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Unter der Nummer 2.2 des Anhang 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist Folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Arbeitsmittel zum Heben von Lasten mit einem deutlich sichtbaren Hinweis auf die zulässige Tragfähigkeit versehen sind. Sofern unterschiedliche Betriebszustände möglich sind, ist die zulässige Tragfähigkeit für die einzelnen Betriebszustände ...
Stand: 05.05.2025
Dialog: 30268
oder Schieben von Lasten eingerichtetund3. zur innerbetrieblichen Verwendung bestimmtsind.(2) Flurförderzeuge mit Hubeinrichtung im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind zusätzlich zu Absatz 1 dadurch gekennzeichnet, dass sie1. zum Heben, Stapeln oder In-Regale-Einlagern von Lasten eingerichtet sindund2 .Lasten selbst aufnehmen und absetzen können.(3) Flurförderzeuge mit Hubeinrichtung, die die Last ...
Stand: 28.11.2022
Dialog: 43719
, dass manuell angetriebene Maschinen, die für das Heben von Lasten vorgesehen sind, und zwar unabhängig davon, ob Güter oder Personen oder beides der Maschinenrichtlinie unterliegen. Beispiele für derartige Maschinen sind manuell angetriebene Flaschen- und Kettenzüge und Krane, Wagenheber, Hubtische, Palettenhubwagen und Stapler sowie fahrbare Hubarbeitsbühnen (Leitfaden für die Anwendung ...
Stand: 10.11.2021
Dialog: 17655
wird; als Lastaufnahmemittel gelten auch Anschlagmittel und ihre Bestandteile.“ Werden Gestelle zur Aufnahme von Teilen in einer Galvanik bzw. einer Feuerverzinkerei mit Hebezeugen verbunden, die nicht mit anderen Lastaufnahmemitteln für das Heben von Lasten vorgesehen sind, gehören diese Gestelle zum Hebezeug. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn die Bäder automatisch beschickt werden. In diesem Fall sind die Kriterien ...
Stand: 10.02.2014
Dialog: 20337
dadurch gekennzeichnet, dass sie1. zum Heben, Stapeln oder In-Regale-Einlagern von Lasten eingerichtet sind und2. Lasten selbst aufnehmen und absetzen können."Diese beiden Punkte treffen hier auch zuund zusätzlich besagt Absatz 3:"Flurförderzeuge mit Hubeinrichtung, die die Last oder das Lastaufnahmemittel höher als bodenfrei heben können, im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind zusätzlich zu Absatz 1dadurch ...
Stand: 30.12.2020
Dialog: 43328
, ist zu prüfen, wie hoch die Unfallgefahr ist. Wenn die Böden mit rutschfesten Fliesen ausgestattet sind und die Schwangere auch geeignetes Schuhwerk trägt, kann man die Unfallgefahr minimieren. Außerdem hat der Arbeitgeber zu prüfen, ob andere Beschäftigungsverbote vorliegen, wie z.B. Heben und Tragen von Lasten (Eimer mit Wasser...) und ob die Schwangere Reinigungs- und Desinfektionsmittel verwendet ...
Stand: 30.11.2023
Dialog: 5183
gebracht. Hierzu wird auf Nr. 27 "Lastaufnahmemittel - Interpretation der Maschinenrichtlinie: Einteilung der Ausrüstungen, die mit Maschinen zum Heben für das Heben von Lasten verwendet werden" - verwiesen. ...
Stand: 29.04.2013
Dialog: 18411
im Oktober 2019 neue Leitmerkmalmethoden (LMM) für die sechs Belastungsarten manuelles Heben, Halten und Tragen von Lasten, manuelles Ziehen und Schieben von Lasten, manuelle Arbeitsprozesse, Ausübung von Ganzkörperkräften, Körperfortbewegung und Körperzwangshaltungen herausgegeben, die in deutscher und englischer Sprachversion mit Kurzanleitung den Betrieben zur Anwendung zur Verfügung stehen. Dazu wurde ...
Stand: 23.10.2019
Dialog: 4263
Beschäftigungsverbote konkretisiert. So dürfen Schwangere z. B. keine Lasten von mehr als 5 kg regelmäßig oder 10 kg per Hand heben und tragen. Des Weiteren besteht für Schwangere mit intensivem beruflichen Kontakt zu Kindern und Jugendlichen, insbesondere wenn es sich um verhaltensgestörte oder körperlich und seelisch behinderte Kinder handelt, eine erhöhte Ansteckungsgefahr gegenüber folgenden ...
Stand: 07.05.2024
Dialog: 443
Nach § 2 Absatz 1 DGUV Vorschrift 52 "Krane" sind Krane Hebezeuge, die Lasten mit einem Tragmittel heben und zusätzlich in eine oder mehrere Richtungen bewegen können.In Kapitel 2.8 DGUV Regel 100-500 Punkt 2 Nummer 5 werden Tragmittel folgendermaßen definiert:"Tragmittel sind mit dem Hebezeug dauernd verbundene Einrichtungen zum Aufnehmen von Lastaufnahmemitteln, Anschlagmitteln oder Lasten.Zu ...
Stand: 14.10.2019
Dialog: 42875
Der Begriff schwebende Last wird in den heutigen Arbeitsschutznormen nicht (mehr) verwendet. In der Betriebssicherheitsverordnung Anhang 1 Nr. 2 Besondere Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten werden die Begriffe Lasten und hängende Lasten verwendet. Die Begriffe Last / Lasten werden auch in der DGUV Vorschrift 52 "Krane", verwendet. Die Begriffe Last / Lasten ...
Stand: 12.03.2021
Dialog: 42316
beispielsweise in diesem Sinne ein sicherer Unterbau - zeitgleich mit dem Hubvorgang - stattfinden muss. Weiter wird in der Betriebssicherheitsverordnung ausgeführt, dass " Lasten nicht mit kraftschlüssig wirkenden Lastaufnahmemittel über ungeschützte Beschäftigte geführt werden" dürfen (vgl. Anhang 1 Nr. 2.5 lit. g BetrSichV). Ein Hebekissen stellt per se ein kraftschlüssiges Arbeitsmittel zum Heben ...
Stand: 10.03.2021
Dialog: 43484
zum Heben von Lasten vorgesehen sind, um ihre Funktion zum Zweck des Hebens von Personen zu verändern, gelten als auswechselbare Ausrüstungen – siehe § 388: Anmerkungen zu Anhang IV Nummer 17. Weitere Beispiele auswechselbarer Ausrüstungen sind Halterungen, die für den Zusammenbau mit tragbaren handgeführten Maschinen vorgesehen sind, sodass diese zu ortsfesten Maschinen umgebaut werden und auswechselbare ...
Stand: 17.07.2020
Dialog: 43221
Der Auswahl von Arbeitskleidung und Arbeitsschuhen geht nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) eine Gefährdungsbeurteilung voraus (§§ 5, 6). Hier wird ermittelt, welche Gefährdungen und Belastungen bei Ihren Tätigkeiten auftreten. Das können sein: herabfallende Gegenstände, Rutschgefahr, Belastung der Gelenke und Wirbelsäule durch Gehen und Stehen, Heben und Tragen von Lasten, Umgang mit Hubwagen ...
Stand: 16.08.2019
Dialog: 3010
gefährdet ist.Folgende Tätigkeiten sind gemäß § 11 MuSchG u.a. generell verboten:• schwere körperliche Arbeiten und Arbeiten in Zwangshaltung. Dazu zählen das regelmäßige Heben und Tragen von Lasten per Hand (mehr als 5 kg) oder gelegentlich (mehr als 10 kg) wie z.B.: Heben von Patienten• Arbeiten mit erhöhter Infektionsgefahr. Dazu zählen grundsätzlich auch Arbeiten auf der Intensivstation (Umgang ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 2187
Standsicherheit unter den örtlichen Betriebsbedingungen durch ein Sachverständigengutachten nachgewiesen ist. (5) Abweichend von Absatz 3 dürfen Versicherte nur solche Flurförderzeuge mit höher als bodenfrei angehobener Last verfahren, die der Unternehmer hierfür bestimmt hat. (...)"Hinweis: Bodenfreies Heben ist ein Anheben der Last oder des Lastaufnahmemittels bis 0,50 m über Flur (siehe § 2 Abs. 10 der DGUV ...
Stand: 22.11.2024
Dialog: 6667
wieder. Seriöse Anbieter solcher "Feuerwehrkarabiner" verweisen jedoch unmittelbar auf die Tatsache, dass diese nicht zum Heben von Lasten verwendet werden dürfen. Im Bereich des Inverkehrbringens von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz, so wie in Ihrer Fragestellung ergänzend von Ihnen mit angefügt, wird per Definition dort von "Verbindungselementen" gesprochen (vgl. DIN EN 362:2008-09), "Karabiner ...
Stand: 19.02.2020
Dialog: 43050
Durchführungsanweisungen ausgenommen. Die DGUV Vorschrift 54 gilt für die genannten Hubwinden.In § 2 DGUV Vorschrift 54 heißt es:Winden, Hub- und Zuggeräte im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind Geräte, die allein oder in Verbindung mit anderen Einrichtungen zum Heben, Senken, Ziehen oder Drücken von Lasten oder zum Spannen oder zum Heben und Senken von Personen verwendet werden und bei denen 1. Seile ...
Stand: 22.03.2021
Dialog: 43117
manuelles Heben, Halten und Tragen von Lasten, manuelles Ziehen und Schieben von Lasten, manuelle Arbeitsprozesse, Ausübung von Ganzkörperkräften, Körperfortbewegung und Körperzwangshaltungen herausgegeben, die in deutscher und englischer Sprachversion mit Kurzanleitung den Betrieben zur Anwendung zur Verfügung stehen. Dazu wurde von der BAuA auch der entsprechende Forschungsbericht F 2333 herausgegeben ...
Stand: 23.10.2019
Dialog: 18600
. folgende Tätigkeiten generell verboten (§ 11 MuSchG):• schwere körperliche Arbeiten und Arbeiten in Zwangshaltung. Dazu zählen das Heben und Tragen von Lasten per Hand von regelmäßig mehr als 5 kg oder gelegentlich mehr als 10 kg wie z. B. das Heben von Patienten• Arbeiten mit erhöhter Infektionsgefahr. Dazu zählen auch grundsätzlich die Arbeiten auf der Intensivstation (Umgang mit infektiösen Patienten ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 15195