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Was kann ich tun, wenn kein Lieferant die von mir benötigte Chemikalie für meinen Anwendungszweck registriert hat?

KomNet Dialog 4828

Stand: 05.07.2016

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Sichere Chemikalien > Zulassungs- und Beschränkungsverfahren

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Frage:

Was kann ich tun, wenn kein Lieferant die von mir benötigte Chemikalie für meinen Anwendungszweck registriert hat?

Antwort:

Wenn die Chemikalie für andere Verwendungsbereiche registriert wurde, besteht die Möglichkeit den Lieferanten (Hersteller, Importeur, nachgestellter Anwender oder Händler), schriftlich eine Verwendung mitzuteilen, damit diese zur identifizierten Verwendung wird. Falls Sie das nicht wünschen, oder der Lieferant nicht bereit ist, die Verwendung aufzunehmen, müssen Sie prüfen, ob Sie eine eigene Stoffsicherheitsbeurteilung durchführen müssen. Artikel 37 Absatz 4 der REACH–Verordnung regelt, wann eine Stoffsicherheitsbeurteilung für nachgeschaltete Anwender erforderlich ist. Dies ist nicht immer der Fall.
Der Stoffsicherheitsbericht braucht in folgenden Fällen nicht erstellt zu werden:
- die Übermittlung eines Sicherheitsdatenblattes für die Zubereitung ist nicht vorgeschrieben.
Dies ist der Fall, wenn die Zubereitung nicht kennzeichnungspflichtig ist. 
- vom Lieferanten müssen keine Stoffsicherheitsberichte für die einzelnen Stoffe erstellt werden. 
- der nachgeschaltete Anwender verwendet den Stoff oder die Zubereitung in einer Gesamtmenge unter einer Tonne pro Jahr. 
- der nachgeschaltete Anwender wendet ein Expositionsszenario an, das mindestens den Merkmalen des vom Vorlieferanten im Sicherheitsdatenblatt mitgelieferten Expositionsszenarios entspricht. 
- Die Konzentration liegt unter den entsprechenden Grenzwerten des Artikel 14 Absatz 2 (Grenzwerte der Einstufungen und Kennzeichnung für Stoffe bzw. Zubereitungen). 
- Der Stoff wird für die produkt- und verfahrenstechnische Forschung verwendet.
Falls die Chemikalie nicht registriert oder vorregistriert ist, wird sie in der EU nicht über eine 1 t/a hergestellt bzw. vermarktet. Sie müssten diese dann aus dem nicht zur EU gehörenden Ausland importieren und bei einer Menge größer 1 t/a selbst registrieren.