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Lagerbehälter, die Gase der Klasse 2 Gruppe A, O oder F, Stoffe der Verpackungsgruppe II oder III der Klasse 3 oder 9 oder Pestizide der Verpackungsgruppe II oder III der Klasse 6.1 enthalten haben, unter den folgenden Bedingungen: – alle Öffnungen mit Ausnahme der Druckentlastungseinrichtungen (sofern angebracht) sind luftdicht verschlossen; – es wurden Maßnahmen getroffen, um unter normalen ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 7234
1. Ist das Arbeiten unterhalb der Freigrenze anzeigepflichtig, auch wenn es nicht genehmigungspflichtig ist? Entweder ist der Umgang mit radioaktiven Stoffen nach § 12 Abs. 1 Nr. 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) genehmigungspflichtig oder der Umgang ist nach § 5 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) genehmigungsfrei. Das Strahlenschutzrecht kennt in diesem Sinne keine Anzeigepflicht ...
Stand: 19.03.2020
Dialog: 7832
Wie Ihrer Anfrage zu entnehmen ist, werden in einem Lager giftige Stoffe umgeschlagen und kommissioniert. Aufgrund der geschilderten Situation können Gefährdungen durch giftige Stoffe nicht ausgeschlossen werden. Hierbei spielt es keine Rolle, ob die giftigen Stoffe in transportrechtlich zugelassenen Verpackungen umgeschlagen und kommissioniert werden oder nicht. Zum Beispiel können Gebinde ...
Stand: 13.05.2024
Dialog: 7363
In Unterabsatz 2.2.62.1.5.9 ADR heißt es hierzu:"Mit Ausnahme vona) medizinischem Abfall (UN 3291),b) medizinischen Instrumenten oder Geräten, die mit ansteckungsgefährlichen Stoffen der Kategorie A (UN 2814 oder UN 2900) kontaminiert sind oder solche Stoffe enthalten, undc) medizinischen Instrumenten oder Geräten, die mit gefährlichen Gütern, welche unter die Begriffsbestimmung einer anderen ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 20758
, wenn die Zubereitung nicht kennzeichnungspflichtig ist. - vom Lieferanten müssen keine Stoffsicherheitsberichte für die einzelnen Stoffe erstellt werden. - der nachgeschaltete Anwender verwendet den Stoff oder die Zubereitung in einer Gesamtmenge unter einer Tonne pro Jahr. - der nachgeschaltete Anwender wendet ein Expositionsszenario an, das mindestens den Merkmalen des vom Vorlieferanten ...
Stand: 05.07.2016
Dialog: 4828
Gemäß Art. 31 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-VO) stellt der Lieferant eines Stoffes oder Gemisches dem Abnehmer des Stoffes oder des Gemisches ein Sicherheitsdatenblatt nach Anhang II der REACH-VO zur Verfügung, wenn der Stoff oder das Gemisch die Kriterien für die Einstufung als gefährlich gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-VO) erfüllt.Der Lieferant ...
Stand: 06.12.2023
Dialog: 43861
Gemäß § 6 Abs. 3 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) hat der Arbeitgeber Stoffe und Gemische, die nicht von einem Lieferanten eingestuft und gekennzeichnet worden sind, beispielsweise innerbetrieblich hergestellte Stoffe oder Gemische, selbst einzustufen. Zumindest aber hat er die von den Stoffen oder Gemischen ausgehenden Gefährdungen der Beschäftigten zu ermitteln. Bei der Herstellung neuer ...
Stand: 28.07.2020
Dialog: 43232
). Über die bisher existierenden berufsgenossenschaftlichen Vorschriften zur Minimierung der KSS-Gesamtkonzentrationen in der Atemluft von Beschäftigten (vgl. z. B. http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/rep0615.pdf ) hinaus wird es in naher Zukunft im gesetzlichen Regelwerk die neue TRGS 561 "Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen" für Nickel, entsprechende Hinweise geben ...
Stand: 04.09.2017
Dialog: 30186
einschließlich deren Zusatzstoffe, Kosmetika und Genussmitteln aufbewahrt oder gelagert werden (§ 8 Absatz 5 GefStoffV). Insbesondere bei1. akut toxischen Gefahrstoffen, Kat. 1, 2 und 3, H300, H301, H310, H311, H330, H331,2. krebserzeugenden Gefahrstoffen, Kat. 1A und 1B, H350, H350i,3. keimzellmutagenen Gefahrstoffen, Kat. 1A und 1B, H340 und4. reproduktionstoxischen Gefahrstoffen, Kat. 1A und 1B, H360, H360F ...
Stand: 24.03.2023
Dialog: 43778
Ja, dieser ist anzugeben.Im Anhang 2 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) "Leitfaden für die Erstellung des Sicherheitsdatenblatts" ist zu Nummer 9 folgendes nachzulesen:Anzugeben sind sämtliche relevanten Informationen über den Stoff oder die Zubereitung, insbesondere die unter Nummer 9.2 genannten, damit geeignete Schutzmaßnahmen ergriffen werden können. Ist eine Registrierung ...
Stand: 15.08.2019
Dialog: 42809
Im Anwendungsbereich der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) ist in § 1 folgendes nachzulesen:"Diese Verordnung gilt für das Inverkehrbringen bestimmter gefährlicher Stoffe und Gemische sowie bestimmter Erzeugnisse, die diese freisetzen können oder enthalten, nach dem Chemikaliengesetz. Sie regelt zum Schutz des Menschen und der Umwelt vor stoffbedingten Schädigungen1.Verbote ...
Stand: 16.02.2021
Dialog: 43354
Gemäß Art. 31 Abs. 1 i.V.m. Anhang II Nr. 3.2 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-VO) sind in einem Sicherheitsdatenblatt unter dem Abschnitt 3.2 "Gemische" der Produktidentifikator, die Konzentration bzw. die Konzentrationsbereiche sowie die Einstufungen zumindest für alle unter Anhang II Nr. 3.2.1 bzw. Nr. 3.2.2 der REACH-VO genannten Stoffe anzugeben.Der Produktidentifikator ...
Stand: 29.04.2025
Dialog: 44113
Nein, es gibt in diesem Fall keine Möglichkeit, eine alternative chemische Bezeichnung für den genannten Stoff zu beantragen. Dies geht ausschließlich unter den in Artikel 24 der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP-VO) genannten Bedingungen. Aufgrund der Einstufung des beschriebenen Stoffes als reizend, potentiell karzinogen und (sehr) giftig ist eine Ausnahme nicht möglich. ...
Stand: 31.03.2016
Dialog: 19332
es sich bei einem Erdgastank um eine Verpackung nach CLP- Verordnung. Anforderungen an die Kennzeichnung gelten für alle in Verkehr gebrachten Stoffe und Gemische, unabhängig von der Verpackung. In Anhang VI Tabelle 3.1 CLP-Verordnung befindet sich die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung für bestimmte gefährliche Stoffe. Das in der "Verpackung" Erdgasbehälter enthaltene Erdgas wird wahrscheinlich über Index-Nr. 601 ...
Stand: 03.05.2016
Dialog: 13554
Unter REACH-Aspekten stellt der hier skizzierte Umgang mit den Erzeugnissen lediglich einen Gebrauch unter nachgeschalteten Anwendern dar.1. Annahme: die Erzeugnisse als solche enthalten keine Stoffe, die zur Freisetzung bestimmt sind (Art. 7 Abs. 1 REACH-Verordnung), und sie enthalten auch keine „SVHC-Stoffe“ (Art. 7 Abs. 2). Insofern entfallen etwaige Registrierungs- oder Mitteilungspflichten ...
Stand: 05.04.2018
Dialog: 42202
Nach der REACH-Verordnung vom 18. Dezember 2006 müssen alle in der EU hergestellten oder importierten Stoffe registriert werden, unabhängig davon, ob sie als gefährlich eingestuft sind oder nicht. Es gibt Ausnahmen in den Anhängen IV oder V oder Ausnahmeregelungen in Artikel 2. Um genauere Angaben zu evtl. Ausnahmetatbeständen zu bestimmten Stoffen machen zu können, ist die genaue Stoffidentität ...
Stand: 20.07.2016
Dialog: 4824
die Registrierung von Stoffen, nicht von Zubereitungen (in diesem Fall Compounds). Als Hersteller/Importeur einer Zubereitung sind Sie für die Registrierung der (Inhalts-)stoffe der von Ihnen hergestellten/importierten Zubereitungen verantwortlich, wenn der jeweilige Stoff die Mengenschwelle von 1 t/a(Dreijahresdurchschnitt, vgl.: Artikel 3 (30) der REACH-Verordnung 1907/2006) überschreitet. Polymere sind (noch ...
Stand: 24.06.2016
Dialog: 4866
Der Umgang mit Gefahrstoffen unterliegt den Bestimmungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Generell gilt, dass der Arbeitgeber eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen erst aufnehmen lassen darf, nachdem eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen wurde und die erforderlichen Schutzmaßnahmen getroffen wurden (§ 7 "Grundpflichten" Absatz 1 der GefStoffV). Zudem muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass den ...
Stand: 18.09.2020
Dialog: 9848
In der TRGS 201 "Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" ist unter dem Punkt 4.5.3 zu der Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen in Rohrleitungen folgendes nachzulesen:"(1) Nicht erdverlegte Rohrleitungen, in denen gefährliche Stoffe und Gemische von einer Anlage zu einer anderen, oder auf einem Werksgelände von einem Betriebsgebäude zu einem anderen befördert ...
Stand: 28.03.2019
Dialog: 42646
Für gefährliche Güter der UN Nummern 2814 und 2900 ist ein Beförderungspapier generell immer erforderlich. Siehe hierzu auch die SV 318 im Abschnitt 3.3.1 des ADR."SV 318: Für Zwecke der Dokumentation ist die offizielle Benennung für die Beförderung durch die technische Benennung zu ergänzen (siehe Unterabschnitt 3.1.2.8). Wenn die zu befördernden ansteckungsgefährlichen Stoffe nicht bekannt ...
Stand: 07.05.2019
Dialog: 18824