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KomNet-Wissensdatenbank

Müssen Müllbehälter mit zwei Personen vom Abstellplatz zum Müllwagen geschoben werden?

KomNet Dialog 4263

Stand: 23.10.2019

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Ergonomie > Heben, Tragen, Schieben, Ziehen, Stehen

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Frage:

Müssen zum entlern von 1,1 m³-Müllbehälter zwei Personen auf einem Müllfahrzeug (Fahrer, Beifahrer) vorhanden sein? Wichtig wäre hier, ob man diese Müllbehälter mit zwei Personen vom Abstellplatz zum Müllwagen schieben muss?

Antwort:

Der Arbeitgeber ist auf Grund des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) verpflichtet, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung mögliche Gefährdungen für die Beschäftigten zu ermitteln und die nötigen Schutzmaßnahmen zu treffen. Im Rahmen dieser Gefährdungsbeurteilung muss im vorliegenden Fall die Belastung der Beschäftigten beim Entleeren der Müllbehälter ermittelt und bewertet werden. Hilfestellung bietet hierbei, die vom Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) herausgegebene LV 29 "Handlungsanleitung zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen beim Ziehen und Schieben von Lasten".


Im Anhang der LV 29 finden Sie eine Anleitung zur "Beurteilung von Ziehen und Schieben anhand von Leitmerkmalen". Danach werden für folgende Einflussgrößen Wichtungen ermittelt: Zeitbedarf für das Ziehen und Schieben in Abhängigkeit von der Distanz, die zu bewegende Masse, die Positioniergenauigkeit, die Körperhaltung und die allgemeinen Ausführungsbedingungen.

Diese Wichtungen fließen in ein Bewertungsschema ein, aus dem sich in Abhängigkeit vom Geschlecht ein Punktwert ergibt. Die Punktwerte liegen in einem von vier möglichen Risikobereichen. Liegt der Punktwert in den Risikobereichen 3 und 4, so müssen Maßnahmen in der Form getroffen werden, dass danach eine erneute Wichtung und Bewertung der Tätigkeit in die Risikogruppe 1 oder 2 fällt.

In Risikogruppe 2 sind Maßnahmen nur notwendig, wenn es sich um vermindert belastbare Personen handelt.


Auf die DGUV Regel 114-601 - Abfallwirtschaft weisen wir hin.


Hinweis:

Weitere Informationen zur Leitmerkmalmethode finden Sie auch auf der Seite der BAuA.


Die BAuA hat im Oktober 2019 neue Leitmerkmalmethoden (LMM) für die sechs Belastungsarten manuelles Heben, Halten und Tragen von Lasten, manuelles Ziehen und Schieben von Lasten, manuelle Arbeitsprozesse, Ausübung von Ganzkörperkräften, Körperfortbewegung und Körperzwangshaltungen herausgegeben, die in deutscher und englischer Sprachversion mit Kurzanleitung den Betrieben zur Anwendung zur Verfügung stehen. Dazu wurde von der BAuA auch der entsprechende Forschungsbericht F 2333 herausgegeben (Band 1 zum MEGAPHYS-Gemeinschaftsprojekt).

Wie seit dem LMM-Entwicklungsbeginn im Jahr 1994 bisher systematisch vorgegangen wurde, werden auf der Basis des Forschungsberichts F 2333 wohl zukünftig auch wieder weitere Einzelformate zur LMM-Methodenfamilie von der BAuA den Betrieben zur Verfügung gestellt. Die entsprechenden LASI-Veröffentlichungen zu den Leitmerkmalmethoden sind bisher noch nicht an den neuen Stand der Leitmerkmalmethoden angepasst worden, was wohl - wie bisher auch üblich - zukünftig systematisch noch geschehen wird.