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Müssen SiGeKos zwingend Fortbildungen besuchen, um die Qualifikation zu erhalten?

KomNet Dialog 18803

Stand: 31.05.2019

Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Beauftragte / Bestellte > Baustellenkoordinatoren

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Frage:

Müssen Sigeko`s zwingend Fortbildungen besuchen, um die Qualifikation zu erhalten.

Antwort:

Grundsätzlich sieht die Baustellenverordnung (BaustellV) keinen gesonderten Qualifikationsnachweis für den Koordinator vor. Er muss "geeignet" sein (BaustellV, §3 (1)).


Diese Eignung wird in der RAB 30 (Geeigneter Koordinator) spezifiziert. Auch hier wird kein bestimmter Qualifikationsnachweis gefordert. Die Forderung nach einer Fortbildung, freiwillig oder zwingend, wird nicht gestellt.

Weit ausholend kann vielleicht die RAB 31 (Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan) herangezogen werden: Im Punkt 3.2 werden "Inhaltliche Mindestanforderungen" für den SiGePlan beschrieben. Im Absatz "D Maßnahmen" heißt es: "Bei der Auswahl der Maßnahmen sind die geltenden Arbeitsschutzbestimmungen und die Erkenntnisse zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz nach dem Stand der Technik, der Arbeitsmedizin und Hygiene sowie gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen."


Die Einhaltung dieser Forderung ist für den SiGeKo wohl nur dann möglich, wenn er sich permanent fortbildet. Der zwingende Besuch von Fortbildungen läßt sich daraus jedoch nicht ableiten.