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Auf Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, sind ein oder mehrere geeignete Koordinatoren zu bestellen, sofern der Bauherr diese Aufgabe nicht selbst wahr nimmt. Die Aufgaben des Koordinators sind in den Absätzen 2 und 3 des § 3 der Baustellenverordnung (BaustellV) genannt und in der RAB 30 konkretisiert. Der Bauherr wird durch die Beauftragung geeigneter ...
Stand: 24.04.2019
Dialog: 42683
durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt unterstützt. Als Arbeitgeber/Unternehmer unterliegt er zudem der Einhaltung der Vorschriften seiner Berufsgenossenschaft. Hierbei hat er neben der DGUV Vorschrift 1 (bisher: BGV A1) "Grundsätze der Prävention" insbesondere auch die DGUV Vorschrift 38 (bisher: BGV C 22)"Bauarbeiten", die DGUV Regel 112-201 (bisher: BGR 201) " Benutzung von persönlichen ...
Stand: 19.01.2015
Dialog: 18511
Nach § 12 DGUV Vorschrift 1 (bisher: BGV A1) "Grundsätze der Prävention" hat der Unternehmer den Versicherten die für sein Unternehmen geltenden Unfallverhütungsvorschriften an geeigneter Stelle zugänglich zu machen. Die DGUV Regel 100-001 (bisher: BGR A 1) führt unter dem Punkt 2.11 erläuternd aus: Jeder Versicherte, auch ein ehrenamtlich Tätiger, muss sich über sicherheitsgerechtes Verhalten ...
Stand: 20.02.2015
Dialog: 16233
der Tätigkeiten insbesondere sich gegenseitig und ihre Beschäftigten über die mit den Arbeiten verbundenen Gefahren für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu unterrichten.Natürlich spielt auf einer Baustelle die Baustellenverordnung (BaustellV) eine Rolle. Hier wird in § 3 der Bauherr verpflichtet, für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrere Arbeitgeber tätig werden, einen oder mehrere Koordinatoren ...
Stand: 29.05.2019
Dialog: 11751
Beide Funktionen schließen sich de facto und auch formalrechtlich nicht gegenseitig aus. Es ist aber zu bedenken, dass der Koordinator nach der BaustellV vom Bauherrn beauftragt und in dessen Verantwortung tätig wird, die Person die gemäß § 6 DGUV Vorschrift 1, die Arbeiten aufeinander abstimmt handelt jedoch im Auftrag eines oder mehrerer Arbeitgeber. Wirklich sinnvoll ist eine Beauftragung ...
Stand: 29.05.2019
Dialog: 4340
werden, so dass diese Montagearbeiten auch die Arbeitssicherheit dieser Personen beeinflussen. Dieser Umstand muss vom Bauherrn berücksichtigt werden, indem er schon während der Planung und später bei der Ausführung der Bauarbeiten einen geeigneten Koordinator gemäß § 3 Baustellenverordnung (BaustellV) bestellt. Es bietet sich an, dass der Auftragnehmer der Stahlbau-Montagearbeiten eng mit dem vom Bauherrn ...
Stand: 15.11.2018
Dialog: 4998
In den Durchführungsanweisungen zum § 9 der alten BGV A1 "Allgemeine Vorschriften" war folgendes ausgeführt: Nach der Zweckrichtung des Gesetzes und zur Vermeidung von Interessenkollisionen sollen leitende Angestellte, Meister oder andere betriebliche Vorgesetzte nicht zu Sicherheitsbeauftragten bestellt werden. Diese Personen tragen aufgrund ihres Arbeitsvertrages eigenständige Verantwortung ...
Stand: 08.12.2014
Dialog: 6233
In dem jeweiligen Betrieb/Betriebsteil müssen entsprechend der DGUV Vorschrift (bisher: BGV A1) "Grundsätze der Prävention" § 26 i.V.m. DGUV Regel (bisher: BGR A1) Abschnitt 4.8 "Zahl und Ausbildung der Ersthelfer" Ersthelfer mindestens in folgender Zahl zur Verfügung stehen: Bei 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer, bei mehr als 20 anwesenden Versicherten 5 % bzw. 10 ...
Stand: 17.10.2014
Dialog: 14051
der "Koordinierung" eingeführt: (1) Für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, sind ein oder mehrere geeignete Koordinatoren zu bestellen. Der Bauherr oder der von ihm nach § 4 beauftragte Dritte kann die Aufgaben des Koordinators selbst wahrnehmen. (1a) Der Bauherr oder der von ihm beauftragte Dritte wird durch die Beauftragung geeigneter Koordinatoren nicht von seiner ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 18749
Inwieweit ist der SiGeKo (ohne besondere Befugnisse) im Sinne seiner Koordinationsaufgaben verpflichtet, entgegen den Bauherrninteressen und dessen Vorgaben die Arbeitgeber der Beschäftigten über die möglichen Gefahren und Risiken zu informieren? Bei Gefahr in Verzug, wie beispielsweise bei freiwerdenden Asbestfasern oder unmittelbarer Absturzgefahr, ist der Koordinator (mit oder ohne ...
Stand: 24.09.2020
Dialog: 43294
Vorschrift 1 (bisher: BGV A1) "Grundsätze der Prävention" hat der Unternehmer "den Sicherheitsbeauftragten Gelegenheit zu geben, an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen der Berufsgenossenschaft teilzunehmen, soweit dies im Hinblick auf die Betriebsart und die damit für die Versicherten verbundenen Unfall- und Gesundheitsgefahren sowie unter Berücksichtigung betrieblicher Belange erforderlich ist." ...
Stand: 05.12.2014
Dialog: 1979
Für die Einsatzzeiten von Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren - SiGe-Koordinatoren auf Baustellen gibt es derzeit keine Vorgaben. Zur Erfüllung seiner Pflichten schuldet der Koordinator "lediglich" den Erfolg der aus § 3 Baustellenverordnung (BaustellV) hervorgehenden Pflichten. Schwerpunkt dieser Tätigkeit ist die Organisation der Zusammenarbeit der unterschiedlichen Arbeitgeber ...
Stand: 16.09.2024
Dialog: 16019
Ja, der extern beauftragte, geeignete Koordinator kann im Rahmen seines Auftrages die Pflichten des "beauftragten Dritten" nach Baustellenverordnung (BaustellV) wahrnehmen. In der Praxis würde aber zunächst die Beauftragung als „beauftragter Dritter“ nach § 4 der BaustellV durch den Bauherrn erfolgen. Diese Beauftragung sollte schriftlich erfolgen.Ab dem Beauftragungszeitpunkt sind vom „Dritten ...
Stand: 27.05.2019
Dialog: 10924
sich zunächst keine Befugnisse gegenüber den ausführenden Bauunternehmen ableiten. Z. B. hat der Koordinator aus seiner unterstützenden und beratenden Funktion heraus keine Weisungsbefugnisse gegenüber Beschäftigten der bauausführenden Unternehmen.Im Falle von Abweichungen vom SiGe-Plan oder Verstößen gegen Sicherheitsvorschriften hat er zumindest die verantwortlichen Arbeitgeber und den Bauherren hierauf ...
Stand: 12.01.2021
Dialog: 1203
, dass Ihre Subunternehmen dem Auftraggeber rechtzeitig bekannt sind. Weitergehende Auskünfte zur Bestellung von Ersthelfern sollte Ihnen Ihre Berufsgenossenschaft erteilen können (siehe § 26 der DGUV Vorschrift (bisher: BGV A1) - Grundsätze der Prävention). ...
Stand: 17.10.2014
Dialog: 3102
. Bei Tätigkeiten außerhalb von Betrieben und Baustellen kann z.B. auf Mobltelefone oder auf öffentliche Meldeeinrichtungen zurückgegrifen werden." (§ 25 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1 (bisher: BGV A1) i.V.m. der DGUV Regel 100-001 (bisher: BGR A1))Das bedeutet, dass im Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung an entsprechenden Stellen im Betrieb oder in Büros erforderliche Telefonapparate mit Amtsanschluss vorhanden ...
Stand: 05.02.2018
Dialog: 6611
werden (durch den Koordinator selbst). Anschließend können die Aufzeichnungen übermittelt und besprochen werden.Turnusmäßige Rundgänge eines Beschäftigten mit einer Datenbrille und auf Basis der Aufnahmen seine Berichte erstellen?Der Koordinator hat eine Schlüsselfunktion bzw. Schlüsselstellung. Er hat Koordinierungspflichten in der Planungsphase und in der Ausführungsphase, deren Umfang allerdings gesetzlich ...
Stand: 15.04.2025
Dialog: 44100
Grundsätzlich sieht die Baustellenverordnung (BaustellV) keinen gesonderten Qualifikationsnachweis für den Koordinator vor. Er muss "geeignet" sein (BaustellV, §3 (1)).Diese Eignung wird in der RAB 30 (Geeigneter Koordinator) spezifiziert. Auch hier wird kein bestimmter Qualifikationsnachweis gefordert. Die Forderung nach einer Fortbildung, freiwillig oder zwingend, wird nicht gestellt.Weit ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 18803
Ein besonderer Baustellenleiter muss durch die auftraggebende Firma nicht bestellt werden.Sofern der Auftraggeber (also der Bauherr) nicht in der Lage ist, die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach der Baustellenverordnung selbst durchzuführen, muss ein externer Koordinator bestellt werden. Dies ist in dem von Ihnen geschilderten Fall ja auch geschehen.Dem Koordinator ...
Stand: 27.05.2019
Dialog: 4184
Zur Beantwortung der Frage ist die Baustellenverordnung (BaustellV) heranzuziehen. In § 3 Koordinierung heißt es dort:"(1) Für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, hat der nach § 4 Verantwortliche einen oder mehrere geeignete Koordinatoren zu bestellen. Der Bauherr oder der von ihm nach § 4 beauftragte Dritte kann die Aufgaben des Koordinators selbst wahrnehmen ...
Stand: 18.03.2025
Dialog: 17555