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KomNet-Wissensdatenbank

Spricht aus Ihrer Sicht etwas gegen die Vorhaltung eines zusätzlichen Schaumlöschers im Kompressorraum?

KomNet Dialog 8672

Stand: 12.08.2015

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Brandschutz > Feuerlöscher, Feuerlöschanlagen

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Frage:

Zur Zeit wird in einem Kompressorraum mit drei Kompressoren ein Pulverlöscher vorgehalten. Um bei einem möglichen Schadenfeuer das Ausmaß des Schadens zu reduzieren, soll noch ein Schaumlöscher vorgehalten werden. Spricht aus Ihrer Sicht etwas gegen die Vorhaltung eines Schuamlöschers im Kompressorraum?

Antwort:

Die grundsätzlichen an die Bereitstellung von Feuerlöschern zu stellenden Anforderungen, sind in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A 2.2 - Maßnahmen gegen Brände  beschrieben.  Feuerlöscher müssen u.a. für ihren Einsatzzweck geeignet sein.

Schaumlöscher eignen sich für feste, glutbildende sowie flüssige oder flüssig werdende Stoffe. Für gasförmige Stoffe, auch unter Druck sowie brennbare Metalle sind sie ungeeignet. Auch benötigen Schaumlöscher in jedem Fall einen frostfreien Bereitstellungsraum.

Wir gehen davon aus, dass es sich bei den Kompressoren um Druckluftkompressoren handelt und eine  frostfreie Bereitstellung des Schaumlöschers gewährleistet ist.

Gegen die Vorhaltung eines Schaumlöschers bestehen aus unserer Sicht keine grundsätzlichen Bedenken. Allerdings sollte geklärt werden, ob es wirklich zweckmäßig ist, zwei unterschiedliche Feuerlöschertypen vorzuhalten, da im Schadensfall die mit der Brandbekämpfung Beschäftigten auf unterschiedliche Handhabungen und Wirkungsweisen einstellen müssen. Darauf ist im Rahmen der Brandschutzunterweisung und -übung einzugehen.