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Ist es zulässig einen Dokumentenscanner in einem Büroraum aufzustellen?

KomNet Dialog 43283

Stand: 24.08.2022

Kategorie: Physikalische Belastungen und Beanspruchungen > Nichtionisierende Strahlung > Laser

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Frage:

Für unseren Betrieb soll ein reiner Dokumentenscanner gekauft werden, der in Büroräumen mit Mitarbeitern aufgestellt werden soll. Das Gerät wird mehrmals täglich verwendet. Ist dies zulässig, oder muss das Gerät aus Arbeitsschutzgründen (z.B. Elektrosmog, Laserstrahlung,...) in einem gesonderten Raum aufgestellt werden?

Antwort:

Bei der Verwendung von Arbeitsmitteln sind grundsätzlich die Vorgaben der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV) zu beachten.


Im Rahmen der vorgeschriebenen Ermittlung von Gefährdungen sind unter anderem die Herstellerangaben zu berücksichtigen. Nach § 3 Abs. 4 Satz 4 BetrSichV kann der Arbeitgeber bei der Informationsbeschaffung davon ausgehen, dass die vom Hersteller des Arbeitsmittels mitgelieferten Informationen zutreffend sind, es sei denn, dass er über andere Erkenntnisse verfügt.


Bei der Verwendung von Laserscannern findet zusätzlich die Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (OStrV) Anwendung.


Um mögliche Gefährdungen durch Laser ersichtlich zu machen, sind diese nach DIN EN 60825-1 in Klassen eingeteilt. Die Klassifizierung ist in der Regel den oben bereits erwähnten Herstellerangaben zu entnehmen.


Davon ausgehend, dass es sich bei dem Scanner um die Laserklasse 1 handelt, ist die zugängliche, bei bestimmungsgemäßem Betrieb vorliegende Laserstrahlung unter vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen ungefährlich.