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Gemäß § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel (hier: der Anlegeleiter) zu ermitteln.Zur Nutzung von Leitern wird im Anhang 1, Nummer 3.1.4 ausgeführt:"Die Verwendung von Leitern als hoch gelegene Arbeitsplätze und von Zugangs ...
Stand: 11.03.2021
Dialog: 18865
, muss er im Rahmen der von ihm durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung ermitteln, ob nicht ein anderes Arbeitsmittel für diese Tätigkeit geeigneter und sicherer ist. Können als Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung Leitern benutzt werden, ergeben sich für den Arbeitgeber weitergehende Pflichten. Er darf nur Leitern zur Verfügung stellen oder selbst benutzen, die nach ihrer Bauart für die jeweils ...
Stand: 27.05.2020
Dialog: 42507
überwachungsbedürftiger Arbeitsmittel ist sicherheitsrelevant für den Explosionsschutz und damit der Vermeidung von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung.Der Betrieb von Arbeitsmitteln, die Mängel aufweisen ist nach § 5 Abs. (2) BetrSichV unzulässig. Eine nicht durchgeführte vollumfängliche Prüfung vor der Inbetriebnahme bzw. nach prüfpflichtigen Änderungen ist ein Mangel, der dem Betreiber den Betrieb ...
Stand: 04.04.2018
Dialog: 42219
Ein Kran, der von Beschäftigten bei der Arbeit genutzt wird, ist ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Nach § 6 (1) hat der Arbeitgeber darauf zu achten, dass die Beschäftigten in der Lage sind, die Arbeitsmittel zu verwenden ohne sich oder andere Personen zu gefährden. In § 29 der DGUV Vorschrift 52 "Krane", wird diese Forderung konkretisiert:Der Unternehmer ...
Stand: 10.02.2025
Dialog: 24201
. Diesen Erläuterungen ist zu entnehmen, dass ein Behälter, der mit Kranösen für Hebevorgänge ausgestattet ist und für Transport und Lagerung von Gütern genutzt wird, kein Lastaufnahmemittel im Sinne der Maschinenrichtlinie ist. Eine Zuordnung der in der Frage genannten Stapelrungen können wir nicht vornehmen, da uns keine näheren Informationen über diese Arbeitsmittel vorliegen. Die erforderliche ...
Stand: 17.03.2021
Dialog: 13458
Schienenfahrzeuge können grundsätzlich den Arbeitsmitteln im Sinne von § 2 Abs. 1 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zugeordnet werden. Im Anhang 1 der BetrSichV sind Mindestvorschriften für mobile selbstfahrende oder nicht selbstfahrende Arbeitsmittel ausdrücklich aufgeführt. Mit der Folge, dass, sofern Schienenfahrzeuge vom Arbeitgeber den Arbeitnehmern zur Benutzung zur Verfügung ...
Stand: 04.05.2017
Dialog: 1969
. [...]Bei der Gefährdungsbeurteilung ist insbesondere Folgendes zu berücksichtigen:1. die Gebrauchstauglichkeit von Arbeitsmitteln einschließlich der ergonomischen, alters- und alternsgerechten Gestaltung,2. die sicherheitsrelevanten einschließlich der ergonomischen Zusammenhänge zwischen Arbeitsplatz, Arbeitsmittel, Arbeitsverfahren, Arbeitsorganisation, Arbeitsablauf, Arbeitszeit und Arbeitsaufgabe,3 ...
Stand: 11.01.2024
Dialog: 29329
Der Arbeitgeber hat im Rahmen der von ihm durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG i. V. m. § 3 der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV für die in seinem Unternehmen eingesetzten Arbeitsmittel nach § 3 (6) BetrSichV insbesondere Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermitteln. Hierbei sind die Fristen für die wiederkehrenden Prüfungen so ...
Stand: 26.07.2019
Dialog: 42781
Gemäß §6 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) "Grundlegende Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln" hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass die Arbeitsmittel sicher betrieben werden. Weiter hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass vorhandene Schutzeinrichtungen verwendet werden, dass erforderliche Schutz- und Sicherheitseinrichtungen funktionsfähig sind und bei Verwendung ...
Stand: 02.12.2019
Dialog: 42949
Gemäß § 4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 4 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit den Beschäftigten nur Arbeitsmittel bereitgestellt werden, die für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet sind und bei deren bestimmungsgemäßer Benutzung Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet sind. Im Rahmen ...
Stand: 08.01.2024
Dialog: 21367
" und die DGUV Information 214-059 "Ausbildung für Arbeiten mit der Motorsäge und die Durchführung von Baumarbeiten" weisen wir hin.Wir raten dringend davon ab, Beschäftigte, die nicht für Waldarbeiten ausgebildet und nicht im Baumfällen erfahren sind, mit diesen Arbeiten zu beauftragen. In der Regel stehen für diese gelegentlichen Arbeiten auch nicht die nötigen Arbeitsmittel und Schutzausrüstungen ...
Stand: 02.08.2024
Dialog: 2747
Rechtsgrundlage für das Erstellen der Gefährdungsbeurteilung ist das Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- und sind die dazu erlassenen Rechtsverordnungen, wie z.B. die Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV-. Danach hat der Arbeitgeber mögliche Gefährdungen und die notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel zu ermitteln.Entsprechend § 6 ArbSchG muss ...
Stand: 12.03.2021
Dialog: 14594
vor Lärm und Vibrationen zu berücksichtigen.Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regelt die Belange, die mit dem Motorenprüfstand als Arbeitsmittel in Zusammenhang stehen, z.B.:die Bereitstellung geeigneter Arbeitsmittel (Prüfstand) entsprechend EG-Richtlinien (z. B. Maschinenrichtlinie 2006/42/EG)Ordnungsgemäßer (bestimmungsgemäßer) Betrieb bzw. Benutzung durch BeschäftigtePrüfungen ...
Stand: 25.11.2020
Dialog: 3248
Fahrzeuge, die vom Arbeitgeber bereitgestellt und von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt werden, sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Davon ausgenommen sind Privatfahrzeuge und dienstlich anerkannte Fahrzeuge. Diese gelten als nicht vom Arbeitgeber bereitgestellt und sie gehören damit nicht zu den Arbeitsmitteln im Sinne der BetrSichV.Die in der Frage ...
Stand: 31.10.2020
Dialog: 14770
Betriebsmittel bzw. Arbeitsmittel müssen für den Einsatz in explosionsfähiger Atmosphäre generell geeignet sein. Das gilt unabhängig davon, ob es sich um elektrische oder nicht elektrische Betriebsmittel handelt. Entsprechend resultiert hieraus die zwingende Konformitätserklärung des Herstellers im Sinne der Richtlinie 94/9/EG mit der jeweils erforderlichen CE-Kennzeichnung und ggf ...
Stand: 22.02.2015
Dialog: 23173
Ein Teleskoplader, der Beschäftigten bei der Arbeit überlassen wird, ist ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Grundsätzlich muss der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel ermitteln (§ 3 BetrSichV)."Ist die Verwendung von Arbeitsmitteln mit besonderen Gefährdungen ...
Stand: 15.11.2018
Dialog: 23422
sowie über die Qualifikation der Prüfer zu entscheiden.Der neue Anhang 3 soll nunmehr für Arbeitsmittel gelten, die als besonders prüfpflichtig identifiziert wurden, ohne jedoch überwachungsbedürftige Anlagen im Sinne von § 2 Nummer 30 ProdSG zu sein. Bei diesen Arbeitsmitteln werden Art, Umfang und Fristen sowie die Qualifikation des Prüfers durch den Verordnungsgeber vorgegeben. In den Anhang 3 könnten insbesondere solche ...
Stand: 05.01.2021
Dialog: 27799
Elektrische Betriebsmittel, die Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV sind, unterliegen sowohl den Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung und dem dazu erlassenen technischen Regelwerk - TRBS (z.B. der TRBS 1201"Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen") wie auch den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, hier der DGUV Vorschrift 3 ...
Stand: 30.12.2016
Dialog: 16632
Werden Privatgeräte als Arbeitsmittel verwendet, fallen sie in den Anwendungsbereich der Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV -. Somit gilt formal neben den von Ihnen angesprochenen Paragraphen der BetrSichV u.a. auch § 5 (4): "Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Beschäftigte nur die Arbeitsmittel verwenden, die er ihnen zur Verfügung gestellt hat oder deren Verwendung er ihnen ...
Stand: 07.01.2017
Dialog: 28166
Schlauchleitungen werden weder in der alten noch in der neuen Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV- explizit angesprochen. Bei Schlauchleitungen handelt es sich um Leitungen, die gemäß Artikel 2 Nr. 3 der RICHTLINIE 2014/68/EU unter dem Oberbegriff "Rohrleitungen" zur Durchleitung von Fluiden einzustufen sind. Sie können Arbeitsmittel und/oder auch Teil einer überwachungsbedürftigen Anlage ...
Stand: 24.07.2015
Dialog: 24377