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für Treppen ab der dritten Stufe gefordert, jedoch gibt es hier die Erleichterung, dass bei bestehenden Arbeitsstätten Treppen mit mehr als 4 Stufen mindestens einen Handlauf haben müssen, soweit das Bauordnungsrecht der Länder einen Handlauf nicht schon bei geringerer Stufenzahl fordert.In der Landesbauordnung NRW wird in § 34 auf Treppen eingegangen. Hier sind insbesondere der Absatzätze 6 relevant."(6 ...
Stand: 09.12.2024
Dialog: 19450
" ist unter dem Punkt 3.4.3 noch Folgendes nachzulesen:"Handläufe werden an den freien Seiten der Treppen ohne Unterbrechung über den gesamten Treppenlauf geführt. Dabei sollten die Handläufe 30 cm vor der ersten Stufe beginnen und um 30 cm über die letzte Stufe hinausgeführt werden. Die Enden von Handläufen müssen so gestaltet sein, dass man daran nicht hängen bleiben kann (z.B. durch Einfädeln in die Kleidung).Um ...
Stand: 11.04.2025
Dialog: 42573
errichtet worden sind oder deren Bauantragstellung bis zu diesem Termin erfolgt ist, müssen Treppen mit mehr als 4 Stufen (Steigungen) mindestens einen Handlauf haben, soweit das Bauordnungsrecht der Länder einen Handlauf nicht schon bei geringerer Stufenzahl fordert oder bis die jeweiligen Bereiche dieser Arbeitsstätten wesentlich erweitert oder umgebaut werden.Handläufe müssen einen sicheren Halt bieten ...
Stand: 08.11.2024
Dialog: 11214
beträgt und zusätzlich 3. Zwischenhandläufe haben, mit denen die Stufenbreite in zwei gleiche Breitenabschnitte unterteilt wird, wenn der Abstand zwischen den Handläufen mehr als 4,0 m beträgt. In Arbeitsstätten, die bis zum 30.6.2013 errichtet worden sind oder deren Bauantragstellung bis zu diesem Termin erfolgt ist, müssen Treppen mit mehr als 4 Stufen (Steigungen) mindestens einen Handlauf haben ...
Stand: 03.06.2024
Dialog: 26412
mehr als 4,0 m beträgt. In Arbeitsstätten, die bis zum 30.6.2013 errichtet worden sind oder deren Bauantragstellung bis zu diesem Termin erfolgt ist, müssen Treppen mit mehr als 4 Stufen (Steigungen) mindestens einen Handlauf haben, soweit das Bauordnungsrecht der Länder einen Handlauf nicht schon bei geringerer Stufenzahl fordert oder bis die jeweiligen Bereiche dieser Arbeitsstätten wesentlich ...
Stand: 17.04.2024
Dialog: 43922
Die Infektionsgefährdung in einem Betrieb bei der Benutzung eines Handlaufes dürfte im Allgemeinen geringer sein als diesbezügliche Gefährdungen aus dem Alltag, die z. B. von Handgriffen an Einkaufswagen und Zapfpistolen an Tankstellen, von Geldautomatentastenfeldern oder etwa dem Händeschütteln ausgehen.Das Infektionsrisiko und die Ausbreitung von Krankheitserregern im Alltag und im Betrieb ...
Stand: 09.12.2013
Dialog: 19984
Für die Ausgestaltung von Treppen, insbesondere für die sichere Begehbarkeit, finden sich Regelungen in den Bauordnungen der Länder, in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) und in der DGUV Information 208-005 "Treppen".Verkehrswege, einschließlich Treppen, fest angebrachte Steigleitern und Laderampen müssen so angelegt und bemessen ...
Stand: 11.04.2017
Dialog: 14348
Bei der Gestaltung von Treppenstufen empfiehlt es sich zum Schutz vorm Stolpern und Hängenbleiben die Setzstufen zu schließen. Die Broschüre der BAuA "Funktionelle, sichere und nutzerfreundliche Treppen." führt dazu aus:"Bei ausreichender Auftrittstiefe sind geschlossene Treppenstufen (d.h. solche mit Setzstufe) sicherer als offene Stufen." "Nach den Vorschriften und Regeln zum barrierefreien ...
Stand: 08.11.2024
Dialog: 13422
Nein, in der ASR A1.8 Nr. 4.2 Absatz 9 werden explizit die Treppen genannt.Hier heißt es:"Unmittelbar vor und hinter Türen müssen Treppen und Stufen einen Abstand von mindestens 1,0 m, bei aufgeschlagener Tür einen Abstand von mindestens 0,5 m einhalten (siehe Abbildung 2)."In der Abbildung 2 der ASR A1.8 sind zudem nur Treppen zu sehen. ...
Stand: 22.08.2024
Dialog: 43996
zur sicherheitsgerechten Gestaltung von Treppen können Sie auch der DGUV Information 208-005 (bisher: BGI/GUV-I 561) "Treppen" http://publikationen.dguv.de/ entnehmen. Grundsätzlich sollen Transportvorgänge über Treppen so durchgeführt werden, dass dem Transportierenden eine Hand zum Festhalten am Handlauf freibleibt und ihm die Sicht auf die Treppe durch das Transportgut nicht verdeckt wird. Wir empfehlen Ihnen ...
Stand: 07.12.2015
Dialog: 4766
und der Steigungswinkel (alpha) zwischen 24o bis 36o variieren (siehe Tabelle 4). Die Maße sind Grenzmaße, die auch bei zulässigen Fertigungs- und Einbautoleranzen eingehalten werden müssen. Als besonders sicher begehbar haben sich Treppen erwiesen, deren Stufen einen Auftritt von 29 cm und eine Steigung von 17 cm aufweisen."Zu der Unterschneidung findet sich lediglich zu Hilfstreppen folgender Hinweis:"Bei Stufen ...
Stand: 08.11.2024
Dialog: 12658
Ein Verbot der Herstellung von Tritten mit zwei Stufen gibt es nicht. Es ist allerdings festzustellen, dass zweistufige Doppelstufenstehleitern nicht mehr verkauft werden sollen. Laut Vorschriften dürfen die letzten beiden Stufen bei Doppelstufenstehleitern nicht mehr betreten werden, da diese als Anlage für die Schienbeine des Anwenders gelten, um einen gesicherten Stand zu gewährleisten ...
Stand: 20.04.2017
Dialog: 10973
Auf Treppen sind die grundsätzliche Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) anzuwenden, wonach Verkehrswege, einschließlich Treppen, fest angebrachte Steigleitern und Laderampen so angelegt und bemessen sein müssen, dass sie je nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen oder befahren werden können. (Anhang ArbStättV Nummer 1.8 "Verkehrswege).Diese grundsätzliche ...
Stand: 17.09.2024
Dialog: 16068
Ja, die Fußleiste muss im Bereich von Treppen mitgeführt werden, da die Fußleiste bereits ein Bestandteil des Knieleistengeländers ist.Die Forderung nach einer Fußleiste ergibt sich aus der ASR A2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen".Unter dem Punkt 4.4 ist hier u. a. Folgendes nachzulesen:"Rangfolge der Maßnahmen zum Schutz vor herabfallenden ...
Stand: 10.04.2025
Dialog: 42559
Die ASR A1.8 konkretisiert die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung an das Einrichten und Betreiben von Verkehrswegen.Grundsätzlich dürfen Verkehrswege nicht durch einzelne Stufen unterbrochen werden. Können Höhenunterschiede nicht durch eine Schrägrampe (siehe ASR A1.8 Abschnitt 4.1 Absatz 2) ausgeglichen werden, ist eine Stufenfolge von mindestens zwei zusammenhängenden Stufen ...
Stand: 13.02.2024
Dialog: 43901
Ja, vorzugsweise müssen alle Freisitze nach Ihrer Definition eine Treppe mit mindestens drei Stufen zwischen zwei Ebenen aufweisen. Alternativ können Rampen eingesetzt werden.Nur in begründeten Fällen kann ein Abweichen möglich sein. Dies ist dann im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu beschreiben und insbesondere sind die erforderlichen Ersatzmaßnahmen festzulegen. ...
Stand: 20.10.2024
Dialog: 44028
Plattformen und Trägergeräte der DGUV Information 201-029 ist unter A. Plattform u. a. folgendes nachzulesen:"...ein umlaufendes,mindestens 1,00 m hohes Geländer mit Handlauf, Zwischenholm und Fußleiste, das eine den Einsatzbedingungen angepasste Festigkeit aufweist; Geländer siehe Abschnitt 10 der DIN EN ISO 2...."Hinweis:Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk wird von der DGUV angeboten. ...
Stand: 11.12.2018
Dialog: 42528
werden müssen.Als besonders sicher begehbar haben sich Treppen erwiesen, deren Stufen einen Auftritt von 29 cm und eine Steigung von 17 cm aufweisen."Weitere Informationen können der Tabelle 4: "Auftritte und Steigungen unterschiedlicher Treppen" entnommen werden.Spezielle Steigungsverhältnisse von Treppen in Fluchtwegen sind uns aus dem Arbeitsschutzrecht nicht bekannt. In Abschnitt 5 "Hauptfluchtwege" Absatz 13 ...
Stand: 11.07.2024
Dialog: 10493
Nein, normale Treppen gelten nicht als Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Eine Gefährdungsbeurteilung ist dennoch zu erstellen, da die Treppen in den Geltungsbereich der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) fallen (s. § 3 ArbStättV). Insbesondere sind die Nummer 1.8 des Anhangs der ArbStättV und die ASR A1.8 "Verkehrswege" mit in die Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 31.01.2019
Dialog: 29194
nach dem DGUV Grundsatz 308-001 gliedert sich im Wesentlichen in die drei Stufen- allgemeine Ausbildung (Stufe 1)- Zusatzausbildung (Stufe 2)- betriebliche Ausbildung (Stufe 3) "In der Regel erfolgt die allgemeine Ausbildung (Stufe 1) auf Frontgabelstaplern. Daher müssen Fahrer, sofern sie im Betrieb andere Flurförderzeuge fahren, an einer zusätzlichen Ausbildungsmaßnahme (Stufe 2) teilnehmen ...
Stand: 22.04.2022
Dialog: 25198