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Bei der Verwendung von Arbeitsmitteln sind grundsätzlich die Vorgaben der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV) zu beachten.Im Rahmen der vorgeschriebenen Ermittlung von Gefährdungen sind unter anderem die Herstellerangaben zu berücksichtigen. Nach § 3 Abs. 4 Satz 4 BetrSichV kann der Arbeitgeber ...
Stand: 24.08.2022
Dialog: 43283
In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist festgelegt, dass der Arbeitgeber vor der Verwendung von Arbeitsmitteln die auftretenden Gefährdungen zu beurteilen (Gefährdungsbeurteilung) und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten hat. Eine Aufzugsanlage ist ein Arbeitsmittel im Sinne der BetrSichV (§ 2 Abs. 1 BetrSichV).Somit muss der Arbeitgeber ermitteln und festlegen ...
Stand: 17.05.2024
Dialog: 43951
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gem. § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind vor der Verwendung von Arbeitsmitteln die auftretenden Gefährdungen zu beurteilen und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. Im Rahmen der Verwendung, welche gem. § 2 (1) BetrSichV jegliche Tätigkeit mit den Arbeitsmitteln erfasst - u.a. das Laden bzw. das Entfernen ...
Stand: 03.07.2023
Dialog: 42764
Gemäß § 12 der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - "Unterweisung und besondere Beauftragung von Beschäftigten" hat der Arbeitgeber ausreichende und angemessene Informationen anhand der Gefährdungsbeurteilung in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache zur Verfügung zu stellen, bevor Beschäftigte Arbeitsmittel erstmalig verwenden. Die Verwendung von Arbeitsmitteln ...
Stand: 03.11.2015
Dialog: 25186
Fahrzeuge mit Plane/Spriegel, Curtainsider etc. gelten nach dem Kapitel 1.2 ADR als bedeckte oder gedeckte Fahrzeuge. Sie sind demnach für die Beförderung von Gasen nicht ausreichend belüftet.Grundsätzlich erfolgt nach dem Kapitel 7.5 ADR die Beförderung von erstickenden, brennbaren oder toxischen Gasen u. a. nur unter Anwendung der Sondervorschrift CV 36. Muss in Ausnahmefällen von belüfteten Fah ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 5171
Bei dem bezeichneten Schäkel handelt es sich um ein Arbeitsmittel nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), welches vom Arbeitgeber zur Verwendung bereitgestellt wird. Gemäß § 14 BetrSichV (Prüfung von Arbeitsmitteln) sind durch den Arbeitgeber Aufzeichnungen vorzuhalten, die mindestens Auskunft über(1.) Art der Prüfung,(2.) Prüfumfang,(3.) Ergebnis der Prüfung und(4.) Name und Unterschrift ...
Stand: 19.04.2021
Dialog: 43511
. 4.4 der TRBS 1116 "Qualifikation, Unterweisung und Beauftragung von Beschäftigten für die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln" formuliert:"4.4 Anforderungen an QualifizierendeDie Qualifizierung darf nur von Personen durchgeführt werden, die über eine erforderlicheFachkunde verfügen. Die erforderliche Fachkunde umfasst insbesondere fachliche und didaktische Kompetenzen. Sicherzustellen sind u ...
Stand: 29.10.2024
Dialog: 42715
Grundsätzliche Anforderungen bezüglich der Nutzung von Leitern ergeben sich aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die BetrSichV fordert in Abschnitt 3.1.4 des Anhangs 1: "Die Verwendung von Leitern als hoch gelegene Arbeitsplätze und von Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen ist nur in solchen Fällen zulässig, in denen a) wegen der geringen Gefährdung ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 13898
In Abschnitt 8.3.5 des ADR ist folgendes nachzulesen:"Während der Ladearbeiten ist das Rauchen in der Nähe der Fahrzeuge und in den Fahrzeugen verboten. Das Rauchverbot gilt auch für die Verwendung elektronischer Zigaretten und ähnlicher Geräte."Strengere Vorschriften gelten bei der Beförderung von explosiven Stoffen und Gegenständen mit Explosivstoff (Klasse 1). Dies ist in Kapitel 8.5 S1 (3 ...
Stand: 14.05.2019
Dialog: 21609
. Überwachungsbedürftige Anlagen sind Arbeitsmittel, für die zusätzlich Abschnitt 3, Anhang 1 Nr. 4 und 5 sowie Anhang 2 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gelten. Die Anforderungen an die Zurverfügungstellung und Verwendung von Arbeitsmitteln sind insbesondere in der BetrSichV zusammengefasst. Sie werden durch Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) und Bekanntmachungen zur Betriebssicherheit (BekBS ...
Stand: 15.03.2016
Dialog: 26164
Das Arbeitsverfahren ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- vom Arbeitgeber zu bewerten und festzulegen. Zur Auswahl des Arbeitsverfahrens nennt die Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV- Mindestanforderungen. Sie nennt im Anhang 1, Ziffer 3.1 Anforderungen an das zeitweilige Arbeiten an hochgelegenen Arbeitsplätzen, insbesondere... "3.1.4 Die Verwendung ...
Stand: 25.11.2016
Dialog: 3964
Beim Be- und Entladen von LKWs gelten u. a. folgende Verordnungen und technische Regeln des Arbeitsschutzes:Arbeitsstättenverordnung mit der ASR A1.8 "Verkehrswege" Betriebssicherheitsverordnung mit demAnhang 1, Besondere Vorschriften für bestimmte Arbeitsmittel, insbesondere dieNr. 1 Besondere Vorschriften für die Verwendung von mobilen selbstfahrenden oder nicht selbstfahrenden Arbeitsmitteln ...
Stand: 26.07.2022
Dialog: 42477
Tätigkeiten kann wegen der fehlenden Beinfreiheit eine ergonomisch korrekte Körperhaltung nicht eingenommen werden. · Die Paletten haben keine Oberfläche, die Kleinteile vor dem Hineinfallen in den Stapel schützt. · Die Verwendung von Gitterboxen und Palettenstapeln als Ablagefläche stellt keine bestimmungsgemäße Verwendung dar. Außerdem ist zu beachten: Die Verwendung ...
Stand: 07.12.2015
Dialog: 14741
sind, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Aufgabenerfüllung zu beachten.Die BetrSichV ergänzt in § 12 Abs. 3 diese Anforderung:Ist die Verwendung von Arbeitsmitteln mit besonderen Gefährdungen verbunden, hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass diese nur von hierzu beauftragten Beschäftigten verwendet werden. Das Anschlagen von Lasten mit Lastaufnahme – und Anschlagmittel ist mit besonderen ...
Stand: 15.03.2022
Dialog: 43647
Registrierungsnummer wäre auch nicht angebracht, da sie nur für die Verwendung als standortinternes isoliertes Zwischenprodukt gilt. Das beinhaltet implizit, dass der Stoff (im Rahmen der registrierten Verwendung) nicht an Dritte weitergegeben wird – sonst wäre ja der Standort verlassen. Die Nennung der Registrierungsnummer ist daher unangebracht: sie wäre in diesem Fall nur verwirrend. ...
Stand: 18.09.2017
Dialog: 30281
- und Schutzgerüste". Für Traggerüste gelten die DIN EN 12812 "Traggerüste - Anforderungen, Bemessung und Entwurf" und die DIN EN 12813 "Temporäre Konstruktionen für Bauwerke - Stützentürme aus vorgefertigten Bauteilen". In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Verbindung mit der TRBS 2121 Teil 1 "Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz bei der Verwendung von Gerüsten" werden konkrete Anforderungen ...
Stand: 07.09.2020
Dialog: 43276
Wenn die Chemikalie für andere Verwendungsbereiche registriert wurde, besteht die Möglichkeit den Lieferanten (Hersteller, Importeur, nachgestellter Anwender oder Händler), schriftlich eine Verwendung mitzuteilen, damit diese zur identifizierten Verwendung wird. Falls Sie das nicht wünschen, oder der Lieferant nicht bereit ist, die Verwendung aufzunehmen, müssen Sie prüfen, ob Sie eine eigene ...
Stand: 05.07.2016
Dialog: 4828
Der Begriff schwebende Last wird in den heutigen Arbeitsschutznormen nicht (mehr) verwendet. In der Betriebssicherheitsverordnung Anhang 1 Nr. 2 Besondere Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten werden die Begriffe Lasten und hängende Lasten verwendet. Die Begriffe Last / Lasten werden auch in der DGUV Vorschrift 52 "Krane", verwendet. Die Begriffe Last / Lasten ...
Stand: 12.03.2021
Dialog: 42316
Der Umgang mit Gefahrstoffen (hierzu zählen auch Zytostatika) unterliegt den Bestimmungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Generell gilt, dass der Arbeitgeber eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen erst aufnehmen lassen darf, nachdem eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen wurde und die erforderlichen Schutzmaßnahmen getroffen wurden (§ 7 "Grundpflichten" Abs. 1 der GefStoffV).Weiterhin sind beson ...
Stand: 20.10.2020
Dialog: 30047
Formalrechtlich müssen Leitern den Mindestanforderungen des § 3 Abs. 2 Produktsicherheitsgesetz - ProdSG entsprechen. Danach darf ein Produkt, soweit es keiner Rechtsverordnung nach § 8 Absatz 1 ProdSG unterliegt, "nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn es bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung die Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht gefährdet. Bei der Beurteilung ...
Stand: 01.09.2021
Dialog: 11877