisquelle kann auch zusätzlich die Technische Regel für brennbare Flüssigkeiten TRbF 40 „Tankstellen“ genutzt werden (die TRbF 40 finden Sie über gängige Suchmaschinen).
Darüber hinaus sind insbesondere ebenfalls wasserrechtliche Anforderungen (VAwS) bei der Aufstellung zu berücksichtigen.