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Gibt es Grenzwerte für Nickel in Kühlschmierstoffen bzw. in wässrigen Lösungen?

KomNet Dialog 30186

Stand: 04.09.2017

Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Zulässige Belastungen > Grenzwerte

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Frage:

Gibt es Grenzwerte für Nickel in Kühlschmierstoffen bzw. in wässrigen Lösungen?

Antwort:

Ein solcher Nickel-Grenzwert für wassermischbare Kühlschmierstoffe (KSS) ist hier nicht bekannt, weder auf gesetzlicher Grundlage noch im Rahmen einer Technischen Regel. KSS sind komplexe Gemische unterschiedlichster Zusammensetzung. Allerdings enthalten sie von Haus aus keine ionischen Nickelzusätze. Diese sind vielmehr Verschmutzungseinträge, wenn nickelhaltige Legierungen damit bearbeitet werden. Die Höhe des Eintrags ist abhängig vom bearbeiteten Material, dem Verfahren und dem verwendeten KSS selbst. Darüber hinaus gehen von gebrauchten wässrigen KSS eine Reihe weiterer Gefahren aus. (z. B. Verkeimung) Nickel als Einzelparameter ist hier nur ein kleiner Teil in Bezug auf eine Gefährdungsbeurteilung im Ganzen.

Wir empfehlen daher, zuvorderst die Anwendungs- und Pflegehinweise der Hersteller der verwendeten Produkte zu befolgen und einen Austausch entsprechend dieser Vorgaben durchzuführen, um eine kritische Anreicherung von Gefahr- und Biostoffen im Substrat zu vermeiden. Dies umfasst natürlich auch die Beachtung der Vorgaben zur persönlichen Schutzausrüstung der Beschäftigten (Hautschutz). Eine Übersicht der Vorschriften und Empfehlungen der gesetzlichen Unfallversicherungsträger zu KSS liefert http://www.dguv.de/ifa/praxishilfen/kuehlschmierstoffe/regelwerk-fuer-taetigkeiten-mit-kuehlschmierstoffen-(kss)/recht-der-unfallversicherungstraeger/index.jsp#Anker1

Im Gegensatz zur Konzentration im KSS selbst ist eigentlich die relevante Arbeitsschutzgröße die durch Aerosole in die Umgebungsluft freigesetzte Menge an KSS insgesamt und auch darin enthaltener Nickelverbindungen (inhalative Exposition). Über die bisher existierenden berufsgenossenschaftlichen Vorschriften zur Minimierung der KSS-Gesamtkonzentrationen in der Atemluft von Beschäftigten (vgl. z. B. http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/rep0615.pdf ) hinaus wird es in naher Zukunft im gesetzlichen Regelwerk die neue TRGS 561 "Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen" für Nickel, entsprechende Hinweise geben, einschließlich eines konkreten Beurteilungswertes für die Höchstkonzentration von Nickel und Nickelverbindungen in Höhe von 6,0 µg/m3 in der alveolengängigen Fraktion. Die TRGS 561 ist bereits vom AGS beschlossen, aber noch nicht im Ministerialanzeiger veröffentlicht. Deshalb kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur auf die Entwurfsfassung verlinkt werden.

Diesen Beurteilungswert für Nickel in Bezug auf die Arbeitsplatzluft halten wir bei einer Gefährdungsbeurteilung nach dem Stand von Technik und Wissen für wesentlich geeigneter zur Beurteilung von Expositionen als einen Grenzwert für den KSS selbst.