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Ist ein Umschlaglager eines Logistikunternehmens, in dem auch giftige Gefahrstoffe umgeschlagen und kommissioniert werden, giftstoffgefährdet im Sinne der ASR A2.3?

KomNet Dialog 7363

Stand: 06.09.2018

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplatz- und Arbeitsstättenbeschaffenheit > Verlauf, Abmessung und Anzahl von Fluchtwegen

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Frage:

Frage zu Fluchtweglänge Ist ein Umschlaglager eines Logistikunternehmens, in dem auch Gefahrstoffe, darunter giftige Stoffe, in transportrechtlich zugelassenen Verpackungen umgeschlagen und kommissioniert werden, giftstoffgefährdet im Sinne der ASR A2.3?

Antwort:

Wie Ihrer Anfrage zu entnehmen ist, werden in einem Lager giftige Stoffe umgeschlagen und kommissioniert. Aufgrund der geschilderten Situation können Gefährdungen durch giftige Stoffe nicht ausgeschlossen werden. Hierbei spielt es keine Rolle, ob die giftigen Stoffe in transportrechtlich zugelassenen Verpackungen umgeschlagen und kommissioniert werden oder nicht. Zum Beispiel können Gebinde von einer Palette fallen oder durch Anfahren eines Gabelstaplers beschädigt werden. Es handelt sich somit gemäß ASR A2.3 "Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan" um einen giftstoffgefährdeten Raum.