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Muss bei einer größeren Baumaßnahme der Betrieb als Bauherr einen fachkundigen Baustellenleiter zur Überwachung der Bautätigkeiten bestellen?

KomNet Dialog 4184

Stand: 27.05.2019

Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Beauftragte / Bestellte > Baustellenkoordinatoren

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Frage:

In einem produzierenden Betrieb wird eine größere Baumaßnahme geplant, ausgeschrieben und später ausgeführt werden. Es wird ein SiGeKo bestellt, weil verschiedene Auftragnehmer tätig werden. Muss der Betrieb als Bauherr einen fachkundigen Baustellenleiter zur Überwachung der Bautätigkeiten bestellen oder reicht das technische Personal (das zumeist produktionstechnische Planungen und Instandhaltungsarbeiten ausführt) des Betriebes, aus. Beim eigenen Personal hat niemand sachkundige bzw. besondere Bauleitererfahrungen.

Antwort:

Ein besonderer Baustellenleiter muss durch die auftraggebende Firma nicht bestellt werden.


Sofern der Auftraggeber (also der Bauherr) nicht in der Lage ist, die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach der Baustellenverordnung selbst durchzuführen, muss ein externer Koordinator bestellt werden. Dies ist in dem von Ihnen geschilderten Fall ja auch geschehen.


Dem Koordinator müssen allerdings vom Auftraggeber alle Informationen zur Verfügung gestellt werden, die dieser braucht, um auch Gefahren durch die Bauarbeiten während des Produktionsbetriebes einschätzen und vermeiden zu können. Dazu empfiehlt es sich, eine geeignete betriebsangehörige Person als Ansprechpartner des Koordinators und der Baufirmen zu benennen. Diese Person muss keine besonderen baufachlichen Kenntnisse besitzen, sondern Kenntnisse über Gefährdungen durch den Produktionsbetrieb zur Verfügung stellen können.


Dieser Ansprechpartner wäre dann auch gleichzeitig die von § 6 DGUV Vorschrift 1 geforderte "Person zur Abstimmung der Zusammenarbeit mehrerer Unternehmen".